Anwärtersonderzuschlag Polizei NRW

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Anwärtersonderzuschlag Polizei NRW

Beitragvon cybcop » Do 3. Aug 2023, 17:14

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob in NRW bei der Polizei auch Anwärtersonderzuschläge nach § 63 BBesG - ggf. auf Antrag - gezahlt werden?
Diese Zuschläge wurden meines Wissens am 18.01.23 bis zum 31.12.23 von unserem Minister verlängert.
Laut Hotline LBV soll das auch möglich sein, sofern der Dienstherr das bewilligt.

Allerdings finde ich für NRW keinerlei Infos. Vielleicht weiß jemand mehr oder hat Erfahrung diesbezüglich?

Grüße
:)

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Re: Anwärtersonderzuschlag Polizei NRW

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 3. Aug 2023, 20:40

Wenn du mich fragst, bezieht sich das auf Bewerber der LG 1.2, also die Ärmsten der Armen.

Satte gDler der LG 2.1 dürften da keinen Anspruch erheben dürfen - zumal wir auch keinen Bewerbermangel haben.

https://gemeinden-nrw.verdi.de/berufsgr ... 1a4a160111
:lah:

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Re: Anwärtersonderzuschlag Polizei NRW

Beitragvon Polli » Do 3. Aug 2023, 22:16

Hi cybcop,

ich kann mich daran erinnern, dass vor vielen Jahren, als es noch die Ausbildung zum mittleren Dienst gab, diese
KollegInnen einen Anwärtersonderzuschlag erhielten.

Bei dem heutigen Verdienst in der Ausbildung zum gehobenen Dienst (1.347,93 € netto) hat sich das erledigt.

viewtopic.php?f=25&t=88560

Gruß :polizei2:

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Re: Anwärtersonderzuschlag Polizei NRW

Beitragvon SHEPHERD » Fr 4. Aug 2023, 08:27

Anwärtersonderzuschlag gibt es in NRW nur in Laufbahnen der LG 1.2 / mittlerer Dienst, die typische Zweitberufe darstellen und wo ein Mangel an qualifizierten Bewerbern herrscht.

Feuerwehr
Justizvollzug AVD
Justizvollzug WD


Für die Feuerwehr muss man als Zugangsvoraussetzung ein geeignetes Handwerk gelernt haben oder einen Medizinberuf.

Für den AVD muss man einen Hauptschulabschluss + abgeschlossene Ausbildung haben (ab FOR nicht).

Für den WD muss man ein geeignetes Handwerk gelernt haben + einen Meisterbrief besitzen.

Höhe des Zuschlags:

Feuerwehr:
Anw.Grundgehalt + 90%

Justizvollzug AVD:
Anw.Grundgehalt + 60%

Justizvollzug WD:
Anw.Grundgehalt + 70%

Es geht also wirklich darum Zweitberuflern den Wechsel zu ermöglichen, insbesondere auch eine gewisse Wertschätzung für die geforderte „Vorbildung“.

In der LG 1.1, 2.1 und 2.2 gibt es das nicht.
Vorurteile sind unsichtbare Handschellen...

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Re: Anwärtersonderzuschlag Polizei NRW

Beitragvon cybcop » Fr 4. Aug 2023, 22:21

Vielen Dank für die Antworten zu diesem Thema.

Grüße
:)


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