Keine Einstellung wegen fallen gelassenen Anzeigen...

Auswahlverfahren und Ausbildung
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NeoX
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Re: Keine Einstellung wegen fallen gelassenen Anzeigen...

Beitragvon NeoX » Mo 20. Feb 2012, 18:30

infostudent hat geschrieben:
Die Anzeige wurde zurückgezogen, der Schaden beglichen. Traurig, wegen solchen Sachen, über das Leben eines potenziell guten Polizisten zu urteilen.
Man kann übrigens keine Anzeigen zurückziehen, lediglich Strafanträge, wenn es sich um Antragsdelikte handelt :polizei2:

Ferner besteht beim zuständigen LKA immer die Möglichkeit sich Auskünfte über die eigene Daten zu holen, inwieweit man dort bei der Polizei erfasst ist. Dann kann man beantragen diese zu löschen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Gast

Re: Keine Einstellung wegen fallen gelassenen Anzeigen...

Beitragvon Gast » Mo 20. Feb 2012, 18:31

springer hat geschrieben:@infostudent
Soll das vielleicht noch als Pluspunkt gelten? Wenn genügend andere Bewerber da sind, dann gibt eben sowas auch mal den Ausschlag.

Wieso soll jemand geeignet sein, der schon - mehrfach! - gezeigt hat, dass er es mit dem Eigentum anderer nicht so genau nimmt? Und dann mal einfach ausflippt (wie an der Bushaltestelle)? Braucht man so "Ausflipper" wirklich im Polizeidienst?

Ich will hier jetzt nichts unterstellen, aber es ist eher ungewöhnlich, dass man bei so Sachen immer erwischt wird; zweimal ist er aber erwischt worden ...

Es geht auch nicht darum, ob die Anzeige zurückgezogen und der Schaden beglichen wurde. Es geht darum, ob man Leute bei der Polizei haben will, die sowas machen. Es geht darum, was in seinem Kopf vorging, als er es gemacht hat. Und ob sowas dann auch im Dienst mal vorkommt. Wäre der Schaden auch beglichen worden, wenn er nicht erwischt worden wäre? Eher nicht - so ganz freiwillig war das Begleichen des Schadens wohl nicht.

Ne, das sollte nicht beurteilt werden und natürlich, im Dienst wird er betrunken sein und bei der bösen BVG auf die Fahrpläne springen.

Was ist wenn er deutlich bessere Prüfungsergebnisse hatte als seine Mitstreiter und seine Version der Geschichte stimmt?



Natürlich können wir es nicht wissen, so wie er es aber schildert, ist es eine Farce.

Die weitere Farce ist das Verhalten von einigen Leute wie (respektive "superfalli1") .

Man solle nicht jeden Nasenbären nehmen, damit fühle ich mich persönlich angegriffen. So einen wie ihn hamse ja auch genommen, dann doch lieber einen der mit 16 nen Haus mit Eiern angegriffen hat.




Moehre@ Viel Glück, du schaffst das! Bleib hartnäckig und lass dich von dem Geschwafel hier nicht unterkriegen!

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Re: Keine Einstellung wegen fallen gelassenen Anzeigen...

Beitragvon Gast » Mo 20. Feb 2012, 18:32

very hat geschrieben: Ein potentiell guter Polizist. Das kannst Du wieso genau beurteilen?

Gar nicht, da er aber "locker" durhc die Tests gekommen ist, ist bei ihm ein zumindest größeres Potenzial vorhanden, als bei Leuten die aus Verlegenheit zur Polizei wollen und die Tests nur gerade eben geschafft haben.

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Re: Keine Einstellung wegen fallen gelassenen Anzeigen...

Beitragvon springer » Mo 20. Feb 2012, 18:37

infostudent hat geschrieben:So einen wie ihn hamse ja auch genommen, dann doch lieber einen der mit 16 nen Haus mit Eiern angegriffen hat.
Und Du glaubst, Du kannst das auf Grund von ein paar Absätzen im Internet besser beurteilen wie der Auswahldienst beim EAV? Der die Ergebnisse des EAV hat und die Akten hat?

Ganz bestimmt ....

Es geht auch nicht nur um das Potential, andere Faktoren wie zB die Vorgeschichte sind genauso wichtig. Ansonsten könnten wir auch Serienstraftäter einstellen - Hauptsache, sie haben den Test gut bestanden.

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Re: Keine Einstellung wegen fallen gelassenen Anzeigen...

Beitragvon Gast » Mo 20. Feb 2012, 18:41

springer hat geschrieben:
infostudent hat geschrieben:So einen wie ihn hamse ja auch genommen, dann doch lieber einen der mit 16 nen Haus mit Eiern angegriffen hat.
Und Du glaubst, Du kannst das auf Grund von ein paar Absätzen im Internet besser beurteilen wie der Auswahldienst beim EAV? Der die Ergebnisse des EAV hat und die Akten hat?

Ganz bestimmt ....

Es geht auch nicht nur um das Potential, andere Faktoren wie zB die Vorgeschichte sind genauso wichtig. Ansonsten könnten wir auch Serienstraftäter einstellen - Hauptsache, sie haben den Test gut bestanden.
Ich schreibe hier natürlich nur in der Annahme, dass Kollege Mohre hier die Wahrheit erzählt.

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Re: Keine Einstellung wegen fallen gelassenen Anzeigen...

Beitragvon very » Mo 20. Feb 2012, 18:48

infostudent hat geschrieben: Gar nicht, da er aber "locker" durhc die Tests gekommen ist, ist bei ihm ein zumindest größeres Potenzial vorhanden, als bei Leuten die aus Verlegenheit zur Polizei wollen und die Tests nur gerade eben geschafft haben.

Auch wenn ich noch nicht wirklich lange bei der Polizei bin weiß ich doch, dass ein gutes Abschneiden im EAV nichts, aber auch gar nichts darüber aussagt, ob der Kandidat ein guter Polizist wird.

Nada, niente, nikese, nüscht.
infostudent hat geschrieben: Ich schreibe hier natürlich nur in der Annahme, dass Kollege Mohre hier die Wahrheit erzählt.
Wie gesagt: Um ein vollständiges Bild zu haben, darf man sich nicht auf die Angaben einer Seite verlassen. Und um urteilen zu können, sollte man schon ein vollständiges Bild haben.

Ich glaube, genauso wie es hier User gibt, die Bewerbern mit "Jugendsünden" auf keinen Fall bei der Polizei sehen wollen, willst Du diese Leute am liebsten alle dabei haben. Beides ist aber Käse.
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."

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Re: Keine Einstellung wegen fallen gelassenen Anzeigen...

Beitragvon Gast » Mo 20. Feb 2012, 19:14

Prinzipiell hat very recht.



Bringt dem Jungen hier alles nicht weiter, der einzige sinnvolle Post ist ganz oben auf der Seite den Tipp mit den Infos um Polaseinträge und Beantragung der Löschung. 170 er werden schnell gelöscht. 153 werden oftmals auch gelöscht, man muss nur bitten.

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Re: Keine Einstellung wegen fallen gelassenen Anzeigen...

Beitragvon Beverly Hills Cop » Mo 20. Feb 2012, 19:23

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Re: Keine Einstellung wegen fallen gelassenen Anzeigen...

Beitragvon -newcastle- » Mo 20. Feb 2012, 20:28

infostudent hat geschrieben: Was ist wenn [...]
:applaus: Wir sind wieder bei den Mutmaßungen angekommen!!! (Nicht nur du, auch andere! Also nichts für ungut :polizei2: )

Wenn ich hier lese "Der Schaden wurde beglichen und gut ist", dann denke ich mir immer, was wäre denn passiert, wenn die Polizei nicht gekommen wäre ... Ja, dann wäre der Schden nicht beglichen worden! :stupid: Also enweder erst klingeln, den Leuten das Geld für die Reinigung und den neuen Anstrich geben und dann das Ei werfen! Ein versuchter Diebstahl kann ja auch nicht damit abgetan werden, dass es ja nicht geklappt hat, das wäre ja noch schöner! :pfeif:

Und da wir ja bei Jugendsünden sind: Ich habe mir in meinen fast 21 Lebensjahren noch keine Sachbeschädigung geleistet und bin der Meinung, dass ich auch so eine schöne Jugend gehabt habe! :ja:
Wenn ich eine solche Straftat begehe, sollte mir auch als Jugendlichem klar sein, dass das Konsequenzen haben wird. Ich erwarte keine genauen Kenntnisse darüber, welche das sein werden, aber dass es keine guten sein werden ist ja wohl klar oder?

Ich wünsche dem TE, dass er sich geändert hat und aus den Vorfällen gelernt hat! Vielleicht stellt sich der Auswahldienst nach einem netten klärenden Gespräch ja auch nicht mehr quer?

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Re: Keine Einstellung wegen fallen gelassenen Anzeigen...

Beitragvon The-Funky-Beast » Do 23. Feb 2012, 00:28

-newcastle- hat geschrieben:Und da wir ja bei Jugendsünden sind: Ich habe mir in meinen fast 21 Lebensjahren noch keine Sachbeschädigung geleistet und bin der Meinung, dass ich auch so eine schöne Jugend gehabt habe! :ja:
Ebenso... :zustimm:
Und wie bereits erwähnt wurde, ohne jetzt den TE persönlich angreifen zu wollen oder mir nach seiner alleinigen Schilderung eine endgültige Meinung zu bilden, man sollte sich doch überlegen, ob jemand der auf einem Fahrplanhalter rumhüpft, wirklich dafür geeignet ist Polizist zu werden.
Auch wenn beides schon ewig her ist, sollte man doch aber einem bestimmten Alter zumindest ein gewisses Maß an Urteilsvermögen an den Tag legen. :verweis:


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Re: Keine Einstellung wegen fallen gelassenen Anzeigen...

Beitragvon wb23b4mw » Do 23. Feb 2012, 00:44

The-Funky-Beast hat geschrieben:Auch wenn beides schon ewig her ist, sollte man doch aber einem bestimmten Alter zumindest ein gewisses Maß an Urteilsvermögen an den Tag legen. :verweis:
Der Gesetzgeber hat nicht umsonst die Möglichkeit geschaffen, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, Jugendstrafrecht anzuwenden. Der Grund ist, daß manche früher die geistige Reife eines Erwachsenen erreichen und andere erst später.
Das Verhalten, was der TE beschrieben hat, ist ganz jugendtypisch und wird x-tausendfach verübt. Nur weil jemand so etwas als Jugendlicher macht, sagt das gar nichts über sein zukünftiges Verhalten aus. Die hauptsächliche Motivation bei Jugendlichen ist Geltungsdrang, den man als Erwachsener nur noch schwer nachvollziehen kann. Wenn du ohne delinquentes Verhalten durch deine Adoleszenz gekommen bist - Herzlichen Glückwunsch! Das bedeutet natürlich auch, daß du dich u.U. schwerer tust, dich in dein Gegenüber hineinzuversetzen. Ob man das als Polizist braucht, sei dahingestellt, jedenfalls kann es, im Hinblick auf die Öffentlichkeitsarbeit, nichts schaden.

Dem TE wurde ja bereits der Tipp gegeben, sich noch einmal beim EB zu informieren, worauf die Ablehnung wirklich basierte. Es kann durchaus auch (noch) andere Gründe gehabt haben.

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Re: Keine Einstellung wegen fallen gelassenen Anzeigen...

Beitragvon DerLima » Do 23. Feb 2012, 07:25

infostudent hat geschrieben:Das ist bitter, wegen so einem lächerlichen Mist (mir so egal, was andere jetzt sagen, aber eier an halloween gegen nen haus zu werfen, das ist kindergarten scheisse hoch 8), ich maße mir an, in anderen Bundesländern wärst du dabei.



PS: Ich hatte letztes Jahr dasselbe Problem, frag mal, ob du dich für nächstes Jahr nochmal bewerben darfst. Ansonsten nehm dir nen Anwalt mit Verwaltungsrecht und überleg dir das mit Berlin, da hört man ja eh nichts gutes, von der Polizei!
Ich maße mir an festzustellen, dass Berlin noch ein relativ kulantes BL ist, was solche Dinge angeht.
Habe ich aber genug geeignete Bewerber, die nicht auffällig waren, warum sollte ich diese dann nicht bevorzugen?

Davon ab, in Bayern wurde meine Einstellung um ein Jahr verschoben, weil ich 3 Verkehrsordnungswidrigkeiten in zwei Jahren begangen hatte und daher ein paar (wieviele weiß ich nicht mehr) Punkte gesammelt hatte.
Berlin und Brandenburg haben mich mit Kußhand angenommen.

Insofern...Pech gehabt.
Verwaltungsgerichtlich kann man es natürlich versuchen, aber ich denke dass wird nicht klappen, da die Taten begangen wurden.
Eine Frage an den TE: Hast du die Taten bei deiner Bewerbung angegeben/in der Selbstauskunft eingetragen oder ist die Polizei von allein drauf gekommen?
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Re: Keine Einstellung wegen fallen gelassenen Anzeigen...

Beitragvon very » Do 23. Feb 2012, 07:38

Der TE hat sich seit einer Woche nicht mehr gemeldet, insofern glaube ich nicht, dass wir darauf
DerLima hat geschrieben: Eine Frage an den TE: Hast du die Taten bei deiner Bewerbung angegeben/in der Selbstauskunft eingetragen oder ist die Polizei von allein drauf gekommen?
eine Antwort bekommen werden. Tatsächlich habe ich aber den gleichen Gedankengang gehabt udn eigentlich erwartet, auf diese Frage
very hat geschrieben:Und Dir ist während des ganzen Verfahrens nicht der Gedanke gekommen, dass die beiden Anzeigen ein Problem werden könnten? Da musst Du doch wenigstens drüber nachgedacht haben, als Du sie angegeben hast?!?

zur Antwort zu bekommen, dass die Verfahren nicht angegeben wurden, weil sie ja eingestellt worden waren.
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Re: Keine Einstellung wegen fallen gelassenen Anzeigen...

Beitragvon Supa-Falli-1 » Do 23. Feb 2012, 07:49

@wb23......

Ganz schön steile These, die du da aufstellst, dass man sich nicht in das Gegenüber hineinversetzen kann, wenn man nicht selbst Straftaten (ja, auch das Eierwerfen stellt eine solche dar- weisst du aber ja selbst) begangen hat.

Die These würd ich gern mal mit nem SB von K1 bei uns diskutieren.

Mann Mann

Ich bin immer noch der Meinung, dass es genügend Bewerber - Gottseidank - gibt, die noch gaaaaaaar nix ( und sei der Verstoss noch so gering) angestellt haben. Da kann ich gern drauf verzichten, dass diese dich dann -angeblich- ned so gut ins Gegenüber reinversetzen können.

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Re: Keine Einstellung wegen fallen gelassenen Anzeigen...

Beitragvon powle » Do 23. Feb 2012, 09:24

Ausschlaggebend für die Einstellung ist immernoch die Punktzahl im Testverfahren.


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