Hallo zusammen:)
wahrscheinlich eher untypisches Thema, aber hat ja schon mal jemand die Erfahrung gemacht und ist zudem Schluss gekommen, dass dieser (wenn auch toller Beruf) nicht zu einem passt und kündigen wollte (?). So geht es mir. Allerdings weiß ich nicht wie ich vorgehen soll. Da ich den Job aus finanziellen Gründen noch weitere zwei Monate brauche ( bitte keine Kommentare wie moralisch das ist oder auch nicht) sonst sitze ich auf der Straße.
Allerdings finde ich nichts im Internet bezüglich Kündigungsfristen etc. weiß jemand wie das von statten geht, wenn man kündigen möchte?
Lg
Kündigung im 1.Jahr
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Re: Kündigung im 1.Jahr
Ich geh mal davon aus, dass du Beamter auf Widerruf bist. In dem Fall kannst du jederzeit einen Antrag auf Entlassung einreichen. Eine „Kündigungsfrist“ gibt es in der Form nicht.
Die Entlassung ist allerdings idR zum Zeitpunkt des Antrags, also sofort.
Daher: warte noch ab mit dem Antrag auf Entlassung, wenn du auf das Geld momentan noch angewiesen bist.
Die Entlassung ist allerdings idR zum Zeitpunkt des Antrags, also sofort.
Daher: warte noch ab mit dem Antrag auf Entlassung, wenn du auf das Geld momentan noch angewiesen bist.
Re: Kündigung im 1.Jahr
Resturlaub wird noch angehangenSchoenerThunfisch hat geschrieben: ↑Sa 17. Apr 2021, 22:12Die Entlassung ist allerdings idR zum Zeitpunkt des Antrags, also sofort.
Re: Kündigung im 1.Jahr
Sprich am besten deine Klassenlehrer 1-2 Wochen (je nach Resturlaub) vorher an damit die auch bescheid wissen und die können bestimmt auch sagen, wer im Stabsgebäude dafür zuständig ist.
Am Ende kriegst du einen Laufzettel (Zimmerreinigung, Auskleidung, Dienstausweis, offene Rechnungen, Transponder usw.) und wenn alles erledigt ist kriegst du schriftlich ab wann die Amtsbezeichnung nicht mehr geführt werden darf und die Heilfürsorge entfällt.
Am Ende kriegst du einen Laufzettel (Zimmerreinigung, Auskleidung, Dienstausweis, offene Rechnungen, Transponder usw.) und wenn alles erledigt ist kriegst du schriftlich ab wann die Amtsbezeichnung nicht mehr geführt werden darf und die Heilfürsorge entfällt.
Re: Kündigung im 1.Jahr
Dafür zuständig ist immer die Personalstelle der Hochschule.Swiftie13 hat geschrieben: ↑So 18. Apr 2021, 15:14Sprich am besten deine Klassenlehrer 1-2 Wochen (je nach Resturlaub) vorher an damit die auch bescheid wissen und die können bestimmt auch sagen, wer im Stabsgebäude dafür zuständig ist.
Am Ende kriegst du einen Laufzettel (Zimmerreinigung, Auskleidung, Dienstausweis, offene Rechnungen, Transponder usw.) und wenn alles erledigt ist kriegst du schriftlich ab wann die Amtsbezeichnung nicht mehr geführt werden darf und die Heilfürsorge entfällt.
Re: Kündigung im 1.Jahr
Wie sieht das eigentlich aus, wenn der TE nach der Ausbildung kündigen würde - hätte er dann nochmal Möglichkeiten wieder einzusteigen, wo er aufgehört hat? Ich habe gelesen, das ein ausscheidender Beamter ca. 2 Jahre Zeit hat wieder zurückzukommen. Es kann aber sein, dass dafür die Verbeamtung auf Lebenszeit durch sein muss.
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