Eingestellte Ermittlungsverfahren

Auswahlverfahren und Ausbildung
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Feuerfurz
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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren

Beitragvon Feuerfurz » Do 13. Aug 2015, 16:51

Ja! Wenn nicht bist du aufjedenfall raus aus dem Verfahren. Und die kriegen das mit. Du musst wahrscheinlich noch eine Stellungnahme schreiben.
Nicht mehr im Polizeidienst.

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Beverly Hills Cop
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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren

Beitragvon Beverly Hills Cop » Do 13. Aug 2015, 16:53

Angeben solltest Du es, weil man soll ja "alle" Ermittlungen die je gegen einen geführt worden sind angeben.
„Der Utopist sieht das Paradies, der Realist das Paradies plus Schlange.“

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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren

Beitragvon Mat90 » So 20. Sep 2015, 21:52

Sicher ist auf jeden Fall sicher...
Wenn man sich selbst im Weg steht, muss man nur einen Schritt zur Seite gehen

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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren

Beitragvon hellbert » So 20. Sep 2015, 22:03

War doch klar das die "Ehhh, zeig ma dein Händiii"-Generation auch mal überlegt, sich was halbwegs Anständiges zu suchen. Und bei der aktuellen Bewerberlage stehen die Chancen ja auch nicht schlecht.

Und was ist schon so ein kleines Räubchen oder räuberisches Epressungschen. Wird ja auch von den Gerichten seit einiger Zeit solange zerlegt bis es was ist, wo man Sozialstunden oder einfach mal nichts dafür geben kann, anstatt die normale Mindeststrafe.

Vielleicht gibt es dann für mich auch einen Platz bei internen Ermittlungen. Man soll ja immer das gute sehen...

Wir sind sowas von im Arsch.... :polizei1:

Nils2204
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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren

Beitragvon Nils2204 » Do 5. Nov 2015, 11:30

Guten Tag an alle!

Dann hab ich mal eine Frage in eigener Sache.

Habe mich für März 2016(Berlin) für den mittleren Dienst beworben und gestern per Email die Absage bekommen. Hab dann natürlich sofort angerufen und nachgefragt wieso.

Begründung war, ich wurde wegen meinem Leumund abgelehnt.

In meiner Akte ist eine Sache aufgeführt.

2014 Diebstahl (eingestellt)

Darum ging es um folgendes:

Ich war in Berlin unterwegs, einmal bisschen viel getrunken und mit 3 Freunden ein Baustellenschild (Parken verboten) was an der Seite war, "mitgenommen" bzw. abgemacht und unterwegs weggeworfen. Dies wurde gesehen und so bekam ich Anfang diesen Jahres Post von der Polizei, habe mir einen Anwalt genommen und wurde dann auch eingestellt, OHNE Sozialstunden oder Geldstrafe o.ä.

Habe dies natürlich auch vorher angegeben und extra 3 mal nachgefragt und viele meinten zu mir, es wird sehr wahrscheinlich unter einer blöden Jugendsünde abgetan.

ANSCHEINEND ja NICHT -.-


Meine Frage jetzt, lohnt es sich bzw. sind die Chancen hoch sich den Ausbildungsplatz wieder einklagen zu können !?


Wie gesagt bin sonst noch NIE polizeilich in Erscheinung getreten, habe vor einigen Jahren auch ein Schülerpraktikum absolviert und deswegen verstehe ich es leider nicht, aufgrund so einer dummen Jugendsünde abgelehnt worden zu sein...


Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen...

LG Nils
Zuletzt geändert von Nils2204 am Do 5. Nov 2015, 13:56, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren

Beitragvon Criss_mitchel » Do 5. Nov 2015, 12:39

Deine Bewerbung und die Tat liegen nun auch zeitlich nicht wirklich weit auseinander.
Das wird denk ich mal der Grund gewesen sein.

Nils2204
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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren

Beitragvon Nils2204 » Do 5. Nov 2015, 13:54

Leider ist das keine Scherzfrage ^^


Habe vor einem Jahr meine Bewerbung selbst zurückgezogen, da ich mein Abitur weitermachen wollte.

Und wie gesagt, ansonsten bin ich noch nie polizeilich in Erscheinung getreten, deshalb finde ich es ja so "bitter".


Also probieren gegen die Entscheidung zu klagen, oder lieber nicht ??

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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren

Beitragvon JohnC » Do 5. Nov 2015, 14:09

Dir kann hier niemand weiterhelfen. Geh' am besten zum Fachanwalt und lass dich beraten.
Be the change you want to see in the world.

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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren

Beitragvon Lami81 » Do 5. Nov 2015, 14:32

Oh man....ich bin der letzte der sagt, niemand hat eine 2.te Chance verdient, hab selber in meiner Jugend genug scheiss gemacht und Glück gehabt...Aber wenn solche Bewerbungen durchgehen sollten....naja, Berlin ist eh schon ein moloch. Alles einstellen, auch die intensivtäter. So schön bunt.

Mal ein fahren ohne oder ne leichte KV im besoffen Kopp sollten nach ein paar Jahren bei entsprechenden Lebenswandel OK sein, aber mehrfach aufgefallen Person, gefKVler, und Räuber? Sind wir jetzt so verzweifelt?

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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren

Beitragvon mistam » Do 5. Nov 2015, 15:00

Würdest du in deine Sicherheitsfirma jemanden einstellen, der vor erst einem Jahr besoffen etwas geklaut hat?

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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren

Beitragvon mistam » Do 5. Nov 2015, 15:11

Und deine Einstufung der Sache als praktisch nicht vorwerfbare "Jugendsünde" macht es nicht besser. Reue und Einsicht sehen anders aus.

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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren

Beitragvon Nils2204 » Do 5. Nov 2015, 15:25

Natürlich bereue ich das, ich meine blöder kann man nicht rausfliegen bzw. sein (ich).

Leider kann ich die Zeit nicht mehr zurückdrehen..


Danke trotzdem

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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren

Beitragvon vanymo » Do 5. Nov 2015, 21:23

Nutz die Bewährungszeit, die du jetzt hast und bereite dich auf den Einstellungsdienst für den gD vor. Dann trittst du in 2-3 Jahren noch mal an. Vielleicht hast du bis dahin auch was besseres gefunden.

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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren

Beitragvon mistam » Fr 6. Nov 2015, 22:23

In Berlin wärst du raus, weil du nicht alle Verfahren angegeben hast. Dass du das nachgeholt hast, interessiert nicht, denn bezüglich des Zeitpunkts der Angaben ist das kein Wunschkonzert.

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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren

Beitragvon Criss_mitchel » Sa 7. Nov 2015, 01:44

Nils2204 hat geschrieben:Leider ist das keine Scherzfrage ^^


Habe vor einem Jahr meine Bewerbung selbst zurückgezogen, da ich mein Abitur weitermachen wollte.

Und wie gesagt, ansonsten bin ich noch nie polizeilich in Erscheinung getreten, deshalb finde ich es ja so "bitter".


Also probieren gegen die Entscheidung zu klagen, oder lieber nicht ??

Das war auch keine Scherzantwort. Wenn du 1 Jahr vor deiner Bewerbung , wo dir wahrscheinlich schon klar war ,dass du zur Polizei möchtest dir so eine "Jugendsünde" erlaubst. Würde ich dich auch nicht einstellen. Besoffen ist da keine Entschuldigung.


Und es ist doch deine Entscheidung ob du versuchst dagegen zu Klagen. Was sollen wir dir hier jetzt für Ratschläge geben? Musst du doch selbst wissen.


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