Dürfen Anwärter kostenlos mit der DB fahren?

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Dürfen Anwärter kostenlos mit der DB fahren?

Beitragvon fritzlakritz06 » So 1. Apr 2007, 21:00

kann mich da meinen vorrednern nur anschließen. in ba-wü dürftest du theoretisch mit der bahn in uniform für umme fahren (nach dem 2. praktikum), aber bis dahin musst du es noch von nen paar leuten genehmigen lassen...und und und

das mit beziehung is so ne sache...ich hoffe sie ist noch net allzu fest. ich will es echt keinen wünschen... es gibt aber natürlich auch ausnahmen, wo die beziehung hält und hält und hält... :D

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Dürfen Anwärter kostenlos mit der DB fahren?

Beitragvon fritzbox » Di 3. Apr 2007, 20:14

Die Frage war wohl eher als Vergleich mit den Wehrpflichtigen bei der Bundeswehr gemeint aber so ist es nicht. Eine solche Regelung wäre mir nicht bekannt.

Was es gibt, ist ein Entgegenkommen der DB an die Polizei generell, umsonst aber uniformiert mit der Bahn fahren zu dürfen. Die DB rechnet sich dadurch natürlich auch einen Vorteil aus, nämlich im Falle eines Falles einen Beistand für die Schaffner zu haben. Die Regelung gilt nicht nur für Baden-Württemberg, man kann auch getrost von Stuttgart nach Berlin fahren.

Wer sich auf diesen Deal einläßt, muß sich aber bewußt sein, auch einmal einschreiten zu müssen und dann sollte man schon wissen, was zu tun ist.

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Dürfen Anwärter kostenlos mit der DB fahren?

Beitragvon fritzlakritz06 » Di 3. Apr 2007, 22:23

richtig! in ba-wü ist jetzt ganz "frisch" ne neue regelung in kraft getreten. ab sofort dürfen pma's schon nach dem ersten praktikum mit der bahn fahren! aber der ganze schriftkram muss nach wie vor eingehalten werden...

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Dürfen Anwärter kostenlos mit der DB fahren?

Beitragvon Trooper » Mi 4. Apr 2007, 07:25

Und diese Regelung aus B-W (wenn sie tatsächlich so gilt) finde ich im Prinzip ziemlich verantwortungslos.
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Dürfen Anwärter kostenlos mit der DB fahren?

Beitragvon CBR600RR » Mi 4. Apr 2007, 13:01

:lach: ...ich fuhr immer mit dem Pkw,

hab meine dienstliche FE auf Privat bereits mit 17 umschreiben lassen (natürlich mit Begründung und nur für die Heimfahrten).

gg :D
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Beitragvon Hase » Mi 4. Apr 2007, 13:09

[quote=""Trooper""]Und diese Regelung aus B-W (wenn sie tatsächlich so gilt) finde ich im Prinzip ziemlich verantwortungslos.[/quote]

Das werden wohl nur die wenigsten genehmigt bekommen. Die längere Touren fahren müssten, können sich das wohl gleich abschminken.

Hase, (für den der Flug günstiger als die Bahnfahrt sein wird :D )

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Beitragvon GSG9 » Sa 7. Apr 2007, 12:17

[quote=""USIRUK""]Zumindest bekommst du eine ermäßigte Jahreskarte als Anwärter von der Bahn.[/quote]

Kannst du das mal näher erläutern, bitte?

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Beitragvon Hase » Sa 7. Apr 2007, 21:35

Wahrscheinlich gibts ne BahnCard 25.

Hase

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Dürfen Anwärter kostenlos mit der DB fahren?

Beitragvon GSG9 » So 8. Apr 2007, 10:58

Meine Frage zu der Jahreskarte für Anwärter:

Kann ich die mir schon vor der Ausbildung besorgen, damit ich sie bei der ersten Zugfahrt hab am 1./2. Juli ?
Kann ich an den Bahnschalter oder brauch ich da erst Papiere von der BePo?
Wie hoch ist die ermäßigung?
Wieviel kostet sie?
Darf dann nur für Fahrten von zu Hause nach Lahr/VS und zurück benutzt werden, oder?

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Beitragvon Rascal » So 8. Apr 2007, 18:13

enttäusch mich nicht, dachte wir 2 machen ne fahrgemeinschaft wenn ich mit darf in den gd? :D

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Dürfen Anwärter kostenlos mit der DB fahren?

Beitragvon Stowasser-geloescht » So 8. Apr 2007, 19:04

[quote=""Raphi85""]das ganze würde höchstwahrscheinlich ja auch schon ein erschleichen von leistungen darstellen, ähnlich wie das fahren mit dienstausweis zu privaten zwecken und wäre dann eine straftat, die das ende der karriere bedeutet... von daher lieber ein paar euros investieren ^^[/quote]


NEIN :!:

würde es nicht !

denn die Bahn erlaubt das Fahren jedem Polizisten in Uniform.
Also auch den Anwärtern - die DB-AG unterscheidet hier nicht.

Dein Dienstherr kann das jedoch einschränken.
Bundesbeamten während der Ausbildung ist das kostenlose Nutzen der DB-AG per dienstlicher Weisung untersagt.

Das nicht befolgen hat disziplinare Maßnahmen zur Folge.

Meines Wissens handeln die Länder überwiegend analog.

Das Mitführen von Waffen ist auch nicht grundsätzlich vorgeschrieben.
Hier kann aber der Dienstherr ebenfalls Weisungen erlassen.
Auf eigenen Wunsch gelöscht.

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Beitragvon GSG9 » So 8. Apr 2007, 19:43

@ Rascal: Wusste ich zwar bisher nicht, aber das wäre natürlich auch ne Idee, ne gute sogar, bei der ich mir denke, warum ich da bisher nicht selber draufgekommen bin.... Allerdings hast du dann den einzigen fahrbaren Untersatz. Bekommst demnach dann als nen Obolus von mir... :wink: :ja: :) Aber die Idee an sich find ich gut, zumal man dann nicht alleine fahren muss und man sich dann auch 10 min Fußweg vom Bahnhof aus spart. Schön, dass du für mich mitdenkst, da kann dann ja nichts mehr schiefgehen :) 8) .

@BGS

Wenns bei uns nach ca. zweieinhalb Jahren Ausbildung erlaubt ist, die Uniform außerhalb der Ausbildungsstätten zu tragen wird sich die Frage mit der Bahn demnach erledigt haben, oder (Fahren erst nach 2,5 Jahren?)? Gibts da noch ne andere möglichkeit? Diese bahnkarte für Anwärter???

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Dürfen Anwärter kostenlos mit der DB fahren?

Beitragvon Hase » So 8. Apr 2007, 19:54

Die BahnCard50 kostet für Studenten ungefähr 100€. Nach einigen Fahrten haste das Geld also auf jeden Fall wieder raus.

Aber wenn du die Möglichkeit einer Fahrgemeinschaft hast, so ist das sehr wahrscheinlich preiswerter.

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Dürfen Anwärter kostenlos mit der DB fahren?

Beitragvon samestrange » So 8. Apr 2007, 19:55

Und dann noch mit einer Dame 8)

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Beitragvon Sir-Toby » So 8. Apr 2007, 20:11

Hase, ist die Bahncard 50 ne Art Monatskarte für beliebig viele Fahrten oder kriegst da das Bahnticket nur billiger?

Kenn mich da überhaupt nicht aus und bin auch noch auf der Suche nach ner möglichst günstigen Variante. Erklärs doch mal bitte....

Tobi


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