Rückwirkende Erhöhung der Erfahrungsstufe durch Zivildienstleistung

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Rückwirkende Erhöhung der Erfahrungsstufe durch Zivildienstleistung

Beitragvon Patison » So 8. Mai 2022, 12:49

Hallo Leute,

vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten, weil sie/er vielleicht mal in der selben Situation war:

Ich wurde am 01.09.2014 als PK in die Erfahrungsstufe 2 eingruppiert. Damals habe ich es - weil ich keine Ahnung hatte - versäumt, meine neunmonatige Zivildienstzeit anzugeben, sodass ich alle zwei Jahre eine Erfahrungsstufe gestiegen bin. Nun bin ich also in Erfahrungsstufe 5 und würde am 01.09.2023 in Erfahrungsstufe 6 steigen.

Es hat bis jetzt gedauert, dass ich erfahren habe, dass ich mir die Zivildienstzeit vermutlich hätte anrechnen lassen können. 😅

Wie stehen wohl die Chancen, dass das nun nachträglich geändert wird, sodass ich dann bspw. schon am 01.12.2022 in die Erfahrungsstufe 6 steige?
Und weiterhin: Wie stehen wohl die Chancen, dass ich entsprechende Nachzahlungen erhalte?

Ich bedanke mich schon mal für Antworten!

Grüße :)

Tylor
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Re: Rückwirkende Erhöhung der Erfahrungsstufe durch Zivildienstleistung

Beitragvon Tylor » Di 10. Mai 2022, 21:15

Die Chancen auf rückwirkende Änderung sind gleich Null, da die erstmalige Festsetzung der Erfahrungsstufe üblicherweise als Verwaltungsakt erfolgt, dem du (eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung vorausgesetzt) nur binnen Monatsfrist durch Widerspruch hättest entgegentreten können.
Die Verjährungsfrist für Besoldungsansprüche bemisst sich in Ermangelung spezieller Normen im Beamten- bzw. Besoldungsrecht anhand von § 195 BGB (drei Jahre), aber das ist nun aufgrund der Unanfechtbarkeit der Festsetzung leider für dich irrelevant.

Patison
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Re: Rückwirkende Erhöhung der Erfahrungsstufe durch Zivildienstleistung

Beitragvon Patison » Di 17. Mai 2022, 14:16

Hey,


alles klar. Vielen Dank für die Antwort!

Grüße


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