ach herrjeh
du liest, was du meinst, mir unterstellen zu können.
Wie kommst du auf die merkwürdige Idee, dass da ein einzelner MA entscheiden würde?
ich schrieb:
nicht in die jeweilige Stimmungslage und den persönlichen Geschmack einzelner Mitarbeiter legen, die da über
das ist Plural.
Und ich bin durchaus in der Lage so zu formulieren, wie ich etwas ausdrücken will !
Also was soll die Frage ?
Ermessensentscheidungen sind doch im Polizeidienststellen völlig alltäglich
jupp und alle sind rechtlicht nachprüfbar und,
stelle dir mal vor, damit habe ich überhaupt kein Problem,
super woll ?
Also sind nur solche Tattoos zugelassen, die das Ansehen der Polizei und die Neutralitätspflicht nicht in Frage stellen.
und das bestimmen die einzelnen Mitarbeiter da ? Ja ?
Und damit beginnen die Probleme, denn die hängen dann an der jeweilige Stimmungslage und dem persönlichen Geschmack.
Deshalb schrieb ich:
toll, so rechtssicher
Bedeutet, ich finde diese Lösung eben nicht befriedigend im Rahmen der Rechtssicherheit für einen jungen Bewerber und wenn du Zeit und Lust hast, verschwende mal einige Gedanken daran und stell dir vor, du wärst so ein Bewerber.
Da du ja die intimsten Kenntnisse dazu hast, zu welchem Zeitpunkt diese Einzelfallentscheidung im Bewerbungsverfahren fällt, kannst du meine Bedenken ja möglicherweise zerstreuen ?