alguwue hat geschrieben: ↑Mi 26. Mai 2021, 09:20
Du hast meine Frage nicht verstanden.
Brauche ich zw. Juli und Dez. bspw. 10 Tage? Darf ich nur um Weihnachten Urlaub nehmen?
Je nachdem wie viel man benötigt, werde ich den übrigen bei meinem jetzigen AG noch nehmen.
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Nimm so viele Urlaubstage bei deinem alten Arbeitgeber, wie du nehmen kannst. Die Resturlaubstage werden nicht übernommen. Ob sie verfallen oder du sie dir ausbezahlen lassen kannst, das weiß ich nicht.
Bei der Polizei BW stehen einem 30 Urlaubstage / Jahr zu. Bei Ausbildungsbeginn im laufenden Jahr entsprechend weniger (so wie es M4rv erläutert hat). Während der Ausbildung bzw. dem Studium sind diese Tage fest vorgeschrieben, d.h. alle Azubis/Stundenten haben zur selben Zeit Urlaub. Es kann sein, dass 1-2 Urlaubstage / Jahr von jedem individuell genommen werden können.
Ich meine, in der Vorausbildung gD sind 2 Wochen Urlaub im August (10 Urlaubstage) eingeplant. Die restlichen Urlaubstage des Jahres werden dann über Weihnachten bzw. an Brückentagen verplant.