hatte gerade ein interessantes Thema mit einem Kollegen. Wenn man Beamter auf Widerruf ist, sich also noch in der Ausbildung befindet und ein Monat Fahrverbot erhält, stellt dies ja kein Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren dar, also kann der Studierende auch nicht entlassen werden oder doch? Wäre mal interessant zu wissen und falls jemand dazu Lektüren kennt, kann er die bitte auch dazuschreiben.
Mfg
