Stand das jemals zur Debatte?Soul22 hat geschrieben:wenn es keine Verletzten gab, du also nicht Beschuldigter keiner fahrlässigen KV gibt, wird gar nichts passieren.
Andernfalls gibt es Probleme mit der Ernennung und offenen Ermittlungsverfahren.
Es ging darum ob er es melden muss. Einige Bundesländer wollen nur eine Meldung haben, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde. B-W will offensichtlich eine Meldung, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Auch ein Owi-Verfahren, ist ein Ermittlungsverfahren. Also scheint in B-W eine Meldepflicht zu bestehen.
Außerdem kann ein offenes Strafverfahren zu Problemen führen, nicht muss. Einzelfallprüfung!
Das dieses Ding keinen interessieren wird, dürfte jedem klar sein, der paar Tage dabei ist. Auf Grund unterschiedlicher Arbeitsweisen war mein Vorschlag nicht von ungefähr.
Da gibt es ein AZ, und da kann bei Bedarf nachgefragt werden.Ich würde anrufen, wenn du den Anhörungsbogen + Vorhalt bekommen hast, da die Bußgeldstelle die zuständige Verfolgungsbehörde ist.
@Offtopic
Bei uns in SN bekommt jeder VKU eine Vorgangsnummer, inkl. Einarbeitung ins System. Der PHK von der EUSKA-Schnittstelle will Dinge wissen, was total irrerelevant ist. Es lebe die Statisik und die später Analyse!!!
Ein billiger Parkplatzunfall kostet mich, und ich bin schnell, trotzdem locker 45 min. Eingabe + Erstellen einer Lichtbildanlage. Bei Abgabe an BG-Stelle sogar noch eine E-Akte.
Ja, Polizei fetzt manchmal....