Ich denke das kannste knicken....wenn du etwas verschwiegen hast, wird die Behörde nicht positiv darauf reagieren...egal was dein Anwalt sagt...ist aber nur eine Vermutung meinerseits.Gruß dobiJonas33 hat geschrieben:Hallo,
ich habe gestern eine direkte zusage für den mittleren Dienst 01.09.15 erhalten, weil ich gute Prüfungsergebnisse erzielt habe. Allerdings habe ich ein schlechtes Gewissen nachdem ich hier einige Einträge gelesen habe. Ich habe 2 eingestellte Anzeigen nicht angegeben. Die eine ist schon 5 Jahre her und die andere aus dem letzten Jahr September. Bei beiden wurde ich wegen leichter Körperverletzung angezeigt. Ich war auch deshalb bei einem Anwalt. Er versicherte mir, dass ich damit keine Probleme bekommen kann, weil das Bagatellen sind. Nun meine Frage, was soll ich am besten tun? Soll ich es vor meiner Einladung zum Vorstellungsgespräch noch schnell nachträglich erwähnen?
Über hilfreiche Antworten wäre ich euch sehr dankbar.
lg
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