Voraussetzungslose Teilzeit, Sonderurlaub oder direkt Kündigung?
Moderator: Polli
Re: Voraussetzungslose Teilzeit, Sonderurlaub oder direkt Kündigung?
Unwahrscheinlich ist es nicht. In Baden-Württemberg ist es beispielsweise nur ein Jahr zwischen Kündigung und Wiedereinstellung. Drei Jahre sind großzügig und letztendlich dürfte es, wie in so vielen anderen Fällen auch, eine Einzelfallentscheidung sein.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Re: Voraussetzungslose Teilzeit, Sonderurlaub oder direkt Kündigung?
Zu all dem richtig Gesagten noch ergänzend: Der TE sollte als Probezeitbeamter bedenken, dass bei Kündigung nach so kurzer Zeit anteilig Rückzahlungsforderungen an ihn gestellt werden. Vielleicht ist das ein Aspekt, der bei einer auf finanzieller Basis getroffenen Entscheidung bedacht werden sollte.
Ansonsten alles Gute!
Ansonsten alles Gute!
Re: Voraussetzungslose Teilzeit, Sonderurlaub oder direkt Kündigung?
Hi Benut,
danke für den Hinweis.
Erst nach fünf Jahren nach der Ausbildung hat man sich "FREI" gearbeitet.
Will heißen, dass man entsprechend der fehlenden 5 Jahre Dienst nach der Ausbildung Ausbildungsbezüge zurückzahlen muss.
viewtopic.php?t=8338
Gruß
danke für den Hinweis.
Erst nach fünf Jahren nach der Ausbildung hat man sich "FREI" gearbeitet.
Will heißen, dass man entsprechend der fehlenden 5 Jahre Dienst nach der Ausbildung Ausbildungsbezüge zurückzahlen muss.
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Gruß
Re: Voraussetzungslose Teilzeit, Sonderurlaub oder direkt Kündigung?
HI!
LfK95, schau mal in dein Postfach. Ich habe dir diesbezüglich eine Nachricht geschickt
Liebe Grüße!
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Re: Voraussetzungslose Teilzeit, Sonderurlaub oder direkt Kündigung?
Sprichst du da generell für alle Dienstherren?DerLima hat geschrieben: ↑So 27. Nov 2022, 14:11
Warum TZ dem Dienstherrn schwerer fällt als eine Kündigung?
Der zivile Arbeitgeber kann 2 TZ-Kräfte auf eine Stelle setzen. Das kann der Dienstherr nicht. Denn wenn man nicht mehr in TZ arbeiten will, muss der Dienstherr eine volle Stelle zur Verfügung stellen. Außerdem ist da noch die Alimentation bis zum Lebensende.
Bei der Einstellung geht der Dienstherr davon aus, dass man seine Ausbildung durchläuft und danach sein Arbeitsleben dem Dienstherrn zur Verfügung stellt. Dafür bietet der Dienstherr auch a bissel was auf. Alimentation des Studiums zum Beispiel. Kündigungsschutz in den meisten Fällen. Und so einiges mehr.
Hab bei einem Kollegen in RLP nachgehakt und laut ihm besetzen in seiner Dienststelle 2 TZ Kolleginnen eine Planstelle. :O
Re: Voraussetzungslose Teilzeit, Sonderurlaub oder direkt Kündigung?
Das wäre ja etwas positives. Doch was passiert mit einer der Beiden, wenn sie keine TZ mehr haben?
Ich habe das tatsächlich noch so gehört.
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Re: Voraussetzungslose Teilzeit, Sonderurlaub oder direkt Kündigung?
Das geht - so lange beide quasi als Team unterwegs sind und bspw. beide 50% arbeiten. Aber was ist, wenn eine(r) der beiden später einmal wieder auf 70% oder 100% aufstocken möchte?
Re: Voraussetzungslose Teilzeit, Sonderurlaub oder direkt Kündigung?
Da ich mich in einer leicht ähnlichen Situation befinde, habe ich mir ebenfalls die Frage der Möglichkeit einer Wiedereinstellung gestellt.
Hier habe ich eine Stellenausschreibung der Polizei Sachsen-Anhalt gefunden, die sich an bereits ausgebildete Polizeibeamten richtet:
https://www.sachsen-anhalt.de/bs/stelle ... egsamt-mwd
Daraus leite ich ab, dass andere Dienstherren (nicht der eigene) durchaus gewillt sind, ehemalige Polizisten auch nach einem längeren Zeitraum wieder einzustellen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Alles andere wäre meiner Ansicht nach auch absurd, denn bei bereits ausgebildeten Polizisten spart man sich eine Menge Kosten im Vergleich zu den typischen Neueinstellungen.
Ich frage mich nur, ob man hier auch bereits erklommene Erfahrungsstufen (aus der Besoldungstabelle) wieder erlangen würde oder ob man wieder bei Null anfangen müsste...?
Hier habe ich eine Stellenausschreibung der Polizei Sachsen-Anhalt gefunden, die sich an bereits ausgebildete Polizeibeamten richtet:
https://www.sachsen-anhalt.de/bs/stelle ... egsamt-mwd
Daraus leite ich ab, dass andere Dienstherren (nicht der eigene) durchaus gewillt sind, ehemalige Polizisten auch nach einem längeren Zeitraum wieder einzustellen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Alles andere wäre meiner Ansicht nach auch absurd, denn bei bereits ausgebildeten Polizisten spart man sich eine Menge Kosten im Vergleich zu den typischen Neueinstellungen.
Ich frage mich nur, ob man hier auch bereits erklommene Erfahrungsstufen (aus der Besoldungstabelle) wieder erlangen würde oder ob man wieder bei Null anfangen müsste...?
Re: Voraussetzungslose Teilzeit, Sonderurlaub oder direkt Kündigung?
Bei uns in der Behörde gab es dieses Jahr wohl auch einen besonderen Fall.
Ein Kollege "wechselte" aus einem anderen Bundesland ohne Tauschpartner.
Er kündigte bei seinem alten Arbeitgeber und bewarb sich nach einer Weltreise und einem Jahr Auszeit in NRW neu.
Er behielt seinen Dienstgrad und seine Erfahrungsstufen.
Scheint also alles ein bisschen aufgeweichter zu sein als noch vor Jahren.
Verbriefen würde man dies wahrscheinlich nicht. Das hätte theoretisch auch in die Hose gehen können.
Im Endeffekt denke ich mir aber: Welches Land nimmt denn nicht gerne einen fertig ausgebildeten PVB mit Berufserfahrung?
Ein Kollege "wechselte" aus einem anderen Bundesland ohne Tauschpartner.
Er kündigte bei seinem alten Arbeitgeber und bewarb sich nach einer Weltreise und einem Jahr Auszeit in NRW neu.
Er behielt seinen Dienstgrad und seine Erfahrungsstufen.
Scheint also alles ein bisschen aufgeweichter zu sein als noch vor Jahren.
Verbriefen würde man dies wahrscheinlich nicht. Das hätte theoretisch auch in die Hose gehen können.
Im Endeffekt denke ich mir aber: Welches Land nimmt denn nicht gerne einen fertig ausgebildeten PVB mit Berufserfahrung?
EJ 2016
"Können Sie den Mann beschreiben?"
"Ja, also er hatte einen Schnurrbart und er war circa 1,80m groß"
"Das ist aber ein großer Schnurrbart!"
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Re: Voraussetzungslose Teilzeit, Sonderurlaub oder direkt Kündigung?
Das mag so korrekt verschriftlicht sein, aber du wirst keinen Anspruch darauf haben. Und wenn das Land im Normalfall halt niemanden zurücknimmt hilft es dir auch nicht, dass du die formalen Ansprüche erfüllt hast.LfK95 hat geschrieben: ↑Di 29. Nov 2022, 20:05Haltet ihr eine Wiedereinstellung für unwahrscheinlich, wenn man sich im guten von PVD trennt? Wenn ich den aktuellen Erlass erwischt habe (und richtig deute), dann muss sich die alte Behörde positiv aussprechen, es dürfen nicht mehr als 3 Jahre vergangen sein und die ärztlichen Anforderungen müssen logischerweise erfüllt werden. Für mich klingen diese Ansprüche garnicht sooo hoch oder?
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Re: Voraussetzungslose Teilzeit, Sonderurlaub oder direkt Kündigung?
Das ist das sogenannte Jobsharing. Das haben wir bei uns in der Behörde auch mal gemacht, auf einer sogenannten Bezirksdienststelle (Dorfscheriff, KOB oder wie auch immer). Und da musste tatsächlich ein Tandem gefunden werden, welches sich vertraglich verpflichtete, bis zu Zeitraum X Stundenzahl Z hälftig zu gestalten. Kann man zum Beispiel gut mit jungen Eltern machen, die erfahrungsgemäß bis zur Einschulung ihre Stunden nicht groß erhöhen.
Davon hat man keine Planstelle mehr und kriegt auch keine Stundenanteile mehr zugewiesen.
Re: ----
Vermutlich falscher Thread. Der TN hat kurz darauf in nem anderen was gepostet.
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Re: ----
Nee, er hat ja mehrere posts gelöscht. Denke, es geht eher um Aktenbereinigung für eine beabsichtigte Wiedereinstellung in drei Jahren.
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