Übergangsregelung: 1982 bis 26 Jahre/ 1980 – 1981 bis 27 Jahre
Hat ein im Studium oder Ausbildung befindliches Kind Zivil oder Wehrdienst geleistet, verlängert sich der Anspruchszeitraum um die Dauer des Wehr- bzw. Zivildienst.
Für verheiratete Kinder besteht nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn der Ehepartner für den Unterhalt des Kindes nicht aufkommen kann. Eine weitere Ausnahme von der Altersgrenze gilt bei schwerbehinderten Kindern, sofern die Schwerbehinderung vor dem 25. Lebensjahr festgestellt wurde und mindestens ein Elternteil noch lebt. In diesem Fall können die Zahlungen bis zum Tode beider Elternteile oder des Kindes selbst erfolgen. Wichtig! Neuer Kindergeldantrag ab dem 18. Lebensjahr stellen.
Kindergeld ab 2010: 1. Kind 184/ 2. Kind 184/ 3. Kind 190/ ab dem 4. Kind 215€
Kinderfreibetrag für 2011 = 8004€/ zzgl. Werbungskostenpauschale von 1000€ zzgl. AG Beiträge zur Sozialversicherung.
Beispiel: Bruttoverdienst incl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld 2011 = 11.513,33
AG Beiträge zur SSV + Werbungskostenpauschale + Freibetrag = 11.332,60
Verdienst liegt somit 180,73 über der Beitragsbemessungsgrenze. Kindergeld würde somit entfallen!!!
Klug wäre in diesem Fall, eine „altersvermögenswirksame“ Leistung abzuschließen. Hat nichts mit der „vermögenswirksamen Leistung“ zu tun.
Werden jetzt zB. mtl. 50€ „Entgelt umgewandelt“, also direkt vom Bruttogehalt bezahlt ( gespart), verringert sich logo auch der Nettobetrag und die Kindergeldfreigrenze wird nicht überschritten. Fazit, man erhält wieder Kindergeld!!
FaiT hat geschrieben:MuA, gute Frage..hoff die wird noch beantwortet. Ich schließe gleich mal noch eine Fragen an.
Weis jemand wie genau das mit dem Kindergeld läuft? Das bekommt man bis zum 25. Lebensjahr? mfg