QuelleSeit 1. Januar 2017 gelten neue Regelungen zum Thema Tätowierungen, Brandings und ähnlichem Körperschmuck bei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten:
Dezente und inhaltlich nicht zu beanstandende Tätowierungen, Brandings oder ähnlicher Körperschmuck dürfen im Dienst im Bereich der Ober- und Unterarme und an den Händen sichtbar getragen werden.
An sonstigen Körperstellen dürfen im Dienst – ausgenommen beim Dienstsport – jegliche Tätowierungen, Brandings oder ähnlicher Körperschmuck nicht sichtbar sein.
Entsprechende Darstellungen – auch an durch Kleidung abgedeckten Körperstellen – dürfen nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen sowie keine diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder sonstigen gesetzlich verbotenen Motive enthalten oder nach dem Erscheinungsbild und der inhaltlichen Aussage im Einzelfall einen achtungs- und vertrauensunwürdigen Eindruck erwecken.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Einstellungsberatung.
Heißt es werden Tattoos, im sichtbaren Bereich, nicht mehr kategorisch abgelehnt, was mMn ein Schritt in die richtige Richtung ist.
Vom "Personalmangel" dazu bewogen oder doch sich der "Zeit" angepasst. Ist ja doch ein viel diskutiertes Thema seit Jahren.
Grüße
Daio