Einspruch gegen Ablehnungsbescheid

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: Polli

Manni1999
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Einspruch gegen Ablehnungsbescheid

Beitragvon Manni1999 » Mi 5. Mai 2021, 15:16

Guten Tag zusammen,
ich habe alle Testtage absolviert und einen ROW von 97,234 erzielt.
Nun war ich heute bei der Polizeiärztlichen Untersuchung in Münster und habe dort alle Test bis auf den Wiener Test bestanden.
Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass ich Polizeidienstuntauglich bin, aber ich könnte Einspruch dagegen erheben und den Test beim TÜV absolvieren.
Bei etwas Glück könnte ich dann noch für das Einstellungsjahr 2021 eingestellt werden.

Der Wiener Test wurde nach dem Belastungs EKG absolviert und ich würde in den Einspruch schreiben, dass ich erst mitten im Test gemerkt habe, dass ich nicht ganz meine volle Kognitive Leistung erbringen konnte. Das tragen einer FFP2-Maske hat dazu auch einen gewissen Teil beigetragen.

Falls das nicht funktioniert, kann ich mich mit dem ROW für das Einstellungsjahr 2022 bewerben?

Mit freundlichen Grüßen

Manni1999

LiLCrank
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Re: Einspruch gegen Ablehnungsbescheid

Beitragvon LiLCrank » Mi 5. Mai 2021, 16:11

Kannst auf jeden Fall schreiben. Ich habe es so argumentiert, dass mir keine Möglichkeit aufgrund von Corona gegeben wurde in Münster zu übernachten und meine kognitive Leistung durch die lange Autofahrt darunter gelitten hat. Versuch den Wiener Test privat gut zu absolvieren dann verleiht das sofort mehr Druck.
Ich wurde danach eingestellt, falls du Fragen hast wo du es absolvieren kannst, schreib mir ruhig privat. Habe es letztes Jahr im Juni gemacht deswegen habe ich da aktuelle Informationen.

Criss_mitchel
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Re: Einspruch gegen Ablehnungsbescheid

Beitragvon Criss_mitchel » Mi 5. Mai 2021, 17:07

Mal eine Frage am Rande wenn ihr schon aufgrund fehlender Übernachtungsmöglichkeiten in Münster oder dem tragen der FFP2 Maske kognitiv eingeschränkt seid. Wie läuft es denn dann in hochstressphasen ab? Verfolgungsfahrt am Ende vom Nachtdienst, Mehrtägiger Ehu Einsatz mit kurzen Ruhezeiten und langen Diensten oder Mehrstündiges Tragen der KSA Helm und Gasmaske inkl. schnelles fußläufiges verlegen und Störerkontakt.
Wollt ihr dann krank abtreten oder euch ne Pause gönnen?
Man muss auch in stressigen Situationen funktionieren können und wenn ich als Entscheider so eine Begründung für einen nicht ausreichenden Test lesen würde, würde ich das mit Hinweis zurück schicken den Berufswunsch zu überdenken.

Es ist ok Widerspruch einzulegen und auch den Test beim Tüv zu wiederholen usw. dazu kannst du dem guten Polli auch ggf. eine PN schreiben. Der kann dir da auch helfen in welcher Form du sowas formulierst bzw. was zu tun ist.

Aber mal ganz unter uns das o.g. ist doch nicht wirklich der Grund fürs scheitern. Woran lag es wirklich? Den Wiener Test nicht ernst genommen? Bisschen auf die leichte Schulter nach dem Motto da fällt eh nie einer durch?

Denkt mal drüber nach und nochmals ich Rate hier nicht vom Widerspruch ab aber die Begründung ist ...

Viel Erfolg trotzdem

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Re: Einspruch gegen Ablehnungsbescheid

Beitragvon 1957 » Mi 5. Mai 2021, 17:22

Das hab ich mir auch gedacht. Kognitiv eingeschränkt wg. langer Autofahrt :polizei10:

niwa
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Re: Einspruch gegen Ablehnungsbescheid

Beitragvon niwa » Mi 5. Mai 2021, 17:36

Das Ergebnis eines Tests soll ja eigentlich immer reproduzierbar sein.. Es bringt ja niemanden etwas, einfach so lange zu testen, bis das Ergebnis passt.

Der Polizeiberuf ist verdammt anspruchsvoll, was sicherlich auch häufig von Bewerbern unterschätzt wird. Mir ging’s damals auch nicht anders.

Es gibt Beamte, die im Laufe des Tages mehrere Hunderte KM fahren mussten und trotzdem an der Einsatzörtlichkeit noch 110% geben müssen... Siehe Hundertschaften oder Autobahnpolizisten. Und wer weiß: Vielleicht hatten diese an diesem Tag auch schon einen Widerstand und mussten sich dementsprechend auch schon körperlich betätigen? Da kann man nicht einfach abtreten, da muss man in der Lage sein, drüber zu stehen. Da gebe ich Chris komplett recht.


Es ist dein gutes Recht, einen Widerspruch einzulegen. Aber diese Denkanstöße möchte ich dir gerne mit auf den Weg geben.

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Ale
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Re: Einspruch gegen Ablehnungsbescheid

Beitragvon Ale » Do 6. Mai 2021, 00:00

Also mir sträuben sich die Haare wenn ich sowas lese, und bei mir ist das Einstellungsverfahren ja nun noch nicht so lange her.


Wenn ihr jetzt schon mit so einer hanebüchenen Scheiße (Verzeihung) daher kommt, wie macht ihr das später wenn was nicht so läuft wie ihr euch das vorstellt?

Kognitiv eingeschränkt wegen langer Autofahrt ohne Bubu-machen in Münster. Oder weil wegen Belastungs-EKG vorher. Der Hammer. Man stelle sich vor, dass der größte Anteil derer die sich dem Einstellungsverfahren unterziehen und bisher unterzogen haben, sowohl das Eine als auch das Andere genau so gemacht und geschafft haben.

Mir gehts oft irgendwie auf den Zeiger, wenn die Dienstälteren sich stetig über den Nachwuchs beschweren. Wenn ich sowas aber lese, bekomme ich eine Ahnung...


:stupid: :uebel:
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Re: Einspruch gegen Ablehnungsbescheid

Beitragvon The-angry-muffin » Do 6. Mai 2021, 08:53

Du musst bisschen ehrlicher zu uns sein. Das hört sich nach extrem vorgeschobenen Gründen an. Es ist völlig Ok, wenn du zumindest im Forum sagen würdest, du hast einen schlechten Tag gehabt oder du weißt nicht was mit dir los war.
Würdest du einen Kollegen wollen der nach einem Sprint zum Auto Gas, Bremse, Kupplung nicht mehr auseinanderhalten kann?
Oder ein Systemwechsel von der Schusswaffe zum RSG oder EMSA nicht gebacken bekommt. Ich denke dass Argumente wie lange Autofahrten schon einwenig lächerlich rüberkommen.

Vielleicht tut dir ein Jahr Reflexion ganz gut. Mir hat das auch gut getan. Du kannst deine Punkte problemlos mitnehmen.

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Re: Einspruch gegen Ablehnungsbescheid

Beitragvon Marcel7693 » Do 6. Mai 2021, 09:01

Ist das euer Ernst, dass hier diskutiert wird, dass man aufgrund einer langen Autofahrt so eingeschränkt ist, dass man kognitiv nicht in der Lage wäre, einen Test zu bestehen? :stupid:

Was macht man erst, wenn man nicht in seine Wunschbehörde kommt? :polizei13:
Auch hier sind teilweise "lange" Autofahrten die Regel... was macht man dann in den einzelnen Einsätzen?

Der Polizeiberuf ist eben anstrengend. Wenn das schon in der Bewerbungsphase der Fall ist, dann sollte man sich Gedanken machen, ob es die richtige Berufswahl ist.

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Re: Einspruch gegen Ablehnungsbescheid

Beitragvon trusted » Do 6. Mai 2021, 09:46

Man sollte es jetzt nicht übertreiben, die Begründungen sind natürlich irgendwie komisch!

Aber wir vergleichen auch 18-19 Jährige die aus der Schule in der Regel kommen mit ausgebildeten Schutzmännern oder gar fortgebildeten EHU Leuten. Die zu erwartende Leistungsspanne und Aufregung ist da eine andere.

Lasst sie den Test mal wiederholen und ob sie zu gebrauchen sind, wird man in den drei Jahren Studium oder 3 Jahren Probezeit dann feststellen

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Re: Einspruch gegen Ablehnungsbescheid

Beitragvon 1957 » Do 6. Mai 2021, 10:50

Ja, richtig. Trotzdem ist es OK, darauf hinzuweisen. Auch junge Menschen können mit entsprechenden Hinweisen etwas anfangen.
Man lernt übrigens nie aus.

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Re: Einspruch gegen Ablehnungsbescheid

Beitragvon Luk91 » Do 6. Mai 2021, 12:42

trusted hat geschrieben:
Do 6. Mai 2021, 09:46
Man sollte es jetzt nicht übertreiben, die Begründungen sind natürlich irgendwie komisch!

Aber wir vergleichen auch 18-19 Jährige die aus der Schule in der Regel kommen mit ausgebildeten Schutzmännern oder gar fortgebildeten EHU Leuten. Die zu erwartende Leistungsspanne und Aufregung ist da eine andere.

Lasst sie den Test mal wiederholen und ob sie zu gebrauchen sind, wird man in den drei Jahren Studium oder 3 Jahren Probezeit dann feststellen

Ja richtig! 18-19-Jährige JUNGE Leute im Alter absoluter Leistungsfähigkeit, die überspitzt, ein paar Knöpfe drücken sollen und sich darauf vorbereiten konnten.

Gott sei Dank bin ich bei meiner Verfolgung per pedes nicht an meiner FFP2-Maske erstickt, als es während einer absoluten „Müde durch Langeweile"- Schicht Knall auf Fall Not tat.
Man stelle sich mal vor, ich hätte dann wegen meines „FFP2-Masken-Langeweile-lange fahren-Kombinationsleistungstief“ meine Schusswaffe anstelle der Handfesseln genommen, bzw. zu feste zugepackt und unrechtmäßig jemanden mit Zwangsmaßnahmen belegt.(um es nicht ganz zu übertreiben)

Selbst @Criss_mitchel kann mit FFP2- Maske arbeiten... UND DER IST VERDAMMT ALT! :polizei3:
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Re: Einspruch gegen Ablehnungsbescheid

Beitragvon Criss_mitchel » Do 6. Mai 2021, 13:38

Mit Gasmaske auch ;)
Fast 40 ist das neue fast 30 ;)

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Re: Einspruch gegen Ablehnungsbescheid

Beitragvon Controller » Do 6. Mai 2021, 16:27

Seid froh, dass K_C hier noch nicht mitgelesen bzw kommentiert hat.

Zu wenig bubu 💤💤..... eieiei
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Einspruch gegen Ablehnungsbescheid

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 6. Mai 2021, 18:57

Ich schone das Polli und den Schutzmann.

Aber als ich mal anno tuc schwer erkältet Apothekeneinbrecher bis nach Hessen observierte, das ZF dann durch eine Streife von Wetzlar ohne Absprache hopps genommen wurde und ich nach 16 Stunden echt keinen Bock mehr hatte, hatte der Einsatzleiter echt voll viel Verständnis für mich....und hat mir danach 2 Wochen im Center Park in Dangast spendiert.

Wer Tasten nicht tippen kann, sollte aber vielleicht nicht nachts um 3.53 h tatütata mit überbrodelnden Funkverkehr auf zwei Rufgruppen fahren wollen. Andererseits ist Corona und wir geben jedem drölf Versuche, der erste zählt eh nicht. Insofern: Wohlan.
:lah:

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Re: Einspruch gegen Ablehnungsbescheid

Beitragvon Controller » Do 6. Mai 2021, 19:22

Naja K_C, irgendwie sind solche Begründungen für's Versagen ein Angriff auf die Professionalität unseres Berufsstands.
Wir spielen ja nicht Kommissar X mit Würfelbecher, Snacks und was zum Schlucken.😤😤
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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