Trennungsgeld in der Einsatzshundertschaft?
-
- Corporal
- Beiträge: 323
- Registriert: Do 1. Mär 2012, 17:11
Trennungsgeld in der Einsatzshundertschaft?
Hi
Also ich wurde jetzt nach der Ausbildung zur Hundertschaft nach München versetzt. Ich habe keinen eigenen Hausstand. Die Entfernung von meinem Heimatort und München sind ca. 330km.
Ich hab mich mal bisschen eingelesen aber bin mir noch nicht sicher, ob ich wirklich Trennungsgeldberechtigt bin.
Viele meinten man brauch n eigenen Hausstand aber ich hab mal gelesen, dass ledige ohne eigener Wohnung 6,xx bekommen. Also was stimmt jetzt?
Danke
Also ich wurde jetzt nach der Ausbildung zur Hundertschaft nach München versetzt. Ich habe keinen eigenen Hausstand. Die Entfernung von meinem Heimatort und München sind ca. 330km.
Ich hab mich mal bisschen eingelesen aber bin mir noch nicht sicher, ob ich wirklich Trennungsgeldberechtigt bin.
Viele meinten man brauch n eigenen Hausstand aber ich hab mal gelesen, dass ledige ohne eigener Wohnung 6,xx bekommen. Also was stimmt jetzt?
Danke
- expotitter91
- Constable
- Beiträge: 88
- Registriert: Sa 13. Feb 2016, 01:15
Re: Trennungsgeld in der Einsatzshundertschaft?
Ich werd mich morgen mal erkundigen.. sollte eh morgen in BR drankommen.. ,
8. AS Eichstätt, 03.2014 -> PP MFR
-
- Corporal
- Beiträge: 323
- Registriert: Do 1. Mär 2012, 17:11
Re: Trennungsgeld in der Einsatzshundertschaft?
Danke
Kannst ja dann auch noch fragen, ob es da eine Frist gibt das Trennungsgeld zu beantragen
Kannst ja dann auch noch fragen, ob es da eine Frist gibt das Trennungsgeld zu beantragen
- DonFalcone
- Corporal
- Beiträge: 353
- Registriert: Sa 21. Jun 2014, 23:00
Re: Trennungsgeld in der Einsatzshundertschaft?
Für was solltest Du denn da Trennungsgeld bekommen?
- expotitter91
- Constable
- Beiträge: 88
- Registriert: Sa 13. Feb 2016, 01:15
Re: Trennungsgeld in der Einsatzshundertschaft?
Stephanie18 hat geschrieben:Danke
Kannst ja dann auch noch fragen, ob es da eine Frist gibt das Trennungsgeld zu beantragen
klar mach ich =)
8. AS Eichstätt, 03.2014 -> PP MFR
Re: Trennungsgeld in der Einsatzshundertschaft?
Trennungsgeld muss grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten beantragt werden; hier gibts aber höchstwahrscheinlich keines, da es sich um eine Versetzung an den eigentlichen Dienstort handelt.
Da wird vom Beamten dann erwartet, dass er umzieht oder eben entsprechend Zeit auf den Straßen oder im Zug verbringt.
Da wird vom Beamten dann erwartet, dass er umzieht oder eben entsprechend Zeit auf den Straßen oder im Zug verbringt.
-
- Corporal
- Beiträge: 323
- Registriert: Do 1. Mär 2012, 17:11
Re: Trennungsgeld in der Einsatzshundertschaft?
Laut Landesamt für Finanzen hat man Anspruch darauf wenn man dienstlich versetzt wird. Aber eine nähere Erläuterung steht auch nicht dabei.
Ich muss vielleicht auch noch dazu sagen, dass ich nicht Rangliste München bin.
@DonFalcone Super Antwort . Wenn ich mich mit dem Trennungsgeld auskennen würde, hätte ich hier keine Frage gestellt.
@Springer Okay, danke für die Antwort
Ich muss vielleicht auch noch dazu sagen, dass ich nicht Rangliste München bin.
@DonFalcone Super Antwort . Wenn ich mich mit dem Trennungsgeld auskennen würde, hätte ich hier keine Frage gestellt.
@Springer Okay, danke für die Antwort
-
- Lieutenant
- Beiträge: 1039
- Registriert: Fr 20. Feb 2009, 00:00
- Wohnort: Bayern
Re: Trennungsgeld in der Einsatzshundertschaft?
Eventuell werden hier die Umzugskostenbeihilfe und das Trennungsgeld verwechselt? Meines Wissens nach wird Trennungsgeld bezahlt, wenn man z. B. aus dienstlichen Gründen an einen anderen Dienstort abgeordnet wird.
Dies ist bei einer Versetzung ja nicht der Fall, da die neue Dienststelle gleich dem neuen Dienstort ist.
Vielleicht gibt es hier ja noch Trennungsgeld-Profis
Dies ist bei einer Versetzung ja nicht der Fall, da die neue Dienststelle gleich dem neuen Dienstort ist.
Vielleicht gibt es hier ja noch Trennungsgeld-Profis
-
- Cadet
- Beiträge: 6
- Registriert: Do 21. Mai 2015, 21:18
Re: Trennungsgeld in der Einsatzshundertschaft?
Hallo,
also Trennungsgeld gibt es wie bereits gesagt nur, wenn die Dienststelle bei der man eingesetzt ist eine andere ist als die Stammdienststelle (Bspw. Abordnung etc.). Ebenso ist ein eigener Hausstand definitiv von nöten um anspruchsberechtigt zu sein.
Da die Hunderschaft in München ja aber dann deine neue Dienststelle ist und du keine andere hast, gibts auch kein Trennungsgeld.
Viele Grüße
also Trennungsgeld gibt es wie bereits gesagt nur, wenn die Dienststelle bei der man eingesetzt ist eine andere ist als die Stammdienststelle (Bspw. Abordnung etc.). Ebenso ist ein eigener Hausstand definitiv von nöten um anspruchsberechtigt zu sein.
Da die Hunderschaft in München ja aber dann deine neue Dienststelle ist und du keine andere hast, gibts auch kein Trennungsgeld.
Viele Grüße
-
- Corporal
- Beiträge: 323
- Registriert: Do 1. Mär 2012, 17:11
Re: Trennungsgeld in der Einsatzshundertschaft?
Also habe mich direkt bei der Hundertschaft informiert und ich bekomme Trennungsgeld
-
- Cadet
- Beiträge: 6
- Registriert: Do 21. Mai 2015, 21:18
Re: Trennungsgeld in der Einsatzshundertschaft?
Oha, war mir eigentlich sicher, dass es so ist. Ok, sorry dann lag ich wohl völlig daneben. Aber umso besser für dich und viele andere
- Hans_Dampf
- Corporal
- Beiträge: 394
- Registriert: Sa 8. Jul 2006, 00:00
- Wohnort: Bayern
Re: Trennungsgeld in der Einsatzshundertschaft?
Stephanie18: Zwischenzeitlich dürftest du erfahren haben, daß du - wie von DonFalcone u.a. hier schon richtig festgestellt - keinen Anspruch auf Trennungsgeld hast, sofern du keine 'Probleme auf dem Wohnungsmarkt' hast. Vielleicht gibst du kurz Feedback.
Re: Trennungsgeld in der Einsatzshundertschaft?
Zahlt Bayern tatsächlich Trennungsgeld für die Wiedereinstellung am neuen Dienstort nach dem Ende der Ausbildung? Das würde so meines Wissens nach keiner sonst machen. In BW gibt es dafür nichteinmal UKV.
- Hans_Dampf
- Corporal
- Beiträge: 394
- Registriert: Sa 8. Jul 2006, 00:00
- Wohnort: Bayern
Re: Trennungsgeld in der Einsatzshundertschaft?
Der Begriff 'Wiedereinstellung' sagt mir nichts, nach der Ausbildung folgt die Versetzung. Entsprechend gibts Umzugskostenvergütung, Trennungsgeld gem. BayRKG nur bei Abordnungen oder nachweisbar erfolgloser Wohnungssuche wenn umzugswillig.
Re: Trennungsgeld in der Einsatzshundertschaft?
Vielleicht hängt das mit dem früheren Befördern zusammen. In BW wird man zum Ausbildungsende hin entlassen und als PM wieder neu eingestellt. Da man beim Dienstort dann "neu" anfängt spart das Land sich UKV und TG. Ausgefuchst.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
Diplom-Funker 18 Apr
Loanahamburg 17 Apr
Badcop02 17 Apr
Leon1904 16 Apr
Serdar97 16 Apr
fabianbr 15 Apr
MorganM 11 Apr
Engelchen784 08 Apr
- Top Poster
- CopZone Spende