Polizistin trotz Vorstrafe?

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Polizistin trotz Vorstrafe?

Beitragvon steffii » Mi 28. Mai 2008, 14:00

Hallo,

ich bräuchte dringend eure Hilfe und zwar
hab ich als ich 13 war bei Müller einen Labello und einen Kajal geklaut.

Und jetzt wollte ich wissen, ob mein großer Traum Polizistin zu werden nun geplatzt ist, oder ob ich doch noch eine Chance hab?

Danke schonmal, für jede Antwort

Lg Steffi

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Polizistin trotz Vorstrafe?

Beitragvon thor_coyote » Mi 28. Mai 2008, 14:04

Die Frage gabs auch schon 192837 mal hier... :rolleyes:

Ums mal kurz zu machen: Du hast noch beste Chancen Polizistin zu werden.

Ansonsten kannst du dich ja mal mit der SUCHFUNKTION bemühen.

Da das Thema, denke ich eh geschlossen wird...

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Polizistin trotz Vorstrafe?

Beitragvon Stoyo » Mi 28. Mai 2008, 14:06

Kannst immernoch Polizistin werden.

Du warst 13, das heisst nicht Strafmünding.

Dementsprechend bekommste auch keinen Eintrag in deine Polas.
Von daher viel erfolg beim Bewerben und auf baldiges Kollegen sein ^^

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Polizistin trotz Vorstrafe?

Beitragvon Stoyo » Mi 28. Mai 2008, 14:15

Du musst das nicht eintragen in deine Bewerbung.

So ist es in Hessen zumindest. Falls die Frage im Einzelgespräch kommt ob sie schonmal mit der Polizei zu tun hatte. Obliegt es ihr ob sie es sagt oder nicht. Ich hatte selbst eine Straftat begangen als ich 12 war. Steht weder im Polas noch im Konfor. Sozusagen hab ich eine reine Weste. Sie muss einfach nur einen Antrag stellen, zur löschung der Tat aus dem Konfor und schon hat sie eine reine Weste.

Auszug aus der Bewerbung:
"Die nicht der Offenbarungspflicht unterliegenden Verurteilungen ergeben sich aus §53 Bundeszentralregistergesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229, 1285 S. 195), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. August 1998 (BGBl. I S. 2600, 2607). Straferlass durch Begnadigung oder Amnestie ist nicht gleichbedeutend mit einer Tilgung der Strafe."

Und Straftaten, wo man noch nicht Strafmündig war, unterliegen eben nicht dieser Offenbarungspflicht.


Desweiteren finde ich es ein wenig übertrieben zu sagen. Man hätte mit 13 einen Labello geklaut und sei psychisch nicht geeignet. War halt eine kleine Jugendsünde und jemanden daswegen nicht Polizeitauglich zu sprechen ist schwachsinn.

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Polizistin trotz Vorstrafe?

Beitragvon bernd » Mi 28. Mai 2008, 15:26

Trotzdem würde ich es beim Gespräch mit dem Einstellungsberater erwähnen, da es zeigt, dass man ehrlich ist und damit charakterliche Stärke zeigt.

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Polizistin trotz Vorstrafe?

Beitragvon Stoyo » Mi 28. Mai 2008, 20:34

Bei mir habe ich gesagt ich hab das und das gemacht, er hat in der Polas geschaut und nichts gefunden, von daher hat er auch gesagt wir lassen das Feld aus mit den Vorstrafen

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Polizistin trotz Vorstrafe?

Beitragvon -Maddin- » Sa 31. Mai 2008, 10:02

[quote=""Stoyo""]Du musst das nicht eintragen in deine Bewerbung.[/quote]

hey hey, immer schön langsam mit solchen aussagen, wenn du dir nicht sicher bist!!

das mag für hessen zutreffen, aber in bayern wäre ich da seeehr vorsichtig. ich denke nicht, dass das letztendlich ein hindernis sein wird, aber ein paar antworten auf unangenehme fragen sollte man sich vlt im voraus schon zurecht legen.
wichtige sachen verschweigen kommt da schon wesentlich schlechter an.

vlt ist bei dir (stoyo) die löschfrist schon abgelaufen, aber wenn das bei steffi nicht so ist, kann das massive probleme geben. ich finde es echt unmöglich hier solche pauschal-tips zu geben. du gefährdest mit solchen leichtfertigen aussagen u.u. die einstellung anderer leute :!:
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Polizistin trotz Vorstrafe?

Beitragvon martin1905 » Sa 31. Mai 2008, 10:27

möcht mal am rande erwähnen, dass beim thema "vorstrafen" einzig u allein gerichtliche entscheidungen ausschlaggebend sind. einträge im comvor od polas sind in vielen fällen nichtssagend. man braucht nur von irgendjemand angezeigt werden, auch wenn man garkeine straftat begangen hat. sobald du als beschuldigter geführt wirst, stehst du in dem kasten drin. wie das verfahren am ende ausgeht interessiert niemanden. u falls wirklich dein name als beschuldigter in irgendeinem pol system auftaucht, du aber noch nie mit der StA oder einem AG zu tun hattest, dann kann man sogar einen antrag auf löschung dieser PB daten stellen. denn sie sind dann erwiesenermassen falsch!

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Polizistin trotz Vorstrafe?

Beitragvon Andy » Sa 31. Mai 2008, 10:56

wieso sind die dann falsch? beschuldigt warst du doch auch bei einer negativen gerichtlichen entscheidung :)

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Beitragvon Vito » Sa 31. Mai 2008, 11:06

[quote=""Stoyo""] Steht weder im Polas noch im Konfor. Sozusagen hab ich eine reine Weste. Sie muss einfach nur einen Antrag stellen, zur löschung der Tat aus dem Konfor und schon hat sie eine reine Weste.
[/quote]

Also wenn man schon mit solchen Begriffen hier aufwartet - dann sollte man schon wissen, was für ein System das ist und wie man das schreibt :rolleyes:
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Beitragvon spADer » Sa 31. Mai 2008, 11:52

[quote=""Stoyo""]der Polas [/quote] Du hast ja Ahnung :lach:
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Polizistin trotz Vorstrafe?

Beitragvon AngstFabrik » So 1. Jun 2008, 04:33

[quote=""martin1905""]u falls wirklich dein name als beschuldigter in irgendeinem pol system auftaucht, du aber noch nie mit der StA oder einem AG zu tun hattest, dann kann man sogar einen antrag auf löschung dieser PB daten stellen. denn sie sind dann erwiesenermassen falsch![/quote]
Was verstehst du an dem Wort Beschuldigter nicht?

Auch hier hilft dem Unwissenden Wikipedia:
Als Beschuldigter wird im deutschen Strafrecht eine strafmündige Person bezeichnet, der die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird und gegen die daher ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren betrieben wird.

In der Reihung Verdächtiger −− Beschuldigter −− Angeschuldigter −− Angeklagter −− Verurteilter steht er an zweiter Stelle.


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