
Ich hoffe, dass mir hier jemand vllt. aus persönlicher Erfahrung etwas zur Fahrtkostenerstattung bei
dienstlicher Abordnung zu einer anderen Behörde sagen kann.

dass es etwas tiefer in die Materie gehen wird

Kurz zu meiner Situation:
Ich bin fertiger KK und nun seit etwa Ende Februar dienstlich im Rahmen einer EK zu einer anderen Behörde abgeordnet. Die Gesamtstrecke (hin und zurück) von meinem Wohnort zum neuen DO beträgt etwa 160km. Dienstwagen ist nicht verfügbar, sodass ich die Strecke mit meinem privaten PKW fahre. "Triftige Gründe" wurden mir hierbei anerkannt.
Nun zu meinem Problem:
Bei Fahrtkostenerstattungen mit täglicher Rückkehr zum Wohnort muss immer eine Vergleichsberechnung durchgeführt werden. Die Fahrtkostenerstattung darf hierbei nie höher ausfallen, wie der Erstattungsbeitrag bei einem Verbleiben am neuen DO. Die ersten 14 Tage erhält man hierbei "Reisegeld" in Höhe von 44,00 EUR / Tag...ab Tag 15 bekommt man dann "Trennungstagegeld" in Höhe von 9,00 EUR / Tag.
Konkret heißt es im §6 Abs. 6 TEVO NRW:
"Nach Ablauf der Frist (Anm.: ersten 14 Tage) dürfen die in einem Kalendermonat zu erstattenden Beträge (Anm.: Fahrtkostenerstattung) das auf denselben Zeitraum entfallende Trennungstagegeld [...] nicht übersteigen."
Ich verstehe die Formulierung "in einem Kalendermonat" hierbei so, dass der Höchstbetrag der fiktiven Vergleichsberechnung bei einem Verbleiben am neuen DO auf den gesamten Monat bezogen somit 31 Tage x 9,00 EUR = 279,00 EUR wäre. Liegen meine Fahrtkosten nun darunter, erhalte ich diesen niedrigeren Betrag, liegen diese darüber, erhalte ich den Maximalbetrag von 279,00 EUR, da ich nicht bessergestellt werden darf.
In meinem Fall geht es nun um insgesamt 7 Fahrten aus März zu je 33,20 EUR (Betrag errechnet durch dortigen SB), wodurch ich nach meiner Rechnung auf eine Erstattung von 232,40 EUR käme. Da dieser Betrag unterhalb des auf einen Kalendermonat bezogenen fiktiven Höchstbetrags von 279,00 EUR liegt, müsste ich somit vollen Betrag erstattet bekommen.
Was der dortige SB aber nun gemacht hat, ist mir für jeden Tag nach Ablauf der ersten 14 Tage meine Fahrtkostenerstattung von 33,20 EUR auf 9,00 EUR zu kürzen, weshalb ich laut ihm nun ganze 63,00 EUR erhalten soll für gefahrene 1.120 km

Hat hier zufällig irgendwer bereits Erfahrungen gemacht und kann mir ggf. sagen, wie gleichgelagerte Fälle bei ihm abgerechnet wurden?
In der neuen Behörde gibt es nur diesen einen SB für TE-Sachen...die SB aus meiner Behörde ist ebenfalls länger erkrankt. Sofern nach Erstattung dann rauskäme, dass der Betrag tatsächlich falsch festgesetzt wurde, müsste ich demnach Widerspruch einreichen und der ganze Vorfall zieht sich noch weiter in die Länge, korrekt?

Besten Dank im Voraus und bitte entschuldigt diesen langen Post
