Kündigung PVD
Moderator: Polli
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Re: Kündigung PVD
Aufgrund deiner ausgeprägten ß Störung und deines anchronistischen und latent verächtlich klingenden Weltbildes über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bin ich nun raus.
Mehr Respekt vor anderen Dienststellen wäre auch angeraten. Viel Erfolg im Familienbetrieb.
Mehr Respekt vor anderen Dienststellen wäre auch angeraten. Viel Erfolg im Familienbetrieb.
Re: Kündigung PVD
Hi franziskaner300,
zuständig für eine Wiedereinstellung ist das LAFP Selm. Tel: 02592 68-0
Dort würde ich mal anrufen, um mit der zuständigen Kollegin/Kollegen zu sprechen und um mich zu erkundigen,
wie die aktuellen Bedingungen für eine Wiedereinstellung sind.
Wenn man sich nach einer Kündigung z. B. nachversichern lassen würde, wäre ein Wiedereinstieg verbaut!
Ich wünsche dir eine weise Entscheidung.
Gruß
zuständig für eine Wiedereinstellung ist das LAFP Selm. Tel: 02592 68-0
Dort würde ich mal anrufen, um mit der zuständigen Kollegin/Kollegen zu sprechen und um mich zu erkundigen,
wie die aktuellen Bedingungen für eine Wiedereinstellung sind.
Wenn man sich nach einer Kündigung z. B. nachversichern lassen würde, wäre ein Wiedereinstieg verbaut!
Ich wünsche dir eine weise Entscheidung.
Gruß
Re: Kündigung PVD
Also wenn man schon eine Kleinigkeit aufbauscht, sollte der Fakt auch stimmen. Es ist nicht Franziskaner, der die "ausgeprägte ß Störung" hat ("Misston" schreibt man nicht mit ß ).Kaeptn_Chaos hat geschrieben: ↑Mi 13. Okt 2021, 18:09Aufgrund deiner ausgeprägten ß Störung und deines anchronistischen und latent verächtlich klingenden Weltbildes über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bin ich nun raus. ...
Ich seh auch kein latent verächtlich klingendes Weltbild. Nüchtern betrachtet ist es für die "Wiedereingliederung" egal, ob die Unterbrechung wegen einer Schwangerschaft, einer Weltumsegelung oder einem Selbstfindungstrip in der freien Wirtschaft erfolgte.
Letztlich müsste der Dienstherr für jeden, der nicht wieder eingestellt wird, für teures Geld jemand anderen ausbilden.
Ein Kollege hatte sich entlassen lassen, nur um mit seiner Freundin zwei Jahre um die Welt zu reisen. Ihm wurde gesagt, dass er "keinesfalls" wieder eingestellt würde..., und nach den zwei Jahren ging es dann problemlos doch.
Ob sowas klappt, hängt natürlich von mehreren Faktoren ab, die sich auch schnell ändern können und du nicht beeinflussen kannst.
Ggf. könnte es auch davon abhängen, wie du deine Entscheidung verkaufst. Statt einem ehrlichen "ich will mal ausprobieren, ob mir die Arbeit im Familienbetrieb besser gefällt", ein "ich muss meiner Familie im Betrieb helfen, die kommen ohne meine Mitarbeit nicht mehr klar".
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- Lieutenant
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Re: Kündigung PVD
Egal ist das nicht.
Die schwangere Kollegin oder der Papa in Elternzeit nehmen ihre Rechte in Anspruch und gehören weiterhin der Behörde an. Die quittieren ja nicht den Dienst weil die Schwanger sind oder sich um Ihre Kinder kümmern.
In dem Fall des "Selbstfindungstrips" quittiert er jedoch den Dienst. Der kommt auch nicht wieder bzw. plant man nicht ein das er nach
2 , 12 oder 24 Monaten wiederkommt.
Die schwangere Kollegin oder der Papa in Elternzeit nehmen ihre Rechte in Anspruch und gehören weiterhin der Behörde an. Die quittieren ja nicht den Dienst weil die Schwanger sind oder sich um Ihre Kinder kümmern.
In dem Fall des "Selbstfindungstrips" quittiert er jedoch den Dienst. Der kommt auch nicht wieder bzw. plant man nicht ein das er nach
2 , 12 oder 24 Monaten wiederkommt.
Re: Kündigung PVD
@Polli: Kannst du den Punkt bitte genauer ausführen - wieso sollte eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung infolge eines Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag einer späteren (erneuten) Berufung in das Beamtenverhältnis entgegenstehen?
Danke und Gruß
Re: Kündigung PVD
Eine Nachversicherung ist unvermeidlich, ein Antrag dafür weder vorgesehen noch notwendig. Ein jeder, der auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird und nicht unmittelbar oder zum Zeitpunkt der Entlassung nachweislich und voraussichtlich (Aufschubgrund) innerhalb der nächsten zwei Jahre wieder in eine versicherungsfreie Beschäftigung (ein Beamtenverhältnis) eintritt, wird automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, es sei denn, der ehemalige Dienstherr bietet die Möglichkeit, die erdienten Ruhegehaltsansprüche in ein sogenanntes Altersgeld umzuwandeln, was finanziell erheblich mehr bringt, als eine Nachversicherung in der GRV. Viele Bundesländer bieten das Konstrukt des Altersgeldes, NRW zählt nicht dazu.
Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag steht einer erneuten Verbeamtung in keinster Weise im Wege, weil bekanntlich jeder Deutsche das grundgesetzlich normierte Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte hat (Art. 33 Abs. 2 GG). Der Staat führt auch keine schwarzen Listen von Bürgern, die schonmal waren und nicht mehr dürfen... Ein Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung besteht freilich nicht, das ist das eigentliche Problem. Weggeangen, Platz vergangen, wenn der Dienstherr nicht will, dann will er nicht.
@Franziskaner: lass dich beim zuständigen Versorgungsamt beraten, insbesondere hinsichtlich des erwähnten Aufschubs der Nachversicherung für zwei Jahre. Die Chancen in deinem Fall sind praktisch nicht existent, weil du dezidiert nachweisen musst (z.B. durch bereits getätigte Bewerbungen samt Absagen), dass du die feste Absicht hast, wieder ein Beamtenverhältnis einzugehen.
Was nun deine Nachversicherung in der GRV betrifft, so sollte man bedenken, dass diese mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden ist, nicht nur im Vergleich zu den verlorenen Pensionsansprüchen, sondern auch im Vergleich zu einem Tarifbeschäftigten beim Land. Letzterer erwirbt zusätzliche Ansprüche bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), der Betriebsrente des öffentlichen Dienstes. Der ausscheidende Beamte wird allerdings nur in der GRV nachversichert, nicht in der VBL, das ist ein erheblicher Unterschied.
Eventuell wäre es schlauer, zunächst einen genehmigte Tätigkeit im Nebenerwerb auszuüben, um noch mit den Eltern an der Seite zu sehen, ob das Alles überhaupt hinhaut, wie man sich das vorstellt.
Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag steht einer erneuten Verbeamtung in keinster Weise im Wege, weil bekanntlich jeder Deutsche das grundgesetzlich normierte Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte hat (Art. 33 Abs. 2 GG). Der Staat führt auch keine schwarzen Listen von Bürgern, die schonmal waren und nicht mehr dürfen... Ein Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung besteht freilich nicht, das ist das eigentliche Problem. Weggeangen, Platz vergangen, wenn der Dienstherr nicht will, dann will er nicht.
@Franziskaner: lass dich beim zuständigen Versorgungsamt beraten, insbesondere hinsichtlich des erwähnten Aufschubs der Nachversicherung für zwei Jahre. Die Chancen in deinem Fall sind praktisch nicht existent, weil du dezidiert nachweisen musst (z.B. durch bereits getätigte Bewerbungen samt Absagen), dass du die feste Absicht hast, wieder ein Beamtenverhältnis einzugehen.
Was nun deine Nachversicherung in der GRV betrifft, so sollte man bedenken, dass diese mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden ist, nicht nur im Vergleich zu den verlorenen Pensionsansprüchen, sondern auch im Vergleich zu einem Tarifbeschäftigten beim Land. Letzterer erwirbt zusätzliche Ansprüche bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), der Betriebsrente des öffentlichen Dienstes. Der ausscheidende Beamte wird allerdings nur in der GRV nachversichert, nicht in der VBL, das ist ein erheblicher Unterschied.
Eventuell wäre es schlauer, zunächst einen genehmigte Tätigkeit im Nebenerwerb auszuüben, um noch mit den Eltern an der Seite zu sehen, ob das Alles überhaupt hinhaut, wie man sich das vorstellt.
Re: Kündigung PVD
Hi Hasoo8,Hasoo8 hat geschrieben: ↑Do 14. Okt 2021, 18:12@Polli: Kannst du den Punkt bitte genauer ausführen - wieso sollte eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung infolge eines Ausscheidens aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag einer späteren (erneuten) Berufung in das Beamtenverhältnis entgegenstehen?
Danke und Gruß
vor ca. 3,5 Jahren habe ich für einen Kollegen bezüglich einer Wiedereinstellung recherchiert und dann beim zuständigen Kollegen
in Selm (LAFP) angerufen.
Der hat mir erläutert, dass (bei einer Kündigung) eine Nachversicherung bei der gesetzlichen Rentenversicherung ein "no go" für eine Wiedereinstellung sei.
Ich beziehe mich also darauf, was der Fachmann mir gesagt hat.
Gruß
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Re: Kündigung PVD
Vielen Dank!
Ich habe im Intrapol einen Erlass von Ende 2018 gefunden, wo die Nachversicherung-NoGO-Regel vorläufig außer Kraft gesetzt wurde. Möglicherweise wegen der zunehemenden Personalnot. Aber ich werde Pollis Rat folgen und die Profis fragen
Taylor:
Das heißt, dass die Nachversicherung in der Regel unverzüglich erfolgt und mit einem Aufschiebegrund bis auf zwei Jahre hinausgezögert werden kann?
Teilzeit und Nebentätigkeit habe ich auch schon dran gedacht. Weiß jemand wie das mit der bedingungslosen Teilzeit oder einer Beurlaubung ohne Besoldungsanspruch aussieht? Ohne Kinder wird das wahrscheinlich schwierig sowas genehmigt zu bekommen oder?
Ich habe im Intrapol einen Erlass von Ende 2018 gefunden, wo die Nachversicherung-NoGO-Regel vorläufig außer Kraft gesetzt wurde. Möglicherweise wegen der zunehemenden Personalnot. Aber ich werde Pollis Rat folgen und die Profis fragen
Taylor:
Das heißt, dass die Nachversicherung in der Regel unverzüglich erfolgt und mit einem Aufschiebegrund bis auf zwei Jahre hinausgezögert werden kann?
Teilzeit und Nebentätigkeit habe ich auch schon dran gedacht. Weiß jemand wie das mit der bedingungslosen Teilzeit oder einer Beurlaubung ohne Besoldungsanspruch aussieht? Ohne Kinder wird das wahrscheinlich schwierig sowas genehmigt zu bekommen oder?
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Re: Kündigung PVD
ggf. pflegebedürftiges Familienmitglied also das ging bei einer Kollegin auch durch für Teilzeit.
Kommt aber wahrscheinlich wie immer auf den Einzelfall an.
Aber ein Blick in den sehr aktuellen Erlass
unter Ziffer 2.2 ff könnte dir vll schon helfen.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... fgehoben=N
Kommt aber wahrscheinlich wie immer auf den Einzelfall an.
Aber ein Blick in den sehr aktuellen Erlass
unter Ziffer 2.2 ff könnte dir vll schon helfen.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... fgehoben=N
Re: Kündigung PVD
Ja, allerdings hat das LBV eine Prüffrist von drei Monaten ab Entlassungsdatum, an dem du spätestens die „Erklärung zur Nachversicherung“ abgegeben haben musst. Das Land muss dich bis spätestens nach drei Monaten beim Rentenversicherungsträger nachversichert haben, sonst werden Säumniszuschläge erhoben. Nachzulesen unter Nr. 3 im LBV-Merkblatt "Nachversicherung" (Stand 07/2020).franziskaner300 hat geschrieben: ↑Do 14. Okt 2021, 21:42Das heißt, dass die Nachversicherung in der Regel unverzüglich erfolgt und mit einem Aufschiebegrund bis auf zwei Jahre hinausgezögert werden kann?
Die Wiedereinstellung von ehemaligen Beamten ist vollkommen gängige Praxis, eine Nachversicherung ist unschädlich. Das erwähnte Merkblatt führt unter Nr. 8 ganz explizit aus:
Das galt bereits in 2008, als das LBV eine frühere Version des Merkblattes publiziert hat. Auf das Grundgesetz hatte ich ja bereits verwiesen.Nachversicherte Beschäftigungszeiten bleiben bei einer späteren Wiedereinstellung (z.B. als Beam-
tin oder Beamter bzw. als beamtenähnlich beschäftigte Person mit Gewährleistung beamtenrechtli-
cher Versorgungsanwartschaften) in der Regel ruhegehaltfähig. Eine Rente ist jedoch auf die spä-
teren Versorgungsbezüge anzurechnen.
Die Existenz eines anderslautenden Erlasses für den Polizeivollzugsdienst in NRW wäre zwar erstaunlich, aber offenbar gab es ihn.
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- Cadet
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Re: Kündigung PVD
Ich wüsste auch nicht was eine Nachversicherung kaputt machen sollte. Letzendlich wurde doch nur Geld von einer zur anderen Kasse geschoben.
Meinetwegen könnte mir das Land doch die Pension erst ab Wiedereintritt anrechnen und die Rente erhalte ich seperat
Naja Dinge die man nicht ändern kann. Ich frage nach und gebe mal ein Update zu den aktuellen Regelungen einer Wiedereinstellung. Das würde ich dann auch hier veröffentlichen.
Meinetwegen könnte mir das Land doch die Pension erst ab Wiedereintritt anrechnen und die Rente erhalte ich seperat
Naja Dinge die man nicht ändern kann. Ich frage nach und gebe mal ein Update zu den aktuellen Regelungen einer Wiedereinstellung. Das würde ich dann auch hier veröffentlichen.
- WhiskyCharlie
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- Beiträge: 70
- Registriert: Fr 10. Mai 2019, 18:10
Re: Kündigung PVD
Moin Franziskaner,
Ich rate dir...
Mach dein Ding! Hör dir das geblubber wie unmoralisch es ist und das bla bla nicht an.
Niemand kann dir sagen wie die Welt in ein paar Jahren aussieht.
Erkundige dich nochmal wie das mit der Versicherung läuft und ambesten lässt du dir das von einer weiteren sicheren Quelle Bestätigen.
Entscheide Weise, wäge ab, den nur die Zeit wird dir zeigen ob es richtig oder falsch war.
Gruß Whisky
Gesendet von meinem SM-G991B mit Tapatalk
Ich rate dir...
Mach dein Ding! Hör dir das geblubber wie unmoralisch es ist und das bla bla nicht an.
Niemand kann dir sagen wie die Welt in ein paar Jahren aussieht.
Erkundige dich nochmal wie das mit der Versicherung läuft und ambesten lässt du dir das von einer weiteren sicheren Quelle Bestätigen.
Entscheide Weise, wäge ab, den nur die Zeit wird dir zeigen ob es richtig oder falsch war.
Gruß Whisky
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Re: Kündigung PVD
Hallo,
bin gerade durch Zufall auf den Beitrag gestoßen und bin wahrscheinlich jetzt zu spät dran.
Ich hatte letztes Jahr Ende September gekündigt bzw. meine Entlassung beantragt. Falls du noch Fragen dazu haben solltest, gerne her damit
LG
bin gerade durch Zufall auf den Beitrag gestoßen und bin wahrscheinlich jetzt zu spät dran.
Ich hatte letztes Jahr Ende September gekündigt bzw. meine Entlassung beantragt. Falls du noch Fragen dazu haben solltest, gerne her damit
LG
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- Cadet
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Re: Kündigung PVD
Vielen Dank für deine Aufmerksamkeit! Hast eine PN !
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