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Wechsel von Bw zur Polizei Ba-Wü

Verfasst: Fr 24. Mai 2019, 07:14
von Peet112
Hallo zusammen,

in der Suchfunktion habe ich nichts gefunden zu dem Thema, deshalb hier ein neues.

Im Kern geht es mir um die Erfahrungsstufe. Ich habe mit der Polizei und mit der Bundeswehr kommuniziert und keiner von beiden konnte mir gegenüber eine sichere Aussage treffen.
Die Polizei sagt, ja, es werden Erfahrungsstufen aus meinen über 12 Jahren Bundeswehrzeit angerechnet, jedoch ist fraglich, wie viel. Worauf es dabei ankommt, konnte mir die gute Frau nicht sagen. Ihre Vermutung: je nach Verwendung in der Bundeswehr. :gruebel:

Da ich nicht der Erste bin der zur Landespolizei wechselt, gibt es sicher Erfahrungswerte. Vielleicht kann mir sogar jemand eine Textpassage nennen, in der dieses geregelt ist. Ich bin für alle Informationen diesbezüglich dankbar. :)

Re: Wechsel von Bw zur Polizei Ba-Wü

Verfasst: Fr 24. Mai 2019, 14:11
von der kanadier
Die Erfahrungsstufen der BW werden teilweise angerechnet, ein festes Muster konnte ich bislang aber nicht erkennen. Bei WehrDienstleistenden hing es davon ab, ob man einen Nachteil durch die Einberufung hatte (späterer Dienstantritt)

Beim Rest hängt es davon ab, ob du eine vergleichbare Tätigkeit in der BW ausgeübt hast. Das wird mal weit, mal eng ausgelegt, so meine Erfahrung.

Nach Dienstantritt bekommst du einen schrieb, in welchem die Zeiten aufgeführt sind mit Angabe, ob sie angerechnet werden oder nicht. Da kannst dann auch widersprechen.

Re: Wechsel von Bw zur Polizei Ba-Wü

Verfasst: Fr 24. Mai 2019, 16:47
von zulu
Hier gibt es eine Info des LBV:
https://lbv.landbw.de/-/erfahrungszeit


Ich kenne aus meinem Umfeld keinen Fall, bei welchem die BW Zeit nicht berücksichtigt wurde. Ein Kollege war zwei Jahre FWDL im GeZi, ein Anderer fuhr 8 Jahre LKW und ich bin ein Paar Jahre aus Fliegern gesprungen. Das alles wurde anerkannt.

Wichtig war immer nur die Wehrdienstzeitbescheinigung.

Re: Wechsel von Bw zur Polizei Ba-Wü

Verfasst: Fr 24. Mai 2019, 19:25
von der kanadier
Mir sind zwei Kollegen bekannt, da wurde nur ein Teil bzw gar keine Zeit angerechnet. Die Hintergründe dazu sind mir allerdings unbekannt.

Bei einem Großteil der Kollegen, mir eingeschlossen, hat es aber anstandslos funktioniert, da stimme ich Zulu zu.

Re: Wechsel von Bw zur Polizei Ba-Wü

Verfasst: Mo 27. Mai 2019, 08:21
von Peet112
Danke für die schnellen Antworten. :zustimm: Dann hoffe ich einfach mal, dass ich zu den Glücklichen gehören werden. Ich finde es untypisch, dass es nicht ganz genau geregelt ist und es Spielraum lässt.

Re: Wechsel von Bw zur Polizei Ba-Wü

Verfasst: Mo 27. Mai 2019, 09:42
von der kanadier
§ 19 LBG BW
(4) Dienstzeiten im öffentlichen Dienst oder Zeiten, die in einem der Ausbildung entsprechenden Beruf zurückgelegt wurden, können auf die Probezeit angerechnet werden, wenn sie nach ihrer Art und Bedeutung Tätigkeiten in der betreffenden Laufbahn entsprochen haben.

Da kann sich der jeweilige Sachbearbeiter seine Gedanken machen und im Zweifelsfall steht der Klageweg offen. Wenn hier alles explizit geregelt wird werden die Spielräume kleiner und wenn neue Fälle dazu kommen bedarf es einer Gesetzesänderung, die teilweise recht langwierig sind.
Scheinbar wird diese Regelung den Beamten ja meistens zu Gute ausgelegt.
Drück dir die Daumen