ADHS Polizei
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ADHS Polizei
Hallo zusammen,
ich bin 20 Jahre alt und habe mich bei der Polizei BW beworben. Ich habe auch die Direktzusage erhalten und bald mein ärztliche Untersuchung.
Ich war bis letztes Jahr wegen ADHS in Behandlung. Als ich dann meinen Kinderarzt verlassen habe und zu deinem Psychiater für Erwachsenen ging hieß es, dass die Krankenkasse jedes Jahr einen Auslassversuch verlangt, um zu sehen, ob noch Symptome da sind. Dieser Auslassversuch wurde gemacht und auch ohne Concerta habe ich keine Probleme im Alltag. Auch habe ich den Eignungstest, natürlich ohne Medikament, mit einer Direktzusage bestanden.
Des Weiteren gibt es ein Gerichtsurteil des VG Berlin (Aktenzeichen: VG 26 K 29.15) aus dem Jahr 2016, welches einem Bewerber Recht gibt, dass die Nichteinstellung aufgrund von ADHS im Kindes- und Jugendalter rechtswidrig war, da aktuell keine Symptome vorliegen und auch keine Dienstunfähigkeit zu erwarten ist!
Hat jemand von euch Erfahrung damit und kennt sich damit aus? Muss ich mit Sorgen machen dass ich aufgrund dessen nicht bestehe?
Liebe Grüße
ich bin 20 Jahre alt und habe mich bei der Polizei BW beworben. Ich habe auch die Direktzusage erhalten und bald mein ärztliche Untersuchung.
Ich war bis letztes Jahr wegen ADHS in Behandlung. Als ich dann meinen Kinderarzt verlassen habe und zu deinem Psychiater für Erwachsenen ging hieß es, dass die Krankenkasse jedes Jahr einen Auslassversuch verlangt, um zu sehen, ob noch Symptome da sind. Dieser Auslassversuch wurde gemacht und auch ohne Concerta habe ich keine Probleme im Alltag. Auch habe ich den Eignungstest, natürlich ohne Medikament, mit einer Direktzusage bestanden.
Des Weiteren gibt es ein Gerichtsurteil des VG Berlin (Aktenzeichen: VG 26 K 29.15) aus dem Jahr 2016, welches einem Bewerber Recht gibt, dass die Nichteinstellung aufgrund von ADHS im Kindes- und Jugendalter rechtswidrig war, da aktuell keine Symptome vorliegen und auch keine Dienstunfähigkeit zu erwarten ist!
Hat jemand von euch Erfahrung damit und kennt sich damit aus? Muss ich mit Sorgen machen dass ich aufgrund dessen nicht bestehe?
Liebe Grüße
Re: ADHS Polizei
Im Bewerbungsbogen wird auf der letzte Seite nach psychischen Störungen gefragt. Hast du das dort angegeben?
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Re: ADHS Polizei
.....nach der Umstruktuierung ist vor der Umstruktuierung!
Die GZD muss doch schließlich was zu tun haben......
Die GZD muss doch schließlich was zu tun haben......
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............
Re: ADHS Polizei
Auf der letzten Seite steht "Bedeutsame Vorerkrankungen" und da sind auch nicht abschließend "psychische oder neurologische Störungen" aufgelistet, worunter ich ADHS fassen würde. Auch wenn die Behandlung bereits abgeschlossen ist, muss die Vorerkrankung angegeben werden!soundofpolice hat geschrieben: ↑Mi 24. Mär 2021, 20:24Hey, nein habe ich nicht, warum? Ich habe es ja nicht mehr!
Der Zeitraum muss ja nur bei Unfallfolgen angegeben werden!
Die entsprechenden Befunde werden dann mit eingereicht und daraus kann der PÄD entnehmen, dass die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde bzw. weitere Befunde beantragen.
Bei den bedeutsamen Vorerkrankungen würde ich alles eintragen, vom Tag der Geburt bis zum Ausfüllen des Fragebogens. Unrichtige oder fehlende Angaben können zur Ablehnung der Bewerbung führen.
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Re: ADHS Polizei
Okay, aber dann ist das ein grammatikalischer Fehler, denn vor der letzten Aufzählung müsste ein "und" stehen. Wenn da ein Komma stehet, dann könnte die Aufzählung theoretisch weitergehen was bedeuten würde, dass der Zeitraum sich nur auf Unfallfolgen bezieht.Brot hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 09:39
Auf der letzten Seite steht "Bedeutsame Vorerkrankungen" und da sind auch nicht abschließend "psychische oder neurologische Störungen" aufgelistet, worunter ich ADHS fassen würde. Auch wenn die Behandlung bereits abgeschlossen ist, muss die Vorerkrankung angegeben werden!
Das ist echt blöd geschrieben und nicht eindeutig. Ich habe die Angaben also mit bestem Gewissen ausgefüllt.
Aber war würde es für einen Sinn machen wenn ich das verschwiegen hätte, spätestens beim Arzt kommt doch sowieso alles raus!
Re: ADHS Polizei
Man könnte dir vorwerfen, du würdest etwas absichtlich verschweigen bzw. deine Eignung in Frage stellen. Das wäre eine mögliche Folge. Ob du das am Ende nachvollziehen kannst oder nicht, dass steht auf nem anderen Blatt Papier.
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Re: ADHS Polizei
Hä, wie soll das gehen? Spätestens bei der Untersuchung kommt es doch dann raus.
Egal, ich rufe da einfach morgen an.
Und warum sollte ich was verschweigen, was laut einem Gerichtsurteil nicht zur Dienstunfähigkeit führt?
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Re: ADHS Polizei
Wenn ich den letzten Satz so lese, dann verstehe ich nicht, wieso du dieses Thema dann ansprichst und nachfragst.soundofpolice hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 16:46Hä, wie soll das gehen? Spätestens bei der Untersuchung kommt es doch dann raus.
Egal, ich rufe da einfach morgen an.
Und warum sollte ich was verschweigen, was laut einem Gerichtsurteil nicht zur Dienstunfähigkeit führt?
Wenn es Gerichtsurteile gibt, dann ist das so und falls einer dich ablehnt, dann kannste ja klagen und fertig.
NRW
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Re: ADHS Polizei
Ja und dann entscheidet das VG nach 2 Jahren, dass die Ablehnung rechtswidrig war. Dann brauche ich den Platz auch nicht mehr und wenn doch gibt mir keiner diese Zeit zurück!AlpaKingz33 hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 16:59Wenn ich den letzten Satz so lese, dann verstehe ich nicht, wieso du dieses Thema dann ansprichst und nachfragst.soundofpolice hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 16:46Hä, wie soll das gehen? Spätestens bei der Untersuchung kommt es doch dann raus.
Egal, ich rufe da einfach morgen an.
Und warum sollte ich was verschweigen, was laut einem Gerichtsurteil nicht zur Dienstunfähigkeit führt?
Wenn es Gerichtsurteile gibt, dann ist das so und falls einer dich ablehnt, dann kannste ja klagen und fertig.
Re: ADHS Polizei
Bei einer 20 minütigen Untersuchung kommen psychische Erkrankungen raus ? Unwahrscheinlich.soundofpolice hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 16:46Hä, wie soll das gehen? Spätestens bei der Untersuchung kommt es doch dann raus.
Egal, ich rufe da einfach morgen an.
Und warum sollte ich was verschweigen, was laut einem Gerichtsurteil nicht zur Dienstunfähigkeit führt?
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Re: ADHS Polizei
Ja dann sollte man es einfach sofort mit angeben. Dann spart man sich die Zeit.
Es wundert mich das dieses Thema hier alle paar Monate/ Jahre wieder aufkommt "Ich wusste nicht das ich das angeben musste."
Ist meines wissens nach in jedem BL so, dass bedeutende Vorerkrankungen angegeben werden müssen und sollte sich doch langsam mal rumgesprochen haben bzw. einfach genauer lesen.
@Sunwalk
Es wundert mich das dieses Thema hier alle paar Monate/ Jahre wieder aufkommt "Ich wusste nicht das ich das angeben musste."
Ist meines wissens nach in jedem BL so, dass bedeutende Vorerkrankungen angegeben werden müssen und sollte sich doch langsam mal rumgesprochen haben bzw. einfach genauer lesen.
@Sunwalk
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Re: ADHS Polizei
20 Minuten? Die fängt um 7:15 an und éndet um 12!Sunwalk hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 17:46Bei einer 20 minütigen Untersuchung kommen psychische Erkrankungen raus ? Unwahrscheinlich.soundofpolice hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 16:46Hä, wie soll das gehen? Spätestens bei der Untersuchung kommt es doch dann raus.
Egal, ich rufe da einfach morgen an.
Und warum sollte ich was verschweigen, was laut einem Gerichtsurteil nicht zur Dienstunfähigkeit führt?
Aber es ging mir darum dass ich den Anamnesebogen meines Hausarztes abgeben muss und da steht das ja drauf also kann ich ja nix verschweigen!
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Re: ADHS Polizei
Naja, der Satz ist echt nicht eindeutig. Wie gesagt, grammatikalischer Fehler, da kann ich ja nix dafür!Criss_mitchel hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 17:53Ja dann sollte man es einfach sofort mit angeben. Dann spart man sich die Zeit.
Es wundert mich das dieses Thema hier alle paar Monate/ Jahre wieder aufkommt "Ich wusste nicht das ich das angeben musste."
Ist meines wissens nach in jedem BL so, dass bedeutende Vorerkrankungen angegeben werden müssen und sollte sich doch langsam mal rumgesprochen haben bzw. einfach genauer lesen.
@Sunwalk
Re: ADHS Polizei
Die ärztliche Untersuchung dauert 20 min , eher weniger und beinhaltet keinerlei psychologischen Geschichten. Rest ist warten, Sehtest , Belastungstest, hörtest usw.soundofpolice hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 18:1620 Minuten? Die fängt um 7:15 an und éndet um 12!Sunwalk hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 17:46Bei einer 20 minütigen Untersuchung kommen psychische Erkrankungen raus ? Unwahrscheinlich.soundofpolice hat geschrieben: ↑Do 25. Mär 2021, 16:46
Hä, wie soll das gehen? Spätestens bei der Untersuchung kommt es doch dann raus.
Egal, ich rufe da einfach morgen an.
Und warum sollte ich was verschweigen, was laut einem Gerichtsurteil nicht zur Dienstunfähigkeit führt?
Aber es ging mir darum dass ich den Anamnesebogen meines Hausarztes abgeben muss und da steht das ja drauf also kann ich ja nix verschweigen!
ADHS ist gem. PDV300 ein ausschlussgrund, ob es Gerichte gibt die im Einzelfall im Nachgang anders entscheiden mag dahin gestellt sein. Des Weiteren ist ADHS nicht „heilbar“, jedoch wie du weist medikamentös behandelbar und evtl lässt sich ein „Normalzustand“ auch ohne Medikamente herstellen , dennoch existiert die Erkrankung ja nunmal. Es hat auch einen Sinn, wieso diese Dinge wichtig sind im Polizeidienst, ich würde mir das in Ruhe überlegen.
Zuletzt geändert von Sunwalk am Do 25. Mär 2021, 18:33, insgesamt 2-mal geändert.
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