Übernachtung in Unterkunft während Ausbildung verpflichtend?
Übernachtung in Unterkunft während Ausbildung verpflichtend?
Tag zusammen,
Meine frage ist es, ob es verpflichtend ist, in der Unterkunft (Schule Lahr) zu übernachten.
Oder ob es auch möglich ist, dass ich täglich nach Hause fahre und am nächsten Tag wieder zum Unterricht in der Polizeischule erscheine.
Man würde ja auch Miete für die Räume dort zahlen müssen oder? Und da ich mein eigenes "zuhause" in der Nähe habe, würde mir die Unterkunft nicht all so gelegen kommen...
Grüße und Danke für die Antwort
Meine frage ist es, ob es verpflichtend ist, in der Unterkunft (Schule Lahr) zu übernachten.
Oder ob es auch möglich ist, dass ich täglich nach Hause fahre und am nächsten Tag wieder zum Unterricht in der Polizeischule erscheine.
Man würde ja auch Miete für die Räume dort zahlen müssen oder? Und da ich mein eigenes "zuhause" in der Nähe habe, würde mir die Unterkunft nicht all so gelegen kommen...
Grüße und Danke für die Antwort
Re: Übernachtung in Unterkunft während Ausbildung verpflichtend?
Du bist nicht zur Übernachtung verpflichtet. Allerdings solltest du zu Dienstbeginn anwesend sein und die Ausbildungsstätte erst nach Dienstende verlassen. Was meines Wissens verpflichtend ist, ist die Inanspruchnahme der Vollverpflegung. Solltest du also zu Hause frühstücken und zu Abend essen, musst du trotzdem den vollen Verpflegungssatz zahlen.
Wie weit wohnst du denn von deinem Ausbildungsstandort weg? Es gab aufgrund der hohen Einstellungszahlen und geringen Wohnkapazität mal eine Regelung, dass ab einem gewissen Radius jemandem kein Zimmer zur Übernachtung zur Verfügung gestellt werden kann. Ob dies der Fall ist, kann ich nicht sagen.
Früher gab es ein Dokument, in welchem die wichtigsten Fragen erklärt wurden. Leider ist es auf der aktuellen Bewerberseite nicht mehr eingestellt, aber das hier (Stand 24.09.2018) dürfte sich auch noch auf die heutige Ausbildung beziehen. Dort steht unter anderen:
Wie weit wohnst du denn von deinem Ausbildungsstandort weg? Es gab aufgrund der hohen Einstellungszahlen und geringen Wohnkapazität mal eine Regelung, dass ab einem gewissen Radius jemandem kein Zimmer zur Übernachtung zur Verfügung gestellt werden kann. Ob dies der Fall ist, kann ich nicht sagen.
Früher gab es ein Dokument, in welchem die wichtigsten Fragen erklärt wurden. Leider ist es auf der aktuellen Bewerberseite nicht mehr eingestellt, aber das hier (Stand 24.09.2018) dürfte sich auch noch auf die heutige Ausbildung beziehen. Dort steht unter anderen:
8.2.Verpflichtung zum Wohnen in der Unterkunft
Polizeibeamte in Ausbildung sind grundsätzlich zum gemeinsamen Wohnen in der Polizeiunterkunft und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet. Selbstverständlich kannst du aber auch unter der Woche nach Hause fahren.
Am Wochenende oder an Feiertagen steht es dir frei, nach Hause zu fahren oder in der Unterkunft zu bleiben.
Nach Dienstende kann die Unterkunft verlassen werden.
8.7.Kosten für Unterkunft/Verpflegung
Die Unterkunftspauschale liegt derzeit bei 64,80 € pro Monat. Diese wird dem Bruttolohn zugeschlagen und versteuert.
In Einzelfällen kann ein Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der Unterkunft gestellt werden.
Du wirst während der Ausbildung voll verpflegt. Zurzeit werden hierfür 7,63€ pro Tag erhoben. Am Wochenende besteht die Möglichkeit, die Kochgelegenheiten in den Aufenthaltsräumen zu nutzen.
Re: Übernachtung in Unterkunft während Ausbildung verpflichtend?
Man kann sich nur von beidem zusammen freisprechen lassen.Brot hat geschrieben: ↑Fr 13. Sep 2019, 09:53Du bist nicht zur Übernachtung verpflichtet. Allerdings solltest du zu Dienstbeginn anwesend sein und die Ausbildungsstätte erst nach Dienstende verlassen. Was meines Wissens verpflichtend ist, ist die Inanspruchnahme der Vollverpflegung. Solltest du also zu Hause frühstücken und zu Abend essen, musst du trotzdem den vollen Verpflegungssatz zahlen.
Wie weit wohnst du denn von deinem Ausbildungsstandort weg? Es gab aufgrund der hohen Einstellungszahlen und geringen Wohnkapazität mal eine Regelung, dass ab einem gewissen Radius jemandem kein Zimmer zur Übernachtung zur Verfügung gestellt werden kann. Ob dies der Fall ist, kann ich nicht sagen.
Früher gab es ein Dokument, in welchem die wichtigsten Fragen erklärt wurden. Leider ist es auf der aktuellen Bewerberseite nicht mehr eingestellt, aber das hier (Stand 24.09.2018) dürfte sich auch noch auf die heutige Ausbildung beziehen. Dort steht unter anderen:
8.2.Verpflichtung zum Wohnen in der Unterkunft
Polizeibeamte in Ausbildung sind grundsätzlich zum gemeinsamen Wohnen in der Polizeiunterkunft und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet. Selbstverständlich kannst du aber auch unter der Woche nach Hause fahren.
Am Wochenende oder an Feiertagen steht es dir frei, nach Hause zu fahren oder in der Unterkunft zu bleiben.
Nach Dienstende kann die Unterkunft verlassen werden.
8.7.Kosten für Unterkunft/Verpflegung
Die Unterkunftspauschale liegt derzeit bei 64,80 € pro Monat. Diese wird dem Bruttolohn zugeschlagen und versteuert.
In Einzelfällen kann ein Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zum Wohnen in der Unterkunft gestellt werden.
Du wirst während der Ausbildung voll verpflegt. Zurzeit werden hierfür 7,63€ pro Tag erhoben. Am Wochenende besteht die Möglichkeit, die Kochgelegenheiten in den Aufenthaltsräumen zu nutzen.
Max 30km Entfernung zum Wohnort, ansonsten muss man ein Zimmer beziehen.
Wohnt man < 30 km entfernt und es ist ein Zimmer frei, kann man dieses dennoch beziehen, wenn es für niemanden sonst gebraucht wird.
Re: Übernachtung in Unterkunft während Ausbildung verpflichtend?
Etwa +/- 20km
Ok, dann sollte das ja klar gehen, dass ich zuhause schlafen kann
Ok, dann sollte das ja klar gehen, dass ich zuhause schlafen kann
Re: Übernachtung in Unterkunft während Ausbildung verpflichtend?
Habe ich so gemacht. War zwar in BC, aber es funktioniert genauso. Schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen. Das Essen zahlst du dann separat.D.Rinkel hat geschrieben:Etwa +/- 20km
Ok, dann sollte das ja klar gehen, dass ich zuhause schlafen kann
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- Jimmy Recard
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Re: Übernachtung in Unterkunft während Ausbildung verpflichtend?
Heißt das im Umkehrschluss, dass man wochenends kochen muss?Am Wochenende besteht die Möglichkeit, die Kochgelegenheiten in den Aufenthaltsräumen zu nutzen.
Re: Übernachtung in Unterkunft während Ausbildung verpflichtend?
Wenn man über das Wochenende in der Unterkunft bleibt: JaJimmy Recard hat geschrieben: ↑Di 17. Sep 2019, 19:33Heißt das im Umkehrschluss, dass man wochenends kochen muss?
Am Wochenende hat die Kantine zu, weshalb von dort aus keine Verpflegung erfolgt.
Natürlich muss man nicht unbedingt kochen. Man kann auch vespern
Re: Übernachtung in Unterkunft während Ausbildung verpflichtend?
Also bei einem Kumpel war es so, dass es auf keinen Fall verpflichtend war und wenn man eine eigene Unterkunft hatte, war das auch völlig ok.
Re: Übernachtung in Unterkunft während Ausbildung verpflichtend?
Wenn die Küche in Lahr noch so ist wie vor ein paar Jahren, lohnt sich das Essen auf jeden Fall. Vorallem Frühstück und Mittagessen. So günstig und gut klappt es zu Hause nicht.
-
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- Registriert: Do 16. Apr 2015, 20:39
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Re: Übernachtung in Unterkunft während Ausbildung verpflichtend?
Zu meiner Ausbildungsszeit mD Herbst 16, mussten alle die in einem Umkreis von unter 30km Entfernung gewohnt haben zu Hause pennen und haben nur einen Spind in einem Zimmer bekommen, wo sie ihre Ausrüstung verstauen konnten, das kann sich jetzt natürlich auch schon wieder geändert haben.
Re: Übernachtung in Unterkunft während Ausbildung verpflichtend?
Ich wohne ca. 60km von Lahr und habe 40 Minuten mit dem Auto dahin. In dem Fall muss ich bestimmt ein Zimmer nehmen, aber muss ich dann auch da schlafen ? Wäre ein Grund wie Familie ausreichend und wäre ich dann quasi „ befreit „ oder gibt es keine Ausnahmen :-(
Re: Übernachtung in Unterkunft während Ausbildung verpflichtend?
Du kannst auch jeden Tag 400 Kilometer heim fahren, wenn du morgens wieder pünktlich da bist. Wäre ja auch fatal, wenn man da eine Gemeinschaft bildet und mal ein Wenig von Mama weg ist.
Re: Übernachtung in Unterkunft während Ausbildung verpflichtend?
Hast du mal dieses Thema gelesen? Deine Frage wird bereits Beitrag 2 ff. beantwortet.Empi hat geschrieben: ↑Fr 7. Feb 2020, 09:22Ich wohne ca. 60km von Lahr und habe 40 Minuten mit dem Auto dahin. In dem Fall muss ich bestimmt ein Zimmer nehmen, aber muss ich dann auch da schlafen ? Wäre ein Grund wie Familie ausreichend und wäre ich dann quasi „ befreit „ oder gibt es keine Ausnahmen :-(
Falls du zu 100% sicher sein willst, so kannst du bei der HfPol BW anrufen und dich dort direkt informieren.
Re: Übernachtung in Unterkunft während Ausbildung verpflichtend?
Zulu, sorry, aber normale Info hätte gereicht. Ich wohne schon längst nicht mehr bei der Mama. Ich bin selber Mutter, deswegen die Frage.
Danke trotzdem.
Danke trotzdem.
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