Geheiratet in Ausbildung
Re: Geheiratet in Ausbildung
danke erstmal für die ganzen antworten. natürlich ist mir klar dass wir für die ausbildung sehr sehr gut bezahlt sind. hat mich halt nur gewundert dass es bei der bupo jetzt so grossartig anders ist. @michemike die gesetzesstelle würde mich auch sehr interessieren. hast du schon was gefunden? schönen abend!
Re: Geheiratet in Ausbildung
Dieser "ausgebrachte Betrag" ist die Kasernierungsgebühr, und wenn du verheiratet bist greift dieser Artikel logischerweise nicht mehrBayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)
http://www.dienstrecht.bayern.de/gesetz ... ayBesG.pdf
Art. 35 BayBesG
Grundlage des Familienzuschlags
...
(2) 1Bei ledigen Beamten und Beamtinnen, die auf Grund dienstlicher Verpflichtungen in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, wird der in Anlage 5 ausgebrachte Betrag auf das Grundgehalt angerechnet. 2Steht ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zu oder würde es ihnen ohne Berücksichtigung des § 64 oder 65 EStG oder des § 3 oder 4 BKGG zustehen, so erhalten sie zusätzlich den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe des Familienzuschlags, der der Anzahl der Kinder entspricht. 3Art. 36 Abs. 5 gilt entsprechend.
Re: Geheiratet in Ausbildung
hmmm.. danke für die antwort. werd am montag mal ins gezi gehn. schönes we!
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