Polizist in München

Auswahlverfahren und Ausbildung

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Polizist in München

Beitragvon Minga » Do 11. Sep 2014, 14:46

Servus,

ich werde nächstes Jahr die Polizeiausbildung in München beginnen und hätte zwei Fragen:

1. Ich möchte meine Wohnung, die ca. 150 von München entfernt liegt, weiterführen. Hat man während der Ausbildung Anspruch auf Trennungsgeld?

2. Ich werde nach der Ausbildung in München bleiben, möchte aber den Lebensmittelpunkt weiterhin in der Heimatregion haben.
- Gibt es die Pflicht, in der Nähe der Dienststelle zu wohnen?
- Welche Möglichkeiten gibt es, die Zeit zwischen den Schichten (also die ca. 8 - 10 Stunden) zu überbrücken? Kann man weiterhin in der BePo ein Zimmer behalten o.ä.? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht, falls jemand in einer ähnlichen Situation ist.

Danke

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atdsvl91
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Re: Polizist in München

Beitragvon atdsvl91 » Do 11. Sep 2014, 15:54

Als was genau wirst Du da ausgebildet?

Für den Polizeivollzugsdienst 2. und 3. QE wird meines Wissens nicht in München ausgebildet.

Wenn Du nicht mehr in der BePo bist, hast Du auch keinen Anspruch mehr auf ein Zimmer dort. Anfragen kann man sicher mal. Aber ist ja auch noch lange bis dahin.

Auf meiner PI kommt auch ein Kollege von weiter weg. Der schläft zwischen Spät- und Frühschicht bzw. Früh- und Nachtschicht auf der Dienststelle.

Mit dem Thema Residenzpflicht habe ich mich nur geringfügig beschäftigt, da es mich persönlich kaum tangiert. Ist natürlich in den Beamtengesetzen genauer geregelt. Nur hier mal ein Artikel auf die schnelle per Google (welcher natürlich keine Rechtssicherheit schafft und auf den man sich nicht berufen kann). http://www.merkur-online.de/lokales/mue ... 43060.html

LG
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Re: Polizist in München

Beitragvon Gast » Do 11. Sep 2014, 15:55

In München kann man überhaupt keine Ausbildung absolvieren...

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Re: Polizist in München

Beitragvon Minga » Do 11. Sep 2014, 16:47

2. QE in Dachau und danach Großraum München war gemeint.

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Michemike
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Re: Polizist in München

Beitragvon Michemike » Do 11. Sep 2014, 17:13

Minga hat geschrieben:Servus,

ich werde nächstes Jahr die Polizeiausbildung in München beginnen und hätte zwei Fragen:

1. Ich möchte meine Wohnung, die ca. 150 von München entfernt liegt, weiterführen. Hat man während der Ausbildung Anspruch auf Trennungsgeld?

2. Ich werde nach der Ausbildung in München bleiben, möchte aber den Lebensmittelpunkt weiterhin in der Heimatregion haben.
- Gibt es die Pflicht, in der Nähe der Dienststelle zu wohnen?
- Welche Möglichkeiten gibt es, die Zeit zwischen den Schichten (also die ca. 8 - 10 Stunden) zu überbrücken? Kann man weiterhin in der BePo ein Zimmer behalten o.ä.? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht, falls jemand in einer ähnlichen Situation ist.

Danke
1. Trennungsgeld gibts nur, wenn du von deiner Stammdienststelle(Ausbilungsort) wo anders hin abgeordnet wirst, ist in der 2.QE nicht der Fall, nur in der 3.QE, da dort an verschiedenen Orten ausgebildet wird und Stammdienststelle Eichstätt bleibt.

2. Das PP München besteht darauf, dass du im Bereich des MVV eine Wohnung hast, bzw von deiner Wohnung in einer Stunde auf der Dienststelle bist.
Zimmer in der BePo sind meines Wissens nach nicht möglich, manche Dienststellen haben aber sog. "Ledigenzimmer" wo man zwischen den Teilschichten schlafen kann, ist aber nicht überall gleich.

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Re: Polizist in München

Beitragvon Close1086 » Mi 17. Sep 2014, 09:22

Trennungsgeld haben bei uns die Rangliste München bewerber schon bekommen, weil bei denen die Stammdienststelle aufgrund anderer Einstellungsvorraussetzungen eine andere ist.

Ich glaub aber, dass Dachau nicht weit genug von München weg ist, um in die Trennungsgeldregelung zu fallen.

Und während der BePo, (falls Münchner die noch machen müssen), hast du auch nur anspruch darauf, wenn du nicht nach München oder Dachau kommst. Das Trennungsgeld wird während der EH nämlich vom Wohnsitz aus berechnet, da du aber eine Residenzplicht für München hast, fällst du da dann raus.

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Re: Polizist in München

Beitragvon Valnar » Do 2. Okt 2014, 20:09

Michemike hat geschrieben:
Minga hat geschrieben:Servus,

ich werde nächstes Jahr die Polizeiausbildung in München beginnen und hätte zwei Fragen:

1. Ich möchte meine Wohnung, die ca. 150 von München entfernt liegt, weiterführen. Hat man während der Ausbildung Anspruch auf Trennungsgeld?

2. Ich werde nach der Ausbildung in München bleiben, möchte aber den Lebensmittelpunkt weiterhin in der Heimatregion haben.
- Gibt es die Pflicht, in der Nähe der Dienststelle zu wohnen?
- Welche Möglichkeiten gibt es, die Zeit zwischen den Schichten (also die ca. 8 - 10 Stunden) zu überbrücken? Kann man weiterhin in der BePo ein Zimmer behalten o.ä.? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht, falls jemand in einer ähnlichen Situation ist.

Danke
1. Trennungsgeld gibts nur, wenn du von deiner Stammdienststelle(Ausbilungsort) wo anders hin abgeordnet wirst, ist in der 2.QE nicht der Fall, nur in der 3.QE, da dort an verschiedenen Orten ausgebildet wird und Stammdienststelle Eichstätt bleibt.

2. Das PP München besteht darauf, dass du im Bereich des MVV eine Wohnung hast, bzw von deiner Wohnung in einer Stunde auf der Dienststelle bist.
Zimmer in der BePo sind meines Wissens nach nicht möglich, manche Dienststellen haben aber sog. "Ledigenzimmer" wo man zwischen den Teilschichten schlafen kann, ist aber nicht überall gleich.

das stimmt so nicht ganz. als rangliste münchen anwärter ist man angehöriger des pp münchen und ist somit zur ausbildung in eine BPA abgeordnet. Somit ist man trennungsgeld berechtigt, wenn der eigene wohnsitz innerhalb des PP München Bereiches liegt. macht einiges aus, ich habe so 200 - 250 euro pro monat mehr erhalten.

joseff
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Re: Polizist in München

Beitragvon joseff » So 12. Okt 2014, 11:50

Häh?

In Dachau wird das 1. AS im März abgegeben. Meines Wissens nach haben die dann ein halbes Jahr Leerlauf, stellen also im September wieder auf. Aber ich glaube nicht, dass du jetzt schon eine Zusage für September hast...
Für die meisten Probleme der Welt ist unser Konsum und das daraus folgende Nichtstun gegen diese ursächlich.


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