kann mir jemand sagen, ob in NRW bei der Polizei auch Anwärtersonderzuschläge nach § 63 BBesG - ggf. auf Antrag - gezahlt werden?
Diese Zuschläge wurden meines Wissens am 18.01.23 bis zum 31.12.23 von unserem Minister verlängert.
Laut Hotline LBV soll das auch möglich sein, sofern der Dienstherr das bewilligt.
Allerdings finde ich für NRW keinerlei Infos. Vielleicht weiß jemand mehr oder hat Erfahrung diesbezüglich?
Grüße
