Leumundsprüfung abgeschlossen?
Re: Leumundsprüfung abgeschlossen?
Servus,
und zwar bin ich zurzeit im Auswahlverfahren für den mD und habe auch einen Platz in der Rangliste und bin auch Pdt. In der Selbstaukunft habe ich alles wahrheitsgemäß angegeben(zwei Anzeigen). Vor kurzem habe ich eine Email vom Einstellungsbüro bekommen, dass ich mich zu nur zu einer Anzeige (Besitz einer Schreckschusswaffe vom Jahre 2006) äußern soll (Stellungnahme). Dies habe ich auch getan. Was mich wundert ist, wieso die nur über die eine Anzeige informationen von mir wollten.
Gibt es hier jemanden, der solch eine Erfahrung gemacht hat? Wie stehen die Chancen, dass das Einstellungsbüro dies akzeptiert?
Danke !!!
und zwar bin ich zurzeit im Auswahlverfahren für den mD und habe auch einen Platz in der Rangliste und bin auch Pdt. In der Selbstaukunft habe ich alles wahrheitsgemäß angegeben(zwei Anzeigen). Vor kurzem habe ich eine Email vom Einstellungsbüro bekommen, dass ich mich zu nur zu einer Anzeige (Besitz einer Schreckschusswaffe vom Jahre 2006) äußern soll (Stellungnahme). Dies habe ich auch getan. Was mich wundert ist, wieso die nur über die eine Anzeige informationen von mir wollten.
Gibt es hier jemanden, der solch eine Erfahrung gemacht hat? Wie stehen die Chancen, dass das Einstellungsbüro dies akzeptiert?
Danke !!!
- Beverly Hills Cop
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Re: Leumundsprüfung abgeschlossen?
Wahrscheinlich interessiert nur die eine Anzeige das EB, um was ging es denn bei der anderen Anzeige?
„Der Utopist sieht das Paradies, der Realist das Paradies plus Schlange.“
Re: Leumundsprüfung abgeschlossen?
Es ging um eine Auseinandersetzung. Habe eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10€ bekommen. Ich war eigentlich garnicht beteiligt, wollte nur schlichten.Beverly Hills Cop hat geschrieben:Wahrscheinlich interessiert nur die eine Anzeige das EB, um was ging es denn bei der anderen Anzeige?
Re: Leumundsprüfung abgeschlossen?
Was immer du dazu sagen könntest - es zählt allein die Verurteilung. Damit steht fest, dass du die Tat begangen hast. Das hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt ...
Re: Leumundsprüfung abgeschlossen?
Hast recht !!! Ich allein trage die Verantwortung und leugnen möchte ich es auch nicht. Weiß du vielleicht, wie die Chancen stehen, angenommen zu werden ?mistam hat geschrieben:Was immer du dazu sagen könntest - es zählt allein die Verurteilung. Damit steht fest, dass du die Tat begangen hast. Das hat ein Gericht rechtskräftig festgestellt ...
Re: Leumundsprüfung abgeschlossen?
Es geht um eine Einstellung bei der Polizei ...
Verurteilte Straftäter sind - wie man sich denken kann -nicht unbedingt die gesuchte Nachwuchsklientel ...
Verurteilte Straftäter sind - wie man sich denken kann -nicht unbedingt die gesuchte Nachwuchsklientel ...
Re: Leumundsprüfung abgeschlossen?
Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen werden nicht ins Führungszeugnis aufgenommen, der Verurteilte gilt als nicht vorbestraft, sofern nicht ein weiterer Eintrag im Bundeszentralregister hinzukommt oder zum Urteilszeitpunkt bereits besteht. Ferner gilt diese sogenannte 90-Tagessatz-Regel nicht für Straftaten nach §§ 174 bis 180 oder 182 StGB [vgl. § 32, Abs. 1, Satz 2 BZRG]
Die erste Anzeige wegen des Besitzes einer Schreckschusswaffe wurde wegen geringfügigkeit eingstellt und das vor 9 Jahren. Und nach Gesetz gelte ich als nicht vorbestraft.
Die erste Anzeige wegen des Besitzes einer Schreckschusswaffe wurde wegen geringfügigkeit eingstellt und das vor 9 Jahren. Und nach Gesetz gelte ich als nicht vorbestraft.
Re: Leumundsprüfung abgeschlossen?
Polizei hat aber nun mal strengere Maßstäbe als "nicht vorbestraft". Da, wie immer, am konkreten Einzelfall entschieden wird, den wir alle weder kennen noch beurteilen können, wird hier keiner eine Auskunft geben können.
Re: Leumundsprüfung abgeschlossen?
So, so - und du gehst jetzt davon aus, dass du mir damit etwas neues erzählst.?
Ich habe bewusst nicht den Begriff "vorbestraft" verwendet. Verurteilt trifft trotzdem zu. Führungszeugnis ist völlig uninteressant. Es geht darum, ob jemand in der Gesamtschau charakterlich den gegenüber dem "Normalbürger" gesteigerten Anforderungen genügt. Geringfügigkeit bezieht sich auch auf "Normalanforderungen.
Letztlich bleibt es immer eine Einzelfallprüfung ...
Ich habe bewusst nicht den Begriff "vorbestraft" verwendet. Verurteilt trifft trotzdem zu. Führungszeugnis ist völlig uninteressant. Es geht darum, ob jemand in der Gesamtschau charakterlich den gegenüber dem "Normalbürger" gesteigerten Anforderungen genügt. Geringfügigkeit bezieht sich auch auf "Normalanforderungen.
Letztlich bleibt es immer eine Einzelfallprüfung ...
Re: Leumundsprüfung abgeschlossen?
Stimmt, hast recht. Es ist halt nur die Aufregung und der Wunsch angenommen zu werden. Najaaaaaa, danke euch allen.Lone Soldier hat geschrieben:Polizei hat aber nun mal strengere Maßstäbe als "nicht vorbestraft". Da, wie immer, am konkreten Einzelfall entschieden wird, den wir alle weder kennen noch beurteilen können, wird hier keiner eine Auskunft geben können.
Re: Leumundsprüfung abgeschlossen?
Stimmt, hast auch recht. Dankemistam hat geschrieben:So, so - und du gehst jetzt davon aus, dass du mir damit etwas neues erzählst.?
Ich habe bewusst nicht den Begriff "vorbestraft" verwendet. Verurteilt trifft trotzdem zu. Führungszeugnis ist völlig uninteressant. Es geht darum, ob jemand in der Gesamtschau charakterlich den gegenüber dem "Normalbürger" gesteigerten Anforderungen genügt. Geringfügigkeit bezieht sich auch auf "Normalanforderungen.
Letztlich bleibt es immer eine Einzelfallprüfung ...
Re: Leumundsprüfung abgeschlossen?
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Zuletzt geändert von xyz030 am Mi 6. Mai 2015, 07:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Leumundsprüfung abgeschlossen?
Einen tollen Bruder hast Du da aber.
Und wieso eröffnest Du für ihn ein Konto...da wäre ich schon stutzig geworden.
Und wieso eröffnest Du für ihn ein Konto...da wäre ich schon stutzig geworden.
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Re: Leumundsprüfung abgeschlossen?
Zumal der Bruder ja bestimmt nicht über Nacht von Schwiegermamas Liebling zum Fahrradhehler wurde. Ich als Einstellunbsbüro würde mich da auch sehr für interessieren.
Re: Leumundsprüfung abgeschlossen?
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Zuletzt geändert von xyz030 am Mi 6. Mai 2015, 07:53, insgesamt 1-mal geändert.
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