Sehschwäche - 1,5 und - 1,75 - Optiker nicht optimistisch ..
Verfasst: Do 8. Dez 2016, 12:08
Hi ihr,
ich bin neu hier und habe mal eine Frage an euch ...
Ich habe morgen einen Termin beim Optiker um nochmal meine " Sehschwäche " testen zu lassen .
Ich habe auf einem Auge - 1, 5 und und auf dem Anderen - 1, 75
Der Ausbildungsleiter hat mir das hier mitgegeben ´( s. unten ) . Der Optiker meinte heute telefonisch , dass ich wohl schlechte Karten habe bei der Stärke für die u. genannten Anforderungen . Hat jemand von euch eine ähnliche Sehschwäche und Erfahrungen bzw . ist trotzdem bei der Polizei ? Machen diese auch nochmal beim Einstellungstest einen Sehtest ? Ehrlich gesagt habe ich etwas Angst davor durchzufallen , gibt es auch Ausnahmen , Sonderregelungen ? Man sollte natürlich eine super Sehkraft haben ( die ich natürlich mit Kontaktlinsen habe , aber nicht ohne :-( )
Danke euch !
*Zo*
Anforderung:
a) Sehleistung ohne Glas:
Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr: mindest. 0,5 = 50 %.
Nach dem 20. Lebensjahr: mindest. 0,3 = 30 %.
b) Sehleistung mit Glas:
Mit Glas muss die Sehleistung auf einem Auge auf 1,0 =
100 % - und auf dem anderen Auge
wenigstens auf 0,8 = 80 % korrigierbar sein.
c) Gläserstärken:
Die Gläserstärken dürfen + 2,5 Dioptrien nicht
übersteigen.
Für Gläser mit Minuswerten gibt es keine Dioptien-
Begrenzung.
Falls die o.g. Werte nicht erfüllt werden, besteht die Möglichkeit einer Laser-OP, die selbst finanziert werden muss. Dabei ist zu beachten, dass die vorhandenen Werte der Gläserstärken vor der Laser-OP nicht mehr als Minus 5 Dioptrien (Gläserstärken bei Kurzsichtigkeit) betragen dürfen bzw. nicht mehr als Plus 3 Dioptrien (Gläserstärken bei Weitsichtigkeit). In der Fachsprache sind das die sogenannten präoperativen Dioptrienwerte!
Achtung: Der Laser-OP-Termin muss mindestens 14 Monate vor dem geplanten Ausbildungstermin liegen. Unser Rat: In dieser Frage sollten sie rechtzeitig mit ihrem Einstellungsberater/in sprechen.
ich bin neu hier und habe mal eine Frage an euch ...
Ich habe morgen einen Termin beim Optiker um nochmal meine " Sehschwäche " testen zu lassen .
Ich habe auf einem Auge - 1, 5 und und auf dem Anderen - 1, 75
Der Ausbildungsleiter hat mir das hier mitgegeben ´( s. unten ) . Der Optiker meinte heute telefonisch , dass ich wohl schlechte Karten habe bei der Stärke für die u. genannten Anforderungen . Hat jemand von euch eine ähnliche Sehschwäche und Erfahrungen bzw . ist trotzdem bei der Polizei ? Machen diese auch nochmal beim Einstellungstest einen Sehtest ? Ehrlich gesagt habe ich etwas Angst davor durchzufallen , gibt es auch Ausnahmen , Sonderregelungen ? Man sollte natürlich eine super Sehkraft haben ( die ich natürlich mit Kontaktlinsen habe , aber nicht ohne :-( )
Danke euch !
*Zo*
Anforderung:
a) Sehleistung ohne Glas:
Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr: mindest. 0,5 = 50 %.
Nach dem 20. Lebensjahr: mindest. 0,3 = 30 %.
b) Sehleistung mit Glas:
Mit Glas muss die Sehleistung auf einem Auge auf 1,0 =
100 % - und auf dem anderen Auge
wenigstens auf 0,8 = 80 % korrigierbar sein.
c) Gläserstärken:
Die Gläserstärken dürfen + 2,5 Dioptrien nicht
übersteigen.
Für Gläser mit Minuswerten gibt es keine Dioptien-
Begrenzung.
Falls die o.g. Werte nicht erfüllt werden, besteht die Möglichkeit einer Laser-OP, die selbst finanziert werden muss. Dabei ist zu beachten, dass die vorhandenen Werte der Gläserstärken vor der Laser-OP nicht mehr als Minus 5 Dioptrien (Gläserstärken bei Kurzsichtigkeit) betragen dürfen bzw. nicht mehr als Plus 3 Dioptrien (Gläserstärken bei Weitsichtigkeit). In der Fachsprache sind das die sogenannten präoperativen Dioptrienwerte!
Achtung: Der Laser-OP-Termin muss mindestens 14 Monate vor dem geplanten Ausbildungstermin liegen. Unser Rat: In dieser Frage sollten sie rechtzeitig mit ihrem Einstellungsberater/in sprechen.