Hallo liebe Kollegen!
Eine Frage an alle Mütter und Väter unter euch:
Ich bin verheiratet und habe ein Kind.
Das gesetzlich zustehende Kindergeld bekommt meine Frau. (Keine Beamtin).
Den Familienzuschlag der Stufe I bekomme ich.
Jetzt meine Frage:
Ein Kollege meinte, dass er mal gehört habe, dass wenn ich das gesetzlich zustehende Kindergeld auf mich laufen lasse, würde sich mein Familienzuschlag von der Stufe I auf II erhöhen.
Vielleicht weiß ja jemand von euch Bescheid?
Weiß jemand was der Unterschied zwischen Familienzuschlag I und Familienzuschlag II überhaupt ist?
Danke schon mal!
Familienzuschlag Stufe 1
-
- Corporal
- Beiträge: 474
- Registriert: Do 12. Aug 2010, 23:26
Re: Familienzuschlag Stufe 1
Servus,
Dir steht beides zu.
Du bist verheiratet also bekommst Du die Stufe I (ca. 117 €), für das Kind welches entweder in deinem Haushalt wohnt oder Du Unterhaltspflichtig bist steht Dir die Stufe II (Kind 1+2 jeweils ca. 105 €) zu.
Wer das staatliche Kindergeld tatsächlich bezieht ist dabei nebensächlich, es kommt darauf an das Du Anspruch hättest es zu beziehen.
Das ist praktische Erfahrung mit 2 Landesbesoldungsämtern, eines davon das LfF.
Schaue mal in das BayBesG, Art. 36 (1) und (2).
Gruss
Dir steht beides zu.
Du bist verheiratet also bekommst Du die Stufe I (ca. 117 €), für das Kind welches entweder in deinem Haushalt wohnt oder Du Unterhaltspflichtig bist steht Dir die Stufe II (Kind 1+2 jeweils ca. 105 €) zu.
Wer das staatliche Kindergeld tatsächlich bezieht ist dabei nebensächlich, es kommt darauf an das Du Anspruch hättest es zu beziehen.
Das ist praktische Erfahrung mit 2 Landesbesoldungsämtern, eines davon das LfF.
Schaue mal in das BayBesG, Art. 36 (1) und (2).
Gruss
Re: Familienzuschlag Stufe 1
Zu beachten wäre nur, wenn man im Bereich München wohnt und arbeitet, man nur als Kindergeldempfänger neben der Münchenzulage von 75 Euro auch die 20 Euro pro Kind erhält.
Kleinvieh macht halt auch im Laufe der Zeit Mist.
Kleinvieh macht halt auch im Laufe der Zeit Mist.
Re: Familienzuschlag Stufe 1
Servus nochmal!
Also da Blick ich Jetz Net ganz durch..
Ich bin verheiratet und habe ein Kind das bei mir lebt.. dann müsste ich doch eigentlich familienzuschlag Stufe II bekommen?
Also momentan bekomme ich familienzuschlag Stufe I + kinderzuschlag.
Ist das dann richtig? Ich vermisse hier bloss die Stufe II..
Also da Blick ich Jetz Net ganz durch..
Ich bin verheiratet und habe ein Kind das bei mir lebt.. dann müsste ich doch eigentlich familienzuschlag Stufe II bekommen?
Also momentan bekomme ich familienzuschlag Stufe I + kinderzuschlag.
Ist das dann richtig? Ich vermisse hier bloss die Stufe II..
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- Corporal
- Beiträge: 474
- Registriert: Do 12. Aug 2010, 23:26
Re: Familienzuschlag Stufe 1
Servus,
Stufe I = verh. ohne Kind ca. 117 €
Stufe II = verh. mit 1 Kind ca. 223 €
Differenzbetrag zwischen Stufe I und II sind ca. 105 €, also der Kinderzuschlag der jeweils für das 1. und 2. Kind gezahlt wird.
Wie bereits angemerkt wurde gibt es für München noch eine Ballungsraumzulage von 20 € pro Kind, aber nur wenn das staatliche Kindergeld auch vom Bezügeempfänger bezogen wird.
Bei Dir müsste/sollte auf der Bezügeabrechnung in etwa stehen:
Grundgehalt Besoldungsgruppe/Stufe
Familienzuschlag gesamt 223 €
Familienzuschlag Stufe I 117 €
Familienzuschlag (Kinder) 105 €
Stufe II wirst Du so nicht finden, wenn Du den Familienzuschlag der Stufe I und den Kinderzuschlag zusammenrechnest hast du den Betrag der Stufe II.
Gruß
Stufe I = verh. ohne Kind ca. 117 €
Stufe II = verh. mit 1 Kind ca. 223 €
Differenzbetrag zwischen Stufe I und II sind ca. 105 €, also der Kinderzuschlag der jeweils für das 1. und 2. Kind gezahlt wird.
Wie bereits angemerkt wurde gibt es für München noch eine Ballungsraumzulage von 20 € pro Kind, aber nur wenn das staatliche Kindergeld auch vom Bezügeempfänger bezogen wird.
Bei Dir müsste/sollte auf der Bezügeabrechnung in etwa stehen:
Grundgehalt Besoldungsgruppe/Stufe
Familienzuschlag gesamt 223 €
Familienzuschlag Stufe I 117 €
Familienzuschlag (Kinder) 105 €
Stufe II wirst Du so nicht finden, wenn Du den Familienzuschlag der Stufe I und den Kinderzuschlag zusammenrechnest hast du den Betrag der Stufe II.
Gruß
Re: Familienzuschlag Stufe 1
@ Wile E.Coyote
Sehr gut. Hätt ich nicht besser sagen können.
Gruß
LfF
Sehr gut. Hätt ich nicht besser sagen können.
Gruß
LfF
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