Diensttauglichkeit
Diensttauglichkeit
Hallo User,
kann man mit einer Kallsubildung am mittlehandknochen zur Polizei bzw. ist man Diensttauglich?
DANKE IM VORAUS
kann man mit einer Kallsubildung am mittlehandknochen zur Polizei bzw. ist man Diensttauglich?
DANKE IM VORAUS
Tag1: 100/100
Tag 2 : In Januar.
Tag 2 : In Januar.
- Commissioner_Gordon
- Corporal
- Beiträge: 291
- Registriert: Mi 26. Jan 2011, 16:32
Re: Diensttauglichkeit
Du kannst dich telefonisch an den medizinischen Dienst jeder Polizeistelle wenden. Schildere dort dein anliegen und man wird dir mit hoher warscheinlichkeit Auskunft erteilen können.
Deine Frage ist für dieses Forum vermutlich zu spezifisch und abgesehen davon sind Ferndiagnosen nicht möglich.
Die PDV300 gillt Bundesweit. Darin ist geregelt was zur DU führt und was nicht.
MFG und viel Erfolg bei der eventuellen Bewerbung.
PS: Ein Artikel reicht übrigens...
Deine Frage ist für dieses Forum vermutlich zu spezifisch und abgesehen davon sind Ferndiagnosen nicht möglich.
Die PDV300 gillt Bundesweit. Darin ist geregelt was zur DU führt und was nicht.
MFG und viel Erfolg bei der eventuellen Bewerbung.
PS: Ein Artikel reicht übrigens...
Re: Diensttauglichkeit
Ruf mal die 089/45012-175 oder -176 an (Ärztlicher Dienst der Bayerischen Polizei), die können dir besser weiterhelfen!
http://www.mit-sicherheit-anders.de
Ab 2018 Bewerbungen bis 31J möglich!
Ab 2018 Bewerbungen bis 31J möglich!
Dienstauglichkeit ?
Hallo User,
in 4 Wochen bekomme ich die feste Zahnspange raus und bekomme anschließend eine lose Zahnspange, die ich wahrscheinlich 1/2 Jahr lang über Nacht tragen muss. Das Problem ist jetzt, dass ich mich dieses Jahr bei der bayerischen Polizei bewerben möchte und ich habe kein Lust Ein Jahr lang wegen der losen Zahnspange zu warten. Zumal die vor dem eventuellen Ausbildungsbeginn raus gehen wird.
Die frage ist jetzt bin ich denoch Diensttauglich oder muss ich 1 Jahr lang warten.
Danke im Voraus
in 4 Wochen bekomme ich die feste Zahnspange raus und bekomme anschließend eine lose Zahnspange, die ich wahrscheinlich 1/2 Jahr lang über Nacht tragen muss. Das Problem ist jetzt, dass ich mich dieses Jahr bei der bayerischen Polizei bewerben möchte und ich habe kein Lust Ein Jahr lang wegen der losen Zahnspange zu warten. Zumal die vor dem eventuellen Ausbildungsbeginn raus gehen wird.
Die frage ist jetzt bin ich denoch Diensttauglich oder muss ich 1 Jahr lang warten.
Danke im Voraus
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Tag 2 : In Januar.
Tag 2 : In Januar.
Re: Dienstauglichkeit ?
Da du dich wohl für den September 2011 bewerben möchtest, dürfte es kein Problem sein, da deine lose Spange ja bis Ende März 2012 weg ist.
Einfach zum Test eine kurze Bestätigung des Arztes mit dem zu erwartenden zeitlichen Ende der Behandlung mitnehmen.
Einfach zum Test eine kurze Bestätigung des Arztes mit dem zu erwartenden zeitlichen Ende der Behandlung mitnehmen.
Re: Dienstauglichkeit ?
Ich glaube du meinst September 2012 nicht 2011 oder ???bernd hat geschrieben:Da du dich wohl für den September 2011 bewerben möchtest, dürfte es kein Problem sein, da deine lose Spange ja bis Ende März 2012 weg ist.
17.AS Königsbrunn
Re: Diensttauglichkeit
Ja, natürlich für 9/2012.
Danke
Danke
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- Corporal
- Beiträge: 255
- Registriert: Di 24. Mär 2009, 00:00
- Wohnort: Bayern
Ausnahme Mindestgröße - 16.09. in München wer ist dabei?
Hallo Leute!
Hab eine Einladung zur Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf Ausnahme der Mindestgröße am 16.09. in München erhalten.
Daher meine Frage: sind hier noch Gleichgesinnte, die auch an dem Tag nach München müssen?
Wie bereitet ihr euch vor? Gerne auch PN.
Grüße und schönen Sonntag
Hab eine Einladung zur Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf Ausnahme der Mindestgröße am 16.09. in München erhalten.
Daher meine Frage: sind hier noch Gleichgesinnte, die auch an dem Tag nach München müssen?
Wie bereitet ihr euch vor? Gerne auch PN.
Grüße und schönen Sonntag
Ba-Wü - Bewerbung September 2012
Re: Ausnahme Mindestgröße - 16.09. in München wer ist dabei?
Sowas gibts? Wie groß bist du denn, wenn ich fragen darf?
Viel Erfolg auf jeden Fall
Viel Erfolg auf jeden Fall
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- Captain
- Beiträge: 1592
- Registriert: Mo 26. Jan 2009, 00:00
Re: Ausnahme Mindestgröße - 16.09. in München wer ist dabei?
wer polizist/in werden möchte und unter 165 cm groß ist, bekommt eine ausnahme und zulassung zum prüfungsverfahren, wenn er zuvor die beurteilung der körperlichen leistungsfähigkeit einschl. sporttest erfolgreich absolviert hat
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- Corporal
- Beiträge: 255
- Registriert: Di 24. Mär 2009, 00:00
- Wohnort: Bayern
Re: Ausnahme Mindestgröße - 16.09. in München wer ist dabei?
Danke, ich versuch mein Glück
Gibts noch Mitstreiter?
Gibts noch Mitstreiter?
Ba-Wü - Bewerbung September 2012
Re: Diensttauglichkeit
Hallo an euch :-)
Ich hab seit längerem im Internet gesucht, doch leider nicht das gefunden was mit weiterhelfen soll.
Also: Ich habe im Juli 2010 meine Ausbildung zum Triebfahrzeugführer (Lokführer) bei der Deutschen Bahn (Bayern) beendet und somit meine mittlere Reife (Schnitt 1,25) erhalten.
Während der Ausbildung war ich mir schon sehr sicher, das ich mich gleich anschließend bei der Polizei Bayern bewerben werde. Gesagt - getan! Ich hab mich also beworden... Doch leider bin ich nicht sehr weit gekommen! Es scheiterte schon an meinen Augen. Ich bin Brillenträger und habe +1,8 Dioptien. Ich war sehr enttäuscht und traurig das es nicht klappen sollte. Ich machte mir schon sehr viele Gedanken über den Einstellungstest, über die Ausbildung und natürlich auch über das Leben bei der Polizei. Womöglich zu viele Gedanken!
Ich habe mich dann wohl irgendwie damit abfinden müssen und führte nach meinem Ausbildungsende die Berufung Lokführer durch. Jetzt ist mehr als ein Jahr vergangen und ich werd den Wunsch Polizist zu werden einfach nicht los!
Nungut, jetzt also meine Frage: Ich lebe in Bayern und konnte eben meine Ausbildung aufgrund meiner Sehschwäche nicht antreten. Ist es möglich sich in anderen Bundesländern zu bewerben? Sind die Einstellungskriterien für die "Sehschwäche" in allen Bundesländern gleich oder weichen mehrere ab?
Wenn ja, was ist das Maximum? Ist es möglich mit Brille eine Ausbildung anzutreten?
Vielen Dank schon mal :-) Ich freu mich auf eure Antworten
Gruß Nils
Ich hab seit längerem im Internet gesucht, doch leider nicht das gefunden was mit weiterhelfen soll.
Also: Ich habe im Juli 2010 meine Ausbildung zum Triebfahrzeugführer (Lokführer) bei der Deutschen Bahn (Bayern) beendet und somit meine mittlere Reife (Schnitt 1,25) erhalten.
Während der Ausbildung war ich mir schon sehr sicher, das ich mich gleich anschließend bei der Polizei Bayern bewerben werde. Gesagt - getan! Ich hab mich also beworden... Doch leider bin ich nicht sehr weit gekommen! Es scheiterte schon an meinen Augen. Ich bin Brillenträger und habe +1,8 Dioptien. Ich war sehr enttäuscht und traurig das es nicht klappen sollte. Ich machte mir schon sehr viele Gedanken über den Einstellungstest, über die Ausbildung und natürlich auch über das Leben bei der Polizei. Womöglich zu viele Gedanken!
Ich habe mich dann wohl irgendwie damit abfinden müssen und führte nach meinem Ausbildungsende die Berufung Lokführer durch. Jetzt ist mehr als ein Jahr vergangen und ich werd den Wunsch Polizist zu werden einfach nicht los!
Nungut, jetzt also meine Frage: Ich lebe in Bayern und konnte eben meine Ausbildung aufgrund meiner Sehschwäche nicht antreten. Ist es möglich sich in anderen Bundesländern zu bewerben? Sind die Einstellungskriterien für die "Sehschwäche" in allen Bundesländern gleich oder weichen mehrere ab?
Wenn ja, was ist das Maximum? Ist es möglich mit Brille eine Ausbildung anzutreten?
Vielen Dank schon mal :-) Ich freu mich auf eure Antworten
Gruß Nils
Re: Diensttauglichkeit
Man kann sich mit Brille bewerben, muss aber ohne Brille eine gewissen Mindestleistung an Sehkraft haben. Bis zum 20 Lebensjahr werden 50% gefordert, danach 30% - ohne Brille.
Solltest Du das nicht erreichen, kannst Du mal über eine Operation nachdenken, die ist allerdings nicht ganz billig.
Dieser Standard gilt bundesweit.
Solltest Du das nicht erreichen, kannst Du mal über eine Operation nachdenken, die ist allerdings nicht ganz billig.
Dieser Standard gilt bundesweit.
Re: Diensttauglichkeit
Also wenn ich das richtig verstanden habe, wenn ich 20 werde muss ich ohne Brille eine Sehleistung von 30prozent bringen?
Und das bundesweit?
Gruß
Und das bundesweit?
Gruß
Re: Diensttauglichkeit
So wie es springer geschrieben hat... Ja
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