Einstellung
Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Hallo,
Benutze einmal die Suchfunktion. Ich bin der Meinung, dass diese Frage bereits beantwortet wurde.
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Gruß
MICHI
Take care and have fun!
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Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
eigentlich nicht.
Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Gruß
MICHI
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Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Michi, wahrscheinlich hat der TE erwartet, dass irgendwo da "ja" oder "nein" steht.
Nur anrufen und fragen hilft. Diese ganzen medizinischen Sachen kann man meist nicht verallgemeinern.
Hier stehen ein paar Ausschlussgründe. Ich vermute, dass deine (geheilte?) Erkrankung ein Problem darstellen wird.
Nur anrufen und fragen hilft. Diese ganzen medizinischen Sachen kann man meist nicht verallgemeinern.
Hier stehen ein paar Ausschlussgründe. Ich vermute, dass deine (geheilte?) Erkrankung ein Problem darstellen wird.
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.
Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Zuletzt geändert von bigd am Do 12. Jan 2017, 21:11, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Hi bigd,
also zuerst einmal habe ich nicht gesagt, dass du pdu bist. Es ist nur eine Vermutung.
Ich möchte dir kurz was zur PDV300 erklären:
Es geht dabei nicht (nur) um deinen aktuellen Gesundheitszustand. Der Dienstherr möchte mit dieser Vorschrift weitestgehend ausschließen, kranke Beamte einzustellen, welche später Kosten verursachen und nicht mehr diensttauglich sind. Das heißt, dieser Beamte bekommt noch in irgendeiner Form Bezüge und kann aber nicht arbeiten.
Deshalb gibt es (frühere) Erkrankungen, die eine Einstellung ausschließen.
Beim Polizeidoc spielen sich viele Dramen ab, Gutachten werden von Fachärzten erstellt, die eine vermeitliche Polizeidienstfähigkeit bescheinigen soll - das geht nicht, da nur der Polizeidoc die PDV300 kennt und danach beurteilt, ob jemand geeignet ist oder nicht. Und der entscheidet auch nicht willkürlich, was nun in Ordnung ist und was nicht. Er ist daran gebunden.
Es ist daher für uns hier im Forum schwer zu sagen, ob du mit deiner Vorgeschichte pdt bist. Selbst wenn wir alle die PDV300 kennen würden, dürften wir sie nicht zitieren, da sie VS-NfD (Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch, also nicht öffentlichkeitsfrei) ist.
Daher kommt auch immer der gleiche Rat: ANRUFEN und nachfragen. So einzigartig jeder Mensch ist, so einzigartig ist auch seine Diagnose und Vorgeschichte.
Ich wünsche dir alles Gute,
coco
also zuerst einmal habe ich nicht gesagt, dass du pdu bist. Es ist nur eine Vermutung.
Ich möchte dir kurz was zur PDV300 erklären:
Es geht dabei nicht (nur) um deinen aktuellen Gesundheitszustand. Der Dienstherr möchte mit dieser Vorschrift weitestgehend ausschließen, kranke Beamte einzustellen, welche später Kosten verursachen und nicht mehr diensttauglich sind. Das heißt, dieser Beamte bekommt noch in irgendeiner Form Bezüge und kann aber nicht arbeiten.
Deshalb gibt es (frühere) Erkrankungen, die eine Einstellung ausschließen.
Beim Polizeidoc spielen sich viele Dramen ab, Gutachten werden von Fachärzten erstellt, die eine vermeitliche Polizeidienstfähigkeit bescheinigen soll - das geht nicht, da nur der Polizeidoc die PDV300 kennt und danach beurteilt, ob jemand geeignet ist oder nicht. Und der entscheidet auch nicht willkürlich, was nun in Ordnung ist und was nicht. Er ist daran gebunden.
Es ist daher für uns hier im Forum schwer zu sagen, ob du mit deiner Vorgeschichte pdt bist. Selbst wenn wir alle die PDV300 kennen würden, dürften wir sie nicht zitieren, da sie VS-NfD (Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch, also nicht öffentlichkeitsfrei) ist.
Daher kommt auch immer der gleiche Rat: ANRUFEN und nachfragen. So einzigartig jeder Mensch ist, so einzigartig ist auch seine Diagnose und Vorgeschichte.
Ich wünsche dir alles Gute,
coco
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.
Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Und nicht vergessen, das Ergebnis hier zu posten... ;)
Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Ok danke. Ich werde mich in den nächsten Tagen einmal darum kümmern.
Stimmt es eigentlich, dass man im Bewerbungsbogen nur Krankheiten der letzten 5 Jahre angeben muss? Habe ich mal gehört aber kann ich mir schwer vorstellen.
Und gelten beim Zoll andere Vorschriften was die Tauglichkeit betrifft?
MfG
Stimmt es eigentlich, dass man im Bewerbungsbogen nur Krankheiten der letzten 5 Jahre angeben muss? Habe ich mal gehört aber kann ich mir schwer vorstellen.
Und gelten beim Zoll andere Vorschriften was die Tauglichkeit betrifft?
MfG
Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Um welches BL gehts denn?
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Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Genau. Mittlerer Dienst, BAWÜ.
Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Ich verschiebe es ins entsprechende Forum BaWü. Vielleicht kann dort jemand eine Antwort geben.
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.
Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
Danke das ist nett.
Re: Einstellung trotz früherer Epilepsie?
coco_loco hat geschrieben:Ich verschiebe es ins entsprechende Forum BaWü. Vielleicht kann dort jemand eine Antwort geben.
Die PDV spricht für alle BL.
Ich denke, dass die Frage nicht länderspezifisch ist und daher als Infoquelle im allgemeinen Teil zur Einstellung bleiben sollte.
Gruß
MICHI
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