Geheiratet in Ausbildung

Auswahlverfahren und Ausbildung

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jonny88
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Re: Geheiratet in Ausbildung

Beitragvon jonny88 » Fr 12. Okt 2012, 20:27

danke erstmal für die ganzen antworten. natürlich ist mir klar dass wir für die ausbildung sehr sehr gut bezahlt sind. hat mich halt nur gewundert dass es bei der bupo jetzt so grossartig anders ist. @michemike die gesetzesstelle würde mich auch sehr interessieren. hast du schon was gefunden? schönen abend!

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Michemike
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Re: Geheiratet in Ausbildung

Beitragvon Michemike » Sa 13. Okt 2012, 00:03

Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)
http://www.dienstrecht.bayern.de/gesetz ... ayBesG.pdf
Art. 35 BayBesG
Grundlage des Familienzuschlags
...
(2) 1Bei ledigen Beamten und Beamtinnen, die auf Grund dienstlicher Verpflichtungen in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, wird der in Anlage 5 ausgebrachte Betrag auf das Grundgehalt angerechnet. 2Steht ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zu oder würde es ihnen ohne Berücksichtigung des § 64 oder 65 EStG oder des § 3 oder 4 BKGG zustehen, so erhalten sie zusätzlich den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe des Familienzuschlags, der der Anzahl der Kinder entspricht. 3Art. 36 Abs. 5 gilt entsprechend.
Dieser "ausgebrachte Betrag" ist die Kasernierungsgebühr, und wenn du verheiratet bist greift dieser Artikel logischerweise nicht mehr

jonny88
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Re: Geheiratet in Ausbildung

Beitragvon jonny88 » Sa 13. Okt 2012, 10:30

hmmm.. danke für die antwort. werd am montag mal ins gezi gehn. schönes we!


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