Kennzeichnungspflicht
Kennzeichnungspflicht
Das größte Prestigeobjekt der Grünen geht wohl endlich durch…
KLICK
Im Koalitionsvertrag zwischen der SPD und den Grünen aus 2011 wurde übrigens auch die „zweigeteilte Laufbahn“ beschlossen. Das hätte allerdings zu einer Verbesserung geführt. Die letzten 30 Jahre haben sich vor allem die Arbeitsbedingungen verschlechtert. Bin mal gespannt welche „Erfolge“ unsere Regierung noch einfallen lässt.
Die Kennzeichnungspflicht stellt die Beamten in den geschlossenen Verbänden m.E. unter Generalverdacht.
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Im Koalitionsvertrag zwischen der SPD und den Grünen aus 2011 wurde übrigens auch die „zweigeteilte Laufbahn“ beschlossen. Das hätte allerdings zu einer Verbesserung geführt. Die letzten 30 Jahre haben sich vor allem die Arbeitsbedingungen verschlechtert. Bin mal gespannt welche „Erfolge“ unsere Regierung noch einfallen lässt.
Die Kennzeichnungspflicht stellt die Beamten in den geschlossenen Verbänden m.E. unter Generalverdacht.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Re: Kennzeichnungspflicht
In weiten Kreisen der Grünen steht die Polizei generell immer unter Verdacht. Nicht erst mit der Nummer. Merkt man auch auf der Straße immer und immer wieder. Ich mache mein Job mit Namensschild. Oder Nummer, mir völlig egal. Habe nichts zu verbergen. Schade nur um die hohen Kosten und den abartigen Aufwand, der da betrieben wird. Darüber berichtet aber kein Blatt.
Was solls. Mieser ist die Art, wie es jetzt kam und das wird die CDU ja vielleicht an der Wahlurne merken.
Was solls. Mieser ist die Art, wie es jetzt kam und das wird die CDU ja vielleicht an der Wahlurne merken.
Re: Kennzeichnungspflicht
Nein, die Kennzeichnungspflicht ist kein Generalverdacht, sondern die einzig mögliche Methode, Übergriffe zu individualisieren. Jeder weiß, dass es sie( ÜBERGRIFFE) schon immer gab und auch weiterhin geben wird. Längst ist nicht jeder Übergriff auch tatsächlich ein solcher. Die Kennzeichnung ermöglicht/ unterstutzt Kontrolle, Schutz ( auch der Institution) und womöglich Selbstdisziplin.
Ich habe seit den frühen 90ern ein Namensschild getragen, mit ausschließlich positiven Ergebnissen.
Beim Einsatz mit extrem politisierten Wirklichkeitshausblenden Ist das wohl nicht zu empfehlen. Eine Nummer oder so für geschlossene Verbände finde ich gut.
Ich habe seit den frühen 90ern ein Namensschild getragen, mit ausschließlich positiven Ergebnissen.
Beim Einsatz mit extrem politisierten Wirklichkeitshausblenden Ist das wohl nicht zu empfehlen. Eine Nummer oder so für geschlossene Verbände finde ich gut.
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- Lieutenant
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Re: Kennzeichnungspflicht
Jo ganz töffte Sache.
Kollegen von uns werden inzwischen regelmäßig bis nach Hause verfolgt warum erleichtert man es dem Gegenüber nicht.
Sorry ich schätze deine Meinung sehr 1957 aber das Argument mit der Zuordnung ist Blödsinn. Ich arbeite seit Jahren in einer geschlossenen Einheit und selbst kleinkram wie Beschwerden kommen an, also das ist quatsch das Kollegen nicht zugeordnet werden können bei den angeblichen übergriffen.
Unser Gegenüber vermummt sich , bepflastert uns mit allem möglichem von Flaschen bis zu Brandsätzen und trägt auch kein Namensschild ne teilweise werden noch Finger verklebt usw.
Also sorry da bin ich auch bei Bill bzgl. des Generelverdachts
Kollegen von uns werden inzwischen regelmäßig bis nach Hause verfolgt warum erleichtert man es dem Gegenüber nicht.
Sorry ich schätze deine Meinung sehr 1957 aber das Argument mit der Zuordnung ist Blödsinn. Ich arbeite seit Jahren in einer geschlossenen Einheit und selbst kleinkram wie Beschwerden kommen an, also das ist quatsch das Kollegen nicht zugeordnet werden können bei den angeblichen übergriffen.
Unser Gegenüber vermummt sich , bepflastert uns mit allem möglichem von Flaschen bis zu Brandsätzen und trägt auch kein Namensschild ne teilweise werden noch Finger verklebt usw.
Also sorry da bin ich auch bei Bill bzgl. des Generelverdachts
Re: Kennzeichnungspflicht
Polizeiarbeit muss m.E. transparent sein. Für die Amtswalter des Staates müssen in dieser Hinsicht auch andere Anforderungen gelten als z.B. für die von dir erwähnten Demonstranten ( oder wie auch immer). Das geht weit über individuelle Ansichten hinaus.
Erhebungen und Studien zum Thema sind rar gesaet. Ich weiß derzeit nicht, wieviele "tatverdächtige" Polizisten im Laufe der Zeit aufgrund der schwierigen Identifizierung nicht ermittelt werden konnten - ich bin aber sicher, dass es diese Fälle gibt.
Gleichwohl, die Erleichterung der Identifizierung von "übergriffigen" etc. Polizisten ist schon sehr lange eine Forderung aus verschiedenen Richtungen. Klar kann man sagen, diese Richtungen sind ziemlich einseitig orientiert usw., aber aber es sind Staatsbürger wie alle anderen auch. EIne Kennzeichnung tut niemandem weh, ist rechtstaatlich und schafft ein Quentchen mehr Vertrauen in den Staat. Einen Generalverdacht sehe ich darin überhaupt nicht. Aber vielleicht habt ihr ja noch Argumente-
Erhebungen und Studien zum Thema sind rar gesaet. Ich weiß derzeit nicht, wieviele "tatverdächtige" Polizisten im Laufe der Zeit aufgrund der schwierigen Identifizierung nicht ermittelt werden konnten - ich bin aber sicher, dass es diese Fälle gibt.
Gleichwohl, die Erleichterung der Identifizierung von "übergriffigen" etc. Polizisten ist schon sehr lange eine Forderung aus verschiedenen Richtungen. Klar kann man sagen, diese Richtungen sind ziemlich einseitig orientiert usw., aber aber es sind Staatsbürger wie alle anderen auch. EIne Kennzeichnung tut niemandem weh, ist rechtstaatlich und schafft ein Quentchen mehr Vertrauen in den Staat. Einen Generalverdacht sehe ich darin überhaupt nicht. Aber vielleicht habt ihr ja noch Argumente-
Re: Kennzeichnungspflicht
Wenn man Fehlverhalten durch Polizeibeamte nur anhand einer Nummer aufdecken kann, dann müssen einem erhebliche Zweifel am Rechtsstaat kommen.
Die Verpflichtung für mich in einem geschlossenen Einsatz eine Nummer zu tragen, damit ich identifiziert werden kann wenn ich eine Straftat begehe? Ernsthaft? Ich gehe nicht in den Einsatz um Straftaten zu begehen oder mich falsch zu verhalten, sondern um Straftaten zu verfolgen und aufzuklären und von dem Einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen.
Das gilt auch im Falle wenn sich in den Reihen der Einsatzkräfte falsch verhalten wird. Dafür braucht es keine Nummer, darauf habe ich einen Eid geschworen.
Die Verpflichtung für mich in einem geschlossenen Einsatz eine Nummer zu tragen, damit ich identifiziert werden kann wenn ich eine Straftat begehe? Ernsthaft? Ich gehe nicht in den Einsatz um Straftaten zu begehen oder mich falsch zu verhalten, sondern um Straftaten zu verfolgen und aufzuklären und von dem Einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen.
Das gilt auch im Falle wenn sich in den Reihen der Einsatzkräfte falsch verhalten wird. Dafür braucht es keine Nummer, darauf habe ich einen Eid geschworen.
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- Kaeptn_Chaos
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Re: Kennzeichnungspflicht
Mich hat bisher jede Beschwerde und Strafanzeige erreicht, denke ich.
Re: Kennzeichnungspflicht
Dito…so manche sogar ohne mein Wissen. Irgendwann kam ein Einstellungsbescheid der StA und ich habe versucht mich zu erinnern wo und wann der Vorfall war. Alles ohne Individualkennzeichnung.
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Re: Kennzeichnungspflicht
Alleine anhand der taktischen Kennzeichnung
hat man eine Auswahl anhand der Nummer von maximal 11 Beamten.
Dazu noch Kennzeichnung von Funktionern innerhalb der Gruppe also da lässt es sich noch weiter runterbrechen. Und heutzutage neben dem BeSi diverse Handyvideos. Also kann mir keiner erzählen, dass könnte nicht ermittelt werden.
Ich war jahrelang beim BeSi da werden Leute anhand ihrer Jacke, Tattoos usw. identifiziert und im Nachgang ermittelt, ob durch SKB oder je nach Deikt öffentlichkeitsfahdnung und die Person ist komplett "unbekannt"
Also sorry und dann soll es nicht möglich sein jmd aus einer Gruppe von 11 Leuten heraus zu ermitteln?
hat man eine Auswahl anhand der Nummer von maximal 11 Beamten.
Dazu noch Kennzeichnung von Funktionern innerhalb der Gruppe also da lässt es sich noch weiter runterbrechen. Und heutzutage neben dem BeSi diverse Handyvideos. Also kann mir keiner erzählen, dass könnte nicht ermittelt werden.
Ich war jahrelang beim BeSi da werden Leute anhand ihrer Jacke, Tattoos usw. identifiziert und im Nachgang ermittelt, ob durch SKB oder je nach Deikt öffentlichkeitsfahdnung und die Person ist komplett "unbekannt"
Also sorry und dann soll es nicht möglich sein jmd aus einer Gruppe von 11 Leuten heraus zu ermitteln?
Re: Kennzeichnungspflicht
Chriss, die werden identifiziert, weil sie bereits polizeilich erfasst sind etc. Klar geht da keiner von uns rein, um Straftaten zu begehen, allerdings ist unser Handeln insbesondere im Bereich unmittelbarer Zwang immer ganz nach an der Straftat, Emotionalität und Kontrollverlust gibt es auch bei Polizisten. Bei der Aufklärung hat es doch nachgewiesen Fälle gegeben, auf die der Vorwurf des "Korpsgeistes" doch passt.
Ich kann ja Eure Argumente nachvollziehen, allerdings überwiegt für mich die Transparenz staatlichen Handelns.
Ich kann ja Eure Argumente nachvollziehen, allerdings überwiegt für mich die Transparenz staatlichen Handelns.
Re: Kennzeichnungspflicht
Unmittelbarer Zwang ist eine Straftat, nur eben nicht rechtswidrig, wenn man im Rahmen der rechtlichen Vorschriften agiert. Wenn sich ein Beamter nicht an das Übermaßverbot hält, dann wird eben anhand den Möglichkeiten ermittelt, die Chris aufgezeigt hat.
Die Merkmale der Kennzeichnung lassen sich vermutlich besser einprägen als eine Nummer. Ich kann mir schon vorstellen was passiert wenn sich ein Zahlendreher o.ä. einschleicht. Dann laufen die Ermittlungen ganz schnell ins Leere. Ich gehe mal davon aus, dass es trotz einer individuellen Kennzeichnung nicht mehr Verurteilungen geben wird als bislang und das sind, mit Ausnahme mal beim Projekt S-21, wo man reihenweise Einsatzbeamte über die Klinge springen ließ um politisches Fehlverhalten zu verdecken, nicht gerade viele.
Bei der Kennzeichnungspflicht geht es mehr um Grüne Ideologie als um Transparenz.
Die Merkmale der Kennzeichnung lassen sich vermutlich besser einprägen als eine Nummer. Ich kann mir schon vorstellen was passiert wenn sich ein Zahlendreher o.ä. einschleicht. Dann laufen die Ermittlungen ganz schnell ins Leere. Ich gehe mal davon aus, dass es trotz einer individuellen Kennzeichnung nicht mehr Verurteilungen geben wird als bislang und das sind, mit Ausnahme mal beim Projekt S-21, wo man reihenweise Einsatzbeamte über die Klinge springen ließ um politisches Fehlverhalten zu verdecken, nicht gerade viele.
Bei der Kennzeichnungspflicht geht es mehr um Grüne Ideologie als um Transparenz.
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Re: Kennzeichnungspflicht
In RLP muss jeder im Einzeldienst ein Namensschild tragen, was die Identifizierung noch einfacher gestaltet als eine bloße Nummer, die in einer Datenbank dem Beamten zugeordnet ist :pCriss_mitchel hat geschrieben: ↑Mi 23. Nov 2022, 17:59Jo ganz töffte Sache.
Kollegen von uns werden inzwischen regelmäßig bis nach Hause verfolgt warum erleichtert man es dem Gegenüber nicht.
Sorry ich schätze deine Meinung sehr 1957 aber das Argument mit der Zuordnung ist Blödsinn. Ich arbeite seit Jahren in einer geschlossenen Einheit und selbst kleinkram wie Beschwerden kommen an, also das ist quatsch das Kollegen nicht zugeordnet werden können bei den angeblichen übergriffen.
Unser Gegenüber vermummt sich , bepflastert uns mit allem möglichem von Flaschen bis zu Brandsätzen und trägt auch kein Namensschild ne teilweise werden noch Finger verklebt usw.
Also sorry da bin ich auch bei Bill bzgl. des Generelverdachts
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Re: Kennzeichnungspflicht
Kaeptn_Chaos hat geschrieben: ↑Mi 23. Nov 2022, 21:23Mich hat bisher jede Beschwerde und Strafanzeige erreicht, denke ich.
Insofern finde ich die Kennzeichnung gar nicht so tragisch, da sie eh schon quasi gegeben ist.Criss_mitchel hat geschrieben: ↑Do 24. Nov 2022, 07:53Alleine anhand der taktischen Kennzeichnung
hat man eine Auswahl anhand der Nummer von maximal 11 Beamten.
Dazu noch Kennzeichnung von Funktionern innerhalb der Gruppe also da lässt es sich noch weiter runterbrechen. Und heutzutage neben dem BeSi diverse Handyvideos. Also kann mir keiner erzählen, dass könnte nicht ermittelt werden.
Ich hätte mir jedoch eine KennzeichnungsMÖGLICHKEIT gewünscht, anstatt einer Pflicht.
Re: Kennzeichnungspflicht
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