Es steht im Schreiben ausdrücklich das man sich nicht auf Bestand- oder Vertrauensschutz berufen kann.
Das heißt, die Entscheidung liegt bei einem selbst ob man das Risiko tragen will oder nicht.
Ich weiße ausdrücklich darauf hin das es um Tattoos im sichtbaren Bereich geht wie Unterarm, Hals, oder Hände. Die Sommer Uniform ist dafür das Maßband.
Bitte also von Einzelfall Anfragen in diesem Thread absehen, ich versuch das Große Ganze zu verstehen und zu überblicken. Im Zweifel bitte sich direkt an seinen Berater oder Sachbearbeiter wenden. Danke.
Neuregelung zu Tätowierungen, Piercings etc.
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- Registriert: Mi 17. Sep 2008, 00:00
Neuregelung zu Tätowierungen, Piercings etc.
Mit Ausbildungsende erlischt das Beamtenverhältnis auf Widerruf und wird durch die Ernennung zum BaP neu begründet. Die ‚juristische Sekunde‘ lang ist der Mensch erwerbslos. Wenn auf Grund eines Hindernisses -hier Tattoo- ein Ernennungshindernis besteht, gibts halt keine Ernennung zum BaP. Passiert in meiner Behörde häufiger, weil z. B. die geforderten Sportleistungen nicht erfüllt werden. Auf Grund des Rückwirkungsverbotes kann aber die Einstellung zum 1.9. dieses Jahres nicht abgelehnt werden, weil laut TE BaWü das LBG erst noch zu ändern gedenkt, das aber noch nicht vollzogen hat. So zumindest mein Verständnis. Zukünftig werden diese Menschen dann wohl gar nicht erst zum BaW ernannt, bzw nur mit Auflagen wie Entfernung des Tattoo mit Fristsetzung.Jack Bauer hat geschrieben:Interessant ist es halt, wie das Verwaltungsrechtlich aussieht. Darf man denn überhaupt jemanden einstellen und ausbilden und ihm damit drei Jahre seines Lebens stehlen, wenn man von vorn herein weiß, dass man ihn nicht übernehmen wird?
Wäre ich in dieser Situation, würde ich mich vermutlich, wenn möglich, woanders bewerben.
Re: Neuregelung zu Tätowierungen, Piercings etc.
Ja toll... Ich bin an beiden Armen im sichtbaren Bereich tätowiert. Um genau zu sein ist mein Arm vollständig bedeckt. Ich hatte mich schon mal beworben und wurde nicht genommen da mein Testwert nicht ausreichend war. Meine Arme wurden vollständig fotografiert und es wurde von einer Kommission abgesegnet und als "OK" empfunden. Ich habe ganz normale Motive keine Totenköpfe oder sonstiges.
Sind jetzt alle Tattoos nicht mehr erlaubt, wenn es zur Gesetzesänderung kommen sollte oder nur bestimmte Motive?
Mfg Kiko
Sind jetzt alle Tattoos nicht mehr erlaubt, wenn es zur Gesetzesänderung kommen sollte oder nur bestimmte Motive?
Mfg Kiko
Alle Menschen sind klug! Die einen vorher die anderen nachher!
Re: Neuregelung zu Tätowierungen, Piercings etc.
"Dezente und inhaltlich nicht zu beanstandende Tätowierungen, Brandings oder ähnlicher Körperschmuck im Bereich der Ober- und Unterarme und an den Händen dürfen bei der Polizei Baden-Württemberg im Dienst sichtbar getragen werden. An sonstigen Körperstellen dürfen im Dienst – ausgenommen beim Dienstsport – jegliche Tätowierungen, Brandings oder ähnlicher Körperschmuck nicht sichtbar sein. Entsprechende Darstellungen – auch an durch Kleidung abgedeckten Körperstellen – dürfen nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen sowie keine diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, sexistischen oder sonstigen gesetzlich verbotenen Motive enthalten oder nach dem Erscheinungsbild und der inhaltlichen Aussage im Einzelfall einen achtungs- und vertrauensunwürdigen Eindruck erwecken. Bewerberinnen und Bewerber, bei denen entsprechende Darstellungen festgestellt werden, werden im Einstellungsverfahren abgelehnt.
Ansonsten dürfen nicht dezente inhaltlich nicht zu beanstandende Tätowierungen, Brandings oder ähnlicher Körperschmuck im Dienst – ausgenommen beim Dienstsport – nicht sichtbar sein und sind durch Dienstkleidung, Zivilkleidung oder auf andere Weise unauffällig und vollständig abzudecken."
Steht auf der offiziellen Seite der Polizei Baden-Württemberg. Ich lese dabei raus, dass große (nicht dezente) Tattoos nicht zur Ablehnung führern, sondern man die Auflage bekommt im Dienst dauerhaft ein langes Hemd zu tragen. Falls ich dies falsch verstanden und falsch interpretiert habe, würde ich jemanden der sich da mehr auskennt bitten mich aufzuklären.
Schönen Samstag noch.
Gruß Kiko
Ansonsten dürfen nicht dezente inhaltlich nicht zu beanstandende Tätowierungen, Brandings oder ähnlicher Körperschmuck im Dienst – ausgenommen beim Dienstsport – nicht sichtbar sein und sind durch Dienstkleidung, Zivilkleidung oder auf andere Weise unauffällig und vollständig abzudecken."
Steht auf der offiziellen Seite der Polizei Baden-Württemberg. Ich lese dabei raus, dass große (nicht dezente) Tattoos nicht zur Ablehnung führern, sondern man die Auflage bekommt im Dienst dauerhaft ein langes Hemd zu tragen. Falls ich dies falsch verstanden und falsch interpretiert habe, würde ich jemanden der sich da mehr auskennt bitten mich aufzuklären.
Schönen Samstag noch.
Gruß Kiko
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