Neuregelung zu Tätowierungen, Piercings etc.

Auswahlverfahren und Ausbildung

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timb0bs
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Re: Neuregelung zu Tätowierungen, Piercings etc.

Beitragvon timb0bs » Do 17. Jun 2021, 14:32

Es steht im Schreiben ausdrücklich das man sich nicht auf Bestand- oder Vertrauensschutz berufen kann.
Das heißt, die Entscheidung liegt bei einem selbst ob man das Risiko tragen will oder nicht.

Ich weiße ausdrücklich darauf hin das es um Tattoos im sichtbaren Bereich geht wie Unterarm, Hals, oder Hände. Die Sommer Uniform ist dafür das Maßband.

Bitte also von Einzelfall Anfragen in diesem Thread absehen, ich versuch das Große Ganze zu verstehen und zu überblicken. Im Zweifel bitte sich direkt an seinen Berater oder Sachbearbeiter wenden. Danke.

RafaelGomez
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Neuregelung zu Tätowierungen, Piercings etc.

Beitragvon RafaelGomez » Do 17. Jun 2021, 14:37

Jack Bauer hat geschrieben:Interessant ist es halt, wie das Verwaltungsrechtlich aussieht. Darf man denn überhaupt jemanden einstellen und ausbilden und ihm damit drei Jahre seines Lebens stehlen, wenn man von vorn herein weiß, dass man ihn nicht übernehmen wird?

Wäre ich in dieser Situation, würde ich mich vermutlich, wenn möglich, woanders bewerben.
Mit Ausbildungsende erlischt das Beamtenverhältnis auf Widerruf und wird durch die Ernennung zum BaP neu begründet. Die ‚juristische Sekunde‘ lang ist der Mensch erwerbslos. Wenn auf Grund eines Hindernisses -hier Tattoo- ein Ernennungshindernis besteht, gibts halt keine Ernennung zum BaP. Passiert in meiner Behörde häufiger, weil z. B. die geforderten Sportleistungen nicht erfüllt werden. Auf Grund des Rückwirkungsverbotes kann aber die Einstellung zum 1.9. dieses Jahres nicht abgelehnt werden, weil laut TE BaWü das LBG erst noch zu ändern gedenkt, das aber noch nicht vollzogen hat. So zumindest mein Verständnis. Zukünftig werden diese Menschen dann wohl gar nicht erst zum BaW ernannt, bzw nur mit Auflagen wie Entfernung des Tattoo mit Fristsetzung.

Kiko95
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Re: Neuregelung zu Tätowierungen, Piercings etc.

Beitragvon Kiko95 » Sa 19. Jun 2021, 13:34

Ja toll... Ich bin an beiden Armen im sichtbaren Bereich tätowiert. Um genau zu sein ist mein Arm vollständig bedeckt. Ich hatte mich schon mal beworben und wurde nicht genommen da mein Testwert nicht ausreichend war. Meine Arme wurden vollständig fotografiert und es wurde von einer Kommission abgesegnet und als "OK" empfunden. Ich habe ganz normale Motive keine Totenköpfe oder sonstiges.
Sind jetzt alle Tattoos nicht mehr erlaubt, wenn es zur Gesetzesänderung kommen sollte oder nur bestimmte Motive?

Mfg Kiko
Alle Menschen sind klug! Die einen vorher die anderen nachher!

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Re: Neuregelung zu Tätowierungen, Piercings etc.

Beitragvon Kiko95 » Sa 26. Jun 2021, 19:49

"De­zen­te und in­halt­lich nicht zu be­an­stan­den­de Tä­to­wie­run­gen, Bran­dings oder ähn­li­cher Kör­per­schmuck im Be­reich der Ober- und Un­ter­ar­me und an den Hän­den dür­fen bei der Po­li­zei Ba­den-Würt­tem­berg im Dienst sicht­bar ge­tra­gen wer­den. An sons­ti­gen Kör­per­stel­len dür­fen im Dienst – aus­ge­nom­men beim Dienst­sport – jeg­li­che Tä­to­wie­run­gen, Bran­dings oder ähn­li­cher Kör­per­schmuck nicht sicht­bar sein. Ent­spre­chen­de Dar­stel­lun­gen – auch an durch Klei­dung ab­ge­deck­ten Kör­per­stel­len – dür­fen nicht ge­gen die frei­heit­lich-de­mo­kra­ti­sche Grund­ord­nung ver­sto­ßen so­wie kei­ne dis­kri­mi­nie­ren­den, ge­walt­ver­herr­li­chen­den, se­xis­ti­schen oder sons­ti­gen ge­setz­lich ver­bo­te­nen Mo­ti­ve ent­hal­ten oder nach dem Er­schei­nungs­bild und der in­halt­li­chen Aus­sa­ge im Ein­zel­fall ei­nen ach­tungs- und ver­trau­ens­un­wür­di­gen Ein­druck er­we­cken. Be­wer­be­rin­nen und Be­wer­ber, bei de­nen ent­spre­chen­de Dar­stel­lun­gen fest­ge­stellt wer­den, wer­den im Ein­stel­lungs­ver­fah­ren ab­ge­lehnt.
An­sons­ten dür­fen nicht de­zen­te in­halt­lich nicht zu be­an­stan­den­de Tä­to­wie­run­gen, Bran­dings oder ähn­li­cher Kör­per­schmuck im Dienst – aus­ge­nom­men beim Dienst­sport – nicht sicht­bar sein und sind durch Dienst­klei­dung, Zi­vil­klei­dung oder auf an­de­re Wei­se un­auf­fäl­lig und voll­stän­dig ab­zu­de­cken."

Steht auf der offiziellen Seite der Polizei Baden-Württemberg. Ich lese dabei raus, dass große (nicht dezente) Tattoos nicht zur Ablehnung führern, sondern man die Auflage bekommt im Dienst dauerhaft ein langes Hemd zu tragen. Falls ich dies falsch verstanden und falsch interpretiert habe, würde ich jemanden der sich da mehr auskennt bitten mich aufzuklären.
Schönen Samstag noch.

Gruß Kiko
Alle Menschen sind klug! Die einen vorher die anderen nachher!

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Re: Neuregelung zu Tätowierungen, Piercings etc.

Beitragvon 1957 » So 27. Jun 2021, 08:34

:zustimm:


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