Absage wegen Belastungs EKG
Re: Absage wegen Belastungs EKG
Durch eine Recherche bin ich auf folgendes gestoßen:
Landtag Baden-Württemberg Petitionsausschusses
"... Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung von Bewerbern
für den Polizeivollzugsdienst wird zur Überprüfung
der körperlichen Leistungsfähigkeit auch ein Belastungs-
EKG auf dem Fahrrad-Ergometer durchgeführt.
Der Petent erhielt insgesamt fünf Mal die Möglichkeit,
beim Polizeiärztlichen Dienst im Rahmen der
Auswahluntersuchung ein Belastungs-EKG durchzuführen
und erreichte den erforderlichen Leistungswert
der Herz-Kreislauf-Belastbarkeit bei keinem Versuch.
Es handelt sich hierbei um den sog. PWC-(physical
working capacity)170-Wert, zu dessen Ermittlung bei
einem stufenweise durchgeführten Belastungstest die
Veränderung physiologischer Werte (Puls, Blutdruck)
beobachtet und bei Erreichen bestimmter Vorgabewerte
die erbrachte Leistung gemessen wird. Der
PWC-170-Wert ergibt sich bei Messung der bei einer
Pulsfrequenz von (annähernd) 170 Schlägen geleisteten
Arbeit (in Watt) dividiert durch das individuelle
Körpergewicht (in kg)...."
Auf Wunsch des Petenten – auch gegenüber dem Innenminsterium
Baden-Württemberg – erhielt er die
Möglichkeit, einen nochmaligen abschließenden Belastungs-
EKG-Test beim Polizeiärztlichen Dienst in
B. und damit in einer anderen Umgebung durchzuführen.
Leider war er auch dort bei der Untersuchung
am 4. Oktober 2011 nicht erfolgreich. Einer erneuten
Bitte nach einer weiteren Belastungs-EGK-Unter -
suchung wurde dann aus Gleichbehandlungsgründen
nicht mehr entsprochen.
Fünf Versuche, das nenne ich mal Kulanz und Toleranz des PÄD.
Landtag Baden-Württemberg Petitionsausschusses
"... Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung von Bewerbern
für den Polizeivollzugsdienst wird zur Überprüfung
der körperlichen Leistungsfähigkeit auch ein Belastungs-
EKG auf dem Fahrrad-Ergometer durchgeführt.
Der Petent erhielt insgesamt fünf Mal die Möglichkeit,
beim Polizeiärztlichen Dienst im Rahmen der
Auswahluntersuchung ein Belastungs-EKG durchzuführen
und erreichte den erforderlichen Leistungswert
der Herz-Kreislauf-Belastbarkeit bei keinem Versuch.
Es handelt sich hierbei um den sog. PWC-(physical
working capacity)170-Wert, zu dessen Ermittlung bei
einem stufenweise durchgeführten Belastungstest die
Veränderung physiologischer Werte (Puls, Blutdruck)
beobachtet und bei Erreichen bestimmter Vorgabewerte
die erbrachte Leistung gemessen wird. Der
PWC-170-Wert ergibt sich bei Messung der bei einer
Pulsfrequenz von (annähernd) 170 Schlägen geleisteten
Arbeit (in Watt) dividiert durch das individuelle
Körpergewicht (in kg)...."
Auf Wunsch des Petenten – auch gegenüber dem Innenminsterium
Baden-Württemberg – erhielt er die
Möglichkeit, einen nochmaligen abschließenden Belastungs-
EKG-Test beim Polizeiärztlichen Dienst in
B. und damit in einer anderen Umgebung durchzuführen.
Leider war er auch dort bei der Untersuchung
am 4. Oktober 2011 nicht erfolgreich. Einer erneuten
Bitte nach einer weiteren Belastungs-EGK-Unter -
suchung wurde dann aus Gleichbehandlungsgründen
nicht mehr entsprochen.
Fünf Versuche, das nenne ich mal Kulanz und Toleranz des PÄD.
Re: Absage wegen Belastungs EKG
Wie lang hat sich dann der Bewerbungsprozess gezogen?
Aber ihn fünf mal nicht zu schaffen, ist ja wirklich krass!
Aber ihn fünf mal nicht zu schaffen, ist ja wirklich krass!
Re: Absage wegen Belastungs EKG
Aber wenn die Person einfach von Haus aus ein hochpulsiger Mensch ist? Hat man denn dann keine Chancen?Everblack hat geschrieben:Wie lang hat sich dann der Bewerbungsprozess gezogen?
Aber ihn fünf mal nicht zu schaffen, ist ja wirklich krass!
Re: Absage wegen Belastungs EKG
Vielleicht wird man dann ein Langzeit-EKG machen müssen. Ist aber nur ne Vermutung. Gibt aber tatsächlich Leute, für die bspw. Puls 150 total normal ist, trotz subjektiv niedriger Belastung.mani333 hat geschrieben:
Aber wenn die Person einfach von Haus aus ein hochpulsiger Mensch ist? Hat man denn dann keine Chancen?
Re: Absage wegen Belastungs EKG
Ich finde es schade, dass die Personalgewinnung nichts dagegen unternimmt.
Das grenzt meiner Meinung nach schon fast an Verachtung wenn man zwecks seinem "vom Arzt nachgewiesenen gesunden höheren Puls" aussortiert wird.
Das grenzt meiner Meinung nach schon fast an Verachtung wenn man zwecks seinem "vom Arzt nachgewiesenen gesunden höheren Puls" aussortiert wird.
Re: Absage wegen Belastungs EKG
Seh ich auch so ... mal sehen wie es bei mir wird. Muss auch nochmal zum EKG weil mein Puls zu hoch war.ruschka hat geschrieben:Ich finde es schade, dass die Personalgewinnung nichts dagegen unternimmt.
Das grenzt meiner Meinung nach schon fast an Verachtung wenn man zwecks seinem "vom Arzt nachgewiesenen gesunden höheren Puls" aussortiert wird.
Re: Absage wegen Belastungs EKG
mani333 hat geschrieben:Seh ich auch so ... mal sehen wie es bei mir wird. Muss auch nochmal zum EKG weil mein Puls zu hoch war.ruschka hat geschrieben:Ich finde es schade, dass die Personalgewinnung nichts dagegen unternimmt.
Das grenzt meiner Meinung nach schon fast an Verachtung wenn man zwecks seinem "vom Arzt nachgewiesenen gesunden höheren Puls" aussortiert wird.
Weißt du wieviel er zu hoch war?
Hab meine Werte nämlich erfragt beim ÄD
Re: Absage wegen Belastungs EKG
Wie viel er zu hoch war weiß ich nicht, also nicht wie viele Schläge... aber ich hatte einen Wert von 1,60 und die Ärztin meinte das alles was unter 1,61 ist, nicht bestanden ist. Also war ich quasi 0,1 zu schlecht.ruschka hat geschrieben:mani333 hat geschrieben:Seh ich auch so ... mal sehen wie es bei mir wird. Muss auch nochmal zum EKG weil mein Puls zu hoch war.ruschka hat geschrieben:Ich finde es schade, dass die Personalgewinnung nichts dagegen unternimmt.
Das grenzt meiner Meinung nach schon fast an Verachtung wenn man zwecks seinem "vom Arzt nachgewiesenen gesunden höheren Puls" aussortiert wird.
Weißt du wieviel er zu hoch war?
Hab meine Werte nämlich erfragt beim ÄD
Ich war aber Mega aufgeregt...
Re: Absage wegen Belastungs EKG
Ok wegen 0.1 des ist echt ärgerlich.
Aber trainier viel, mach mentales Training und bewirb dich einfach nochmal
Zumal du bei 1,61 erst eine Auflage bekommen hättest um es nochmals zu wiederholen. Ab 1,84 hast bestanden.
Aber trainier viel, mach mentales Training und bewirb dich einfach nochmal
Zumal du bei 1,61 erst eine Auflage bekommen hättest um es nochmals zu wiederholen. Ab 1,84 hast bestanden.
Re: Absage wegen Belastungs EKG
Ich hab eine Auflage bekommen... muss mich im November wieder melden.ruschka hat geschrieben:Ok wegen 0.1 des ist echt ärgerlich.
Aber trainier viel, mach mentales Training und bewirb dich einfach nochmal
Zumal du bei 1,61 erst eine Auflage bekommen hättest um es nochmals zu wiederholen. Ab 1,84 hast bestanden.
Wäre ziemlich ärgerlich wenn es nicht klappt weil ich schon eine Zusage hab für nächstes Jahr.
Wie kommst du auf 1,84? Für mich hat sich das so angehört, dass ich schon bestanden hätte wenn ich 1,61 gehabt hätte? :-/
Re: Absage wegen Belastungs EKG
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... 16&t=82224mani333 hat geschrieben:Ich hab eine Auflage bekommen... muss mich im November wieder melden.ruschka hat geschrieben:Ok wegen 0.1 des ist echt ärgerlich.
Aber trainier viel, mach mentales Training und bewirb dich einfach nochmal
Zumal du bei 1,61 erst eine Auflage bekommen hättest um es nochmals zu wiederholen. Ab 1,84 hast bestanden.
Wäre ziemlich ärgerlich wenn es nicht klappt weil ich schon eine Zusage hab für nächstes Jahr.
Wie kommst du auf 1,84? Für mich hat sich das so angehört, dass ich schon bestanden hätte wenn ich 1,61 gehabt hätte? :-/
Kannst du das öffnen? Da hat ein Forummitglied seine EKG Untersuchung gepostet.
Da kannst es lesen:)
Re: Absage wegen Belastungs EKG
Körpergewicht spielt beim PWC auch ne wichtige Rolle, da das ja in der Formel mitberechnet wird. Evtl. daran bisschen schrauben? Sofern natürlich möglich/sinnvoll
Re: Absage wegen Belastungs EKG
Glaube das wäre eher schwierig :-/ wiege 57kg bei 170cm. Man könnte natürlich aber ich denke das wäre für mich nicht so einfach :-DEverblack hat geschrieben:Körpergewicht spielt beim PWC auch ne wichtige Rolle, da das ja in der Formel mitberechnet wird. Evtl. daran bisschen schrauben? Sofern natürlich möglich/sinnvoll
Re: Absage wegen Belastungs EKG
mani333 hat geschrieben:Glaube das wäre eher schwierig :-/ wiege 57kg bei 170cm. Man könnte natürlich aber ich denke das wäre für mich nicht so einfach :-DEverblack hat geschrieben:Körpergewicht spielt beim PWC auch ne wichtige Rolle, da das ja in der Formel mitberechnet wird. Evtl. daran bisschen schrauben? Sofern natürlich möglich/sinnvoll
Wäre dann auch nicht so sinnvoll
Re: Absage wegen Belastungs EKG
Das ist eigentlich ganz einfach.
Beispiel bei den Männer. Ich: 77 Kilo.
Trete 125 Watt und habe nach 2 Minuten Puls 139
Trete 150 Watt und habe nach 2 Minuten Puls 156
Dann nimmt der Arzt die 125W (da bei 150 Watt schon Puls 150 erreicht wurde) und teilt die 125Watt durch mein Gewicht (77Kilo) --> 125:77 = 1,62W/KG (NICHT BESTANDEN)
Angenommen Puls Ende 150 Watt bei 148.
Dann nimmt er die 150Watt und teilt durch 77 --> 150:77 = 1,95 (BESTANDEN)
Habe es genauso gerechnet wie der Arzt bei dem Herrn, der seine EKG Kontrolle hier gepostet hat.
Beispiel bei den Männer. Ich: 77 Kilo.
Trete 125 Watt und habe nach 2 Minuten Puls 139
Trete 150 Watt und habe nach 2 Minuten Puls 156
Dann nimmt der Arzt die 125W (da bei 150 Watt schon Puls 150 erreicht wurde) und teilt die 125Watt durch mein Gewicht (77Kilo) --> 125:77 = 1,62W/KG (NICHT BESTANDEN)
Angenommen Puls Ende 150 Watt bei 148.
Dann nimmt er die 150Watt und teilt durch 77 --> 150:77 = 1,95 (BESTANDEN)
Habe es genauso gerechnet wie der Arzt bei dem Herrn, der seine EKG Kontrolle hier gepostet hat.
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