Verkehrsunfall/ 1 Punkt/ keine Verletzte

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Verkehrsunfall/ 1 Punkt/ keine Verletzte

Beitragvon CopEinschaltenHilft » So 30. Okt 2016, 09:08

Tag,
sorry da gibt es sicherlich schon irgendwo eine Diskussion drüber, aber ich habe nichts gefunden:/
Hatte gestern abend einem den Vorrang genommen, hatten beide grün, ich wollte abbiegen. :neutral: Beide Autos Totalschaden, aber niemand verletzt. Der Polizist meinte, das gäbe einen Punkt. Bin nicht mehr in der Probezeit, habe das EAV und den PDU für den gD erfolgreich bestanden. Jetzt meine Frage: 1. Ist das ein Einstellungshindernis?
2. Muss ich das in Böblingen melden? :neutral: :sauer:

Vielen Dank im Voraus
Gruß Sciroccojo
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Re: Verkehrsunfall/ 1 Punkt/ keine Verletzte

Beitragvon coco_loco » So 30. Okt 2016, 09:13

Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten ;)

Anrufen, kurz Bescheid geben. Ein schlichter VU kann immer mal passieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dadurch deine Einstellung in Gefahr gerät.

Gruß coco
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Re: Verkehrsunfall/ 1 Punkt/ keine Verletzte

Beitragvon CopEinschaltenHilft » So 30. Okt 2016, 09:18

Danke für diese schnelle ( und erfreuliche) Antwort:)
Würdest du erst anrufen, wenn du den Punkt schriftlich hast?

Gruß sciroccojo
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Re: Verkehrsunfall/ 1 Punkt/ keine Verletzte

Beitragvon Brot » So 30. Okt 2016, 10:56

Sobald u.a. ein polizeiliches Ermittlungs-/Untersuchungsverfahren eingeleitet wurde, ist das der Einstellungsbehörde zu melden. Ich nehme mal an, dass du als Betroffener belehrt wurdest, da du deinen Angaben zufolge den Unfall verursacht hast. Am besten rufst du im Laufe der kommenden Woche mal deinen zuständigen Einstellungsberater an und teilst ihm den Sachverhalt, die aufnehmende Dienststelle und das Aktenzeichen mit. Falls du das Aktenzeichen noch nicht hast, bringe es am besten vor dem Anruf in Erfahrung.

Wie coco_loco geschrieben hat, ein Unfall kann jedem passieren und der Punkt wird denke ich bzgl. der Einstellung kein Hindernis darstellen.

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Re: Verkehrsunfall/ 1 Punkt/ keine Verletzte

Beitragvon Ghostrider1 » So 30. Okt 2016, 11:20

Ich würde anrufen, wenn du den Anhörungsbogen + Vorhalt bekommen hast, da die Bußgeldstelle die zuständige Verfolgungsbehörde ist.
Es ist ein poppelige Owi, so ehrlich muss man sein. Das interessiert niemanden und passiert auf Deutschlands Straßen vermutlich 100x am Tag, irgendwelche Abbiegeunfälle.

So wie sich es liest, als Linksabbieger frontal volley genommen? - Passiert

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Re: Verkehrsunfall/ 1 Punkt/ keine Verletzte

Beitragvon coco_loco » So 30. Okt 2016, 12:48

Brot, bekommt jeder VU bei euch eine Vorgangsnummer? Auch schlichte ohne Straftaten?
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Re: Verkehrsunfall/ 1 Punkt/ keine Verletzte

Beitragvon Tigrus » So 30. Okt 2016, 13:06

Ja, jeder VU bekommt eine Vorgangsnummer, egal ob Kleinstunfall oder VU's mit bedeutender Owi oder verletzten. In diesem Fall beginnt die Nummer dann wohl mit VUO/.........

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Re: Verkehrsunfall/ 1 Punkt/ keine Verletzte

Beitragvon coco_loco » So 30. Okt 2016, 13:08

Okay. Falls der Unfall in Niedersachsen passiert ist,schick eine Kopie des VEVs zu. Hier gibts nur für qualifizierte Unfälle ne Vorgangsnummer.

Und mach dir keinen Kopf. Alles wird gut!
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Re: Verkehrsunfall/ 1 Punkt/ keine Verletzte

Beitragvon Bones65 » So 30. Okt 2016, 13:28

Spätestens wenn der Bußgeldbescheid nach Hause kommt, gibt es ein behördliches Aktenzeichen.
:snoopy:

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Re: Verkehrsunfall/ 1 Punkt/ keine Verletzte

Beitragvon Diag » So 30. Okt 2016, 13:35

coco_loco hat geschrieben:Okay. Falls der Unfall in Niedersachsen passiert ist,schick eine Kopie des VEVs zu. Hier gibts nur für qualifizierte Unfälle ne Vorgangsnummer.

Und mach dir keinen Kopf. Alles wird gut!
B-W hat halt (wie Hessen) ComVor. ;-)

Da kann man dann zu Ende der Schicht anrufen und hat die Nr. direkt.

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Re: Verkehrsunfall/ 1 Punkt/ keine Verletzte

Beitragvon Lone Soldier » So 30. Okt 2016, 13:49

Bei uns bekommt auch jeder VU eine Vorgangsnummer, muss komplett im EDV-System eingetragen werden.

@Brot: Werden bei euch auch OWI-Verfahren abgefragt? Zu meiner Bewerbungszeit hieß die Frage bei allen BL im norddeutschen Raum ob strafrechtliche Ermittlungsverfahren anhängig sind.

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Re: Verkehrsunfall/ 1 Punkt/ keine Verletzte

Beitragvon coco_loco » So 30. Okt 2016, 13:58

Diag hat geschrieben:
coco_loco hat geschrieben:Okay. Falls der Unfall in Niedersachsen passiert ist,schick eine Kopie des VEVs zu. Hier gibts nur für qualifizierte Unfälle ne Vorgangsnummer.

Und mach dir keinen Kopf. Alles wird gut!
B-W hat halt (wie Hessen) ComVor. ;-)

Da kann man dann zu Ende der Schicht anrufen und hat die Nr. direkt.
Mit Nivadis geht das auch. EDV-System. Aber schlichte Unfälle, wo es nur um den Austausch bon Personalien und die Ahndung der Owi geht, werden in einem Formular abgearbeitet. Da wird personenbezogen nix mehr ins System eingegeben.

Es erleichtert die Arbeit sehr.

Aber das soll hier nicht das Thema sein.
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Re: Verkehrsunfall/ 1 Punkt/ keine Verletzte

Beitragvon Brot » So 30. Okt 2016, 14:32

Lone Soldier hat geschrieben:@Brot: Werden bei euch auch OWI-Verfahren abgefragt? Zu meiner Bewerbungszeit hieß die Frage bei allen BL im norddeutschen Raum ob strafrechtliche Ermittlungsverfahren anhängig sind.
In den Bewerbungsunterlagen steht:
"Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß der Erklärungen Nr. 4 und 5 im Bewerbungsbogen verpflichtet sind, wahrheitsgemäße Angaben über staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Verfahren, über polizeiliche Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren sowie über Fahrverbote und einen Entzug der Fahrerlaubnis zu machen."

Ob das nun beinhaltet, dass auch OWi-Verfahren angegeben werden müssen und ob diese abgefragt werden, kann ich nicht sagen. Allerdings kann in dieser Sache ein Anruf beim Einstellungsberater für Klarheit sorgen.

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Re: Verkehrsunfall/ 1 Punkt/ keine Verletzte

Beitragvon CopEinschaltenHilft » Mo 31. Okt 2016, 17:31

Vielen Dank für eure schnelle Antworten!!!
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Re: Verkehrsunfall/ 1 Punkt/ keine Verletzte

Beitragvon Soul22 » Mo 31. Okt 2016, 18:46

wenn es keine Verletzten gab, du also nicht Beschuldigter keiner fahrlässigen KV gibt, wird gar nichts passieren.

Andernfalls gibt es Probleme mit der Ernennung und offenen Ermittlungsverfahren.


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