objektschutz

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mistam
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Re: objektschutz

Beitragvon mistam » Sa 29. Okt 2016, 07:45

Der Grund für die Grenze von 5 Dioptrien vor dem Lasern liegt darin, dass die verbleibende Restdicke der Hornhaut dann so gering wird, dass von einer gesteigerten Gefahr für Verletzungen oder sonstige Folgeschäden auszugehen ist und alle ohnehin nach einer LASER-OP zu erwartenden Folgen wie erhöhte Blendempfindlichkeit und verstärkter Tränenfluss ebenfalls nochmals verstärkt auftreten dürften.

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Re: objektschutz

Beitragvon Ohne_Name » Sa 29. Okt 2016, 09:45

Ok, danke, das ist........schade.
Wäre es vorstellbar - rein spekulativ - das sich das zumindest für den Objektschutz nochmal lockert?
Letztendlich ist es ja "nur" ein Angestelltenverhältnis, wenn ich irgendwann zu blind bin, wäre ich schlichtweg berufsunfähig wie in jedem anderen Job auch...

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Re: objektschutz

Beitragvon mistam » Sa 29. Okt 2016, 09:53

Ich gehe nicht davon aus, dass es da Änderungen geben wird, zumal das Land Berlin grundsätzlich seine Tarifbeschäftigten nicht wegen Arbeitsunfähigkeit zu entlassen versucht. Ausnahmen bestätigen selbstverständlich diese Regel.

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Re: objektschutz

Beitragvon Ohne_Name » Sa 29. Okt 2016, 10:07

Das ehrt das Land Berlin und macht mich zum hoffnungslosen Fall. :gaga:
Dann werde ich vielleicht auf eine medizinische Wunderheilmethode hoffen und mir das nochmal gründlich durch den Kopf gehen lassen, ob ich mich schon jetzt mit einer OP vollends verkorkse...vielleicht gibt's in den nächsten 10 Jahren noch eine bessere Methode :gruebel: ;D
Vielen Dank für deine Antworten mistam, ich werde dann jetzt versuchen müssen, es zu akzeptieren

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Re: objektschutz

Beitragvon OliverW112 » Fr 4. Nov 2016, 11:39

Wie würde das bei uns nur aussehen :polizei13: :polizei13:

Was gehört eigentlich genau zur Arbeitszeit? Auch das Anlegen von Arbeitskleidung? Ja, hat am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit mehreren Polizisten und Beamten im Wachdienst Recht gegeben, die genau das einklagen wollten, allesamt aus Nordrhein-Westfalen.

Die Kollegen hatten geklagt, weil sie auch für die Zeit bezahlt werden wollten, in der sie eine Uniform anziehen, Pistole, Pfefferspray und weitere Teile der Ausrüstung anlegen. Diese sogenannten Rüstzeiten zu Beginn und Ende des Dienstes sollten verbindlich als Arbeitszeit anerkannt werden. Konkret geht es dabei um 6 bis 15 Minuten pro Vorgang, je nach Dienst und Aufwand.

So kommt man selbst bei 6 Minuten auf eine Stunde in der Woche. Diese Zeit wird nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei in vielen Dienststellen nicht angerechnet. Davon seien in Nordrhein-Westfalen bis zu 16.000 Beamte betroffen. Vielmehr werde erwartet, dass die Polizisten beim Schichtwechsel einsatzbereit seien, so dass die meisten früher zum Dienst erscheinen würden.

Aber das könnte sich mit dem Urteil aus Münster nun ändern. Denn damit würden sie "über die geschuldete Arbeitszeit hinaus Dienst leisten", urteilten die Richter. "Hieraus könne sich möglicherweise ein Ausgleichsanspruch ergeben."

Sprich: Die zusätzlich geleistete Dienstzeit müssten die Polizisten in Form von Überstunden abfeiern können oder extra bezahlt bekommen. Ob sich so ein Anspruch tatsächlich ergebe, habe der Senat in dem vorliegenden Verfahren allerdings nicht zu entscheiden, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

Pistole, Handfesseln, Reizstoffsprühgerät

Der Streit um Arbeitskleidung und Dienstzeiten beschäftigt Gerichte immer wieder. Die Faustregel lautet: Ordnet ein Arbeitgeber eine bestimmte Uniform oder Schutzkleidung an, die erst am Arbeitsplatz angezogen werden kann, muss er dafür auch Zeit einräumen und den Mitarbeiter in dieser Zeit bezahlen.

Davon sind Kleidungsstücke, die der Mitarbeiter problemlos zu Hause anziehen kann, meist ausgenommen. Entscheidend ist die Zumutbarkeit, erklärt DGB-Rechtsexpertin Marta Böning. Ist die Arbeitsuniform normaler Kleidung ähnlich, kann der Arbeitgeber verlangen, dass sie schon zu Hause angelegt wird.

Was heißt das konkret? Zum Beispiel dürfen Pflegekräfte ihre Kittel nicht schon auf dem Arbeitsweg tragen, um sie nicht zu verschmutzen - sie müssen sich also im Betrieb umziehen. Auch kann von Mechanikern nicht erwartet werden, dass sie ihre dreckige Arbeitskleidung auf dem Heimweg tragen. "Von einem Clown-Darsteller kann kein Arbeitgeber verlangen, dass er den Weg von zu Hause bis zum Arbeitsplatz im Kostüm zurücklegt", sagt Böning.

Zwischen Rechtsprechung und Realität

Ihnen allen stehe Umkleidezeit im Rahmen der Arbeitszeit zu, die dann auch zu vergüten sei. "So ist die Rechtsprechung, wie es aber in der Realität gehandhabt wird, steht auf einem anderen Blatt" - viele Arbeitgeber versuchen, diese Regeln zu unterlaufen, findet Böning.

Liest man in der Klagebegründung eines der Polizisten, was er alles täglich anlegen muss, wird verständlich, warum dafür so viel Zeit nötig ist, und warum er diese Sachen nicht einfach schon zu Hause anlegt: "Pistole mit Holster, Reservemagazin mit Tasche, Handfesseln Stahl mit Tragevorrichtung, Reizstoffsprühgerät mit Tragevorrichtung, Tragevorrichtung für den Einsatzmehrzweckstock sowie für die Unterziehweste und darüber hinaus für die Ausrüstung des Dienstkraftfahrzeugs zwei Funkgeräte, Alkoholtestgerät Dräger 6510, Barfuß-Abrechnungsgerät, zwei zusätzliche MAG-Lite Taschenlampen, Maschinenpistole MP 5 (bei Bedarf)."

Keiner auf der Wache, weil sich alle noch umziehen?

Genau genommen besteht beim Kläger und seinem Dienstherrn sogar Einigkeit darüber, dass die Rüstzeit in diesem Fall Arbeitszeit ist. Allerdings wollte das Polizeipräsidium dem Beamten trotzdem keine zusätzliche Zeit bezahlen. Es fand, dass zum regulären Dienstbeginn genug Spielraum bestehe, um all das anzulegen.

Im Dienstalltag allerdings sah das anders aus: Alle Beamten kamen etwas früher und gingen später, um sich umzuziehen. Sonst würde zum Schichtwechsel eine "Deckungslücke" von 15 Minuten entstehen, in der kein Polizist einsatzbereit sei.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass um wenige Arbeitsminuten gestritten wird. So gibt es zum Beispiel im Tarifvertrag der Metallindustrie die "Steinkühlerpause" für Akkordarbeiter. Danach steht ihnen pro Arbeitsstunde eine Pause von fünf Minuten zu. Die Pause wurde mit einem dreiwöchigen Streik durchgesetzt und ist nach dem damaligen IG-Metall-Vorsitzenden Franz Steinkühler benannt.

mamk/fok/dpa

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Re: objektschutz

Beitragvon Zostler » Sa 5. Nov 2016, 18:09

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass sich da jetzt was ändern muss in Zukunft. Denn bisher werden uns ja lediglich 15 Minuten Übergabe-/Übernahmezeit (Ablösegespräch, Wegzeit ER-Raum>Posten) geschrieben. Heißt im Umkehrschluss, nach neuer Rechtssprechung reicht es, wenn du dich erst zum Dienstbeginn umziehst. Dadurch wird sich jedoch die Ablösezeit nach hinten verschieben. So wird sich wohl die Dienstzeit von momentan 8,25h auf 8,5/8,45h verlängern. Lassen wir uns überraschen. Der Persrat wird da sicher schon aktiv sein.

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Re: objektschutz

Beitragvon MaxR89 » Mi 9. Nov 2016, 16:39

Guten Tag ich habe für den 30.11.16 einen Ranglistenplatz. Ich bin soweit mit allem durch außer dass mir heute am Telefon gesagt wurde dass die Zustimmung der Beschäftigungsvertretung noch fehlt.
Was genau kann ich mir denn darunter vorstellen?

Vielen Danke

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Re: objektschutz

Beitragvon The-Funky-Beast » Mi 9. Nov 2016, 18:22

Mal vereinfacht formuliert:
Bei Beschäftigungen in der freien Wirtschaft muss bei jeder Einstellung der Betriebsrat zustimmen. Die Beschäftigtenvertretung ist das Gegenstück (mehr oder weniger) der öffentlichen Dienstes.^^
Für gewöhnlich scheitert es daran aber seltenst und ist eher Formsache.
"Nur auf das Ziel zu sehen, verdirbt die Lust am Reisen."

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Re: objektschutz

Beitragvon MaxR89 » Mi 9. Nov 2016, 18:27

Verstehe danke für die leicht verständliche Erklärung.
Also brauch ich mir im Prinzip keine Gedanken mehr machen und bin so gut wie durch :-)

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Re: objektschutz

Beitragvon The-Funky-Beast » Mi 9. Nov 2016, 19:03

Richtig. ;)
Natürlich kann dir das niemand zu 100% versprechen der nicht in besagter Beschäftigtenvertretung ist, aber wenn es nichts gibt was deine charakterliche Eignung infrage stellt (zB Einträge ins Zentralregister, welche die Behörde als unproblematisch betrachtet, die Vertretung aber eher gegenteilig... liegt aber wohl auch eher im unteren einstelligen Prozentbereich), dann solltest du da ganz ruhig schlafen können. :zustimm:
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Re: objektschutz

Beitragvon MaxR89 » Fr 11. Nov 2016, 17:39

Ich hab zwar ein eingestelltes Ermittlungsverfahren das 4 Jahre zurückliegt und ich deswegen bei meinen letzten 2 Bewerbungen abgelehnt wurde. Beim EB wurde mir aber gesagt dass es dieses Mal neu bewertet wird und jetzt hab ich beim Leumund ein ''JA''. Ich habe extra angerufen und die Dame meinte dass es dieses Mal bei mir gut aussieht und wie die Beschäftigungsvertretung letztendlich entscheidet weiß sie auch nicht.

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Re: objektschutz

Beitragvon The-Funky-Beast » Fr 11. Nov 2016, 18:13

Dann drücken wir hier sicher alle die Daumen. ;)
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Re: objektschutz

Beitragvon MaxR89 » Di 15. Nov 2016, 14:57

Danke :)
Es hat geklappt ich hab gerade die Zusage bekommen :)

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Re: objektschutz

Beitragvon The-Funky-Beast » Di 15. Nov 2016, 15:07

Gratulation! :)
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Re: objektschutz

Beitragvon Crunk87 » Mi 16. Nov 2016, 11:50

MaxR89 hat geschrieben:Danke :)
Es hat geklappt ich hab gerade die Zusage bekommen :)
Na dann: Willkommen an Bord! ;)


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