unwissend gegen Auflage verstoßen

Auswahlverfahren und Ausbildung

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HerneT
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unwissend gegen Auflage verstoßen

Beitragvon HerneT » Mo 16. Jan 2023, 19:35

Guten Abend!

Habe bevor das Studium losging (EJ 2021) vom PÄD die Auflage bekommen, jedes Fernbleiben aufgrund von Krankheit nicht nur der Ausbildungsleitung, sondern auch dem PÄD zu melden. Einen schriftlichen Auszug hierzu habe ich nicht erhalten, die Ärztin sagte lediglich, dass, sollte Sie mitbekommen, dass ich krank war und dies nicht gemeldet habe, es ernsthafte Konsequenzen geben würde.
Ich war in der gesamten Zeit des Studiums nur zwei mal krank gemeldet.
Im April viel ich eine Woche coronabedingt aus und meldete dies auch nach Vorschrift - kein Problem.
Letzte Woche bin ich zwei Tage erkältungsbedingt ausgefallen, was ich dem PÄD auch meldete - diesmal wird eine AU verlangt. Von dieser Regelung wusste ich jedoch nichts. Da ich jedoch auch nur zwei Tage in der HSPV gefehlt habe, habe ich keine AU erlangt, diese wird erst nach drei Tagen benötigt. Eine rückwirkende AU ist nahezu auszuschließen, da die Krankheit mittlerweile eine Woche her ist und ich für das Studium umgezogen bin, in meiner neuen Stadt habe ich noch keinen Hausarzt.
Die Ärztin scheint jedoch unbedingt eine AU haben zu wollen...
Habe die Ärztin jetzt gebeten mir die Auflage bitte schriftlich zuzuschicken, damit es nicht zu weiteren Missverständnissen kommt. Mal schauen, was morgen zurück kommt.
Bisher habe ich mir nichts zu schulden kommen lassen, alle Klausuren beim ersten Versuch bestanden, alle Sportabnahmen auch.
Auch in Selm und im Praktikum habe ich durchweg positives Feedback bekommen. Bin also nicht für solche Aktionen bekannt.
Habe jetzt nur Angst hierdurch Nachteile zu erlangen.

Habe aufgrund dessen zwei Fragen:
Frage 1
Was wird wahrscheinlich die Konsequenz sein? Bzw. was könnte im schlimmsten Fall passieren?

Frage 2
Kann man sich gegen Repressalien zur wehr setzen? (Bin Mitglied bei der GdP)


Vielen Dank fürs Lesen!

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Re: unwissend gegen Auflage verstoßen

Beitragvon Polli » Mo 16. Jan 2023, 22:18

Hi HerneT,

ich empfehle dir die Kontaktaufnahme :telefon: zum örtlichen Personalrat.

Mit diesem kannst du die ganze Situation besprechen.
U. a. auch die Begründung, weshalb man von dir bereits schon vom ersten Krankheitstag an eine AU-Bescheinigung verlangt.
- Das gehört hier nicht ins Forum.


Gruß :polizei2:




HerneT
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Re: unwissend gegen Auflage verstoßen

Beitragvon HerneT » Mo 16. Jan 2023, 22:59

Guten Abend Polli,

Werde mich mit dem Personalrat in Verbindung setzen :)
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Grüße

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Polli
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Re: unwissend gegen Auflage verstoßen

Beitragvon Polli » Di 17. Jan 2023, 09:55

:zustimm:


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