Hallo zusammen,
ich habe im Juli 2012 eine Ablehnung, datiert auf den 11.07.2012, erhalten.
Stimmt es noch, dass meine Bewerbung fünf Jahre lang aufbewahrt wird bevor sie vernichtet wird?
Wann beginnt diese Frist? Bereits am 12.07.2012 oder erst am 01.01.2013? Gibt es einen Stichtag an dem alle "abgelaufenen" Bewerbungen vernichtet werden oder werden die jeweils nach Fälligkeit vernichtet?
Ich habe nämlich vor mich buchstäblich als unbeschriebenes Blatt zu bewerben.
Hoffe ihr könnt bzw. dürft mir helfen.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Grüße Wozee
Aufbewahrung der Bewerbermappe, wann wieder bewerben?
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Re: Aufbewahrung der Bewerbermappe, wann wieder bewerben?
Sorry, deine Frage kann ich zwar nicht beantworten, habe sie glaube ich aber auch nicht begriffen. Du planst, fünf Jahre mit der nächsten Bewerbung zu warten damit deine Unterlagen gelöscht sind? Was möchtest du denn damit bezwecken? Das halte ich persönlich (korrigiere mich jemand wenn ich falsch liege) für absolut blödsinnig.
Sollte dir jemand helfen können dann jedoch sicherlich auch nur wenn du verrätst, um welches Bundesland es sich handelt.
EDIT:
Oh, wir haben ja schon 2015
. Dann wären es also noch 2 Jahre?
EDIT2:
Okay, ich sehe Klarheit. Dann kann ich dir nicht helfen.
Sollte dir jemand helfen können dann jedoch sicherlich auch nur wenn du verrätst, um welches Bundesland es sich handelt.
EDIT:
Oh, wir haben ja schon 2015

EDIT2:
Okay, ich sehe Klarheit. Dann kann ich dir nicht helfen.
Re: Aufbewahrung der Bewerbermappe, wann wieder bewerben?
Um meine Situation noch besser verstehen zu können möchte ich anmerken, dass ich im Moment eine Ausbildung mache und überlege mich nach dieser erneut zu bewerben.
@ Admins, vielleicht ist das Thema im BW-Forum besser aufgehoben?
@ Admins, vielleicht ist das Thema im BW-Forum besser aufgehoben?
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- Police Officer
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Re: Aufbewahrung der Bewerbermappe, wann wieder bewerben?
Also ich weiß das man in NDS angeben kann in der Bewerbung, ob man will das die Bewerbung nach Ablehnung vernichtet wird.
Niedersachsen
Re: Aufbewahrung der Bewerbermappe, wann wieder bewerben?
Hi Wozee,
ich verschiebe deine Anfrage ins Forum BW.
Gruß
ich verschiebe deine Anfrage ins Forum BW.
Gruß

Re: Aufbewahrung der Bewerbermappe, wann wieder bewerben?
Danke für die Antworten und danke fürs Verschieben.
Ich weiß, dass es ein sehr spezielles Thema ist aber gibt es jemand der in einer ähnlichen Situation ist oder das sich da genauer auskennt?
Ich weiß, dass es ein sehr spezielles Thema ist aber gibt es jemand der in einer ähnlichen Situation ist oder das sich da genauer auskennt?
Re: Aufbewahrung der Bewerbermappe, wann wieder bewerben?
Ich bin dieses Jahr Bewerber bei der LaPo BaWü. Ich kann dir sagen, dass es im aktuellen Bewerbungsbogen eine Frage gibt, bei der du angeben musst, ob du dich schon einmal bei der Polizei beworben hast. Falls die Antwort "Ja" lautet, musst du den Grund für die Ablehnung/ den Nichtantritt des Dienstes angeben.Wozee hat geschrieben:Danke für die Antworten und danke fürs Verschieben.
Ich weiß, dass es ein sehr spezielles Thema ist aber gibt es jemand der in einer ähnlichen Situation ist oder das sich da genauer auskennt?

Sicherlich werden die Daten und Dokumente von ehemaligen Bewerbern, die nach ihrer Bewerbung nicht begonnen haben bei der Polizei zu arbeiten, nach einiger Zeit gelöscht. Ob diese "Frist" 5 Jahre beträgt, kann ich dir nicht sagen. Ein Anruf beim Institut Personalgewinnung könnte dir hier Klarheit verschaffen.

Allerdings möchte ich dich darauf hinweisen, dass wenn du davon ausgehst (oder weißt), dass deine Akte gelöscht wurde und du im Bewerbungsbogen eine vorige Bewerbung mit "Nein" beantwortest, du falsche Angaben trotz besserem Wissen machst, was einen Täuschungsversuch darstellt und dich beim Herauskommen eventuell sofort aus dem Auswahlverfahren katapultiert (Darauf wird auch deutlich hingewiesen)!

Mich würde interessieren, warum genau du dich als "unbeschriebenes Blatt" bei der Polizei bewerben möchstest?


Re: Aufbewahrung der Bewerbermappe, wann wieder bewerben?
Wie Invictum schon andeutete, der Polizei ist es eigentlich egal ob Du dich schon mal Beworben hast oder nicht, in die Note fließen ja lediglich die tatsächlichen Leistungen, die beim Auswahlverfahren erbracht wurden. Es gibt bei den Bewerbungsunterlagen (ganz oben, erste Seite) sogar ein Kästchen zum ankreuzen: "Zweitbewerbung zur Wiederholung des Auswahltests". Ist also eher der Normalfall, sich einfach ein 2. Mal zu bewerben.
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- Police Officer
- Beiträge: 119
- Registriert: Sa 14. Mär 2015, 21:31
Re: Aufbewahrung der Bewerbermappe, wann wieder bewerben?
Das stimmt. Aber soweit ich weiß, darf man das Auswahlverfahren nur einmal wiederholen. Wenn man es dann vergeigt, ist man komplett raus. Zumindest in dem Bundesland in dem man zwei Mal durchgerasselt ist.peppercop hat geschrieben:Es gibt bei den Bewerbungsunterlagen (ganz oben, erste Seite) sogar ein Kästchen zum ankreuzen: "Zweitbewerbung zur Wiederholung des Auswahltests". Ist also eher der Normalfall, sich einfach ein 2. Mal zu bewerben.
Das ist schon ein gewisser psychischer Druck, aber wenn man schon mal am Auswahlverfahren teilgenommen hat, weiß man in der Regel ziemlich genau was verlangt wird, welche Aufgaben drankamen und wo damals die eigenen Defizite lagen. Man ist dann nicht mehr so von den Inhalten überrascht. Dann kann man sich auch speziell darauf vorbereiten.
Aber wie Invictum schon sagte, wäre ich vorsichtig mit Falschangaben. Du bist die erste Zeit auch nur Beamter auf Widerruf und kannst jederzeit wieder rausgeschmissen werden, wenn sich herausstellen sollte, dass du falsche Angaben gemacht hast. Deswegen war auch ich vollkommen ehrlich, um keine Angriffspunkte zu liefern, so nach dem Motto: "Das war uns aber davor nicht bekannt."
Außerdem stellt sich die Frage, ob es wirklich Sinn macht 5 Jahre zu warten um sich dann nochmals zu bewerben. Die Zeit kann man auch sinnvoller nutzen.
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