Danke für die Meinungen(;
SiPol, das ich es angebe, steht vollkommen außer Frage. Es ging mir mangels Unterlagen eher um das "wie"(;
Eingestellte Ermittlungsverfahren
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Pacco, ich denke dann ist das EB deutlich besser geeignet deine Frage zu beantworten.
Und du Emperie lehrt uns, dass manche das eben doch nicht tun. Deshalb der Wink mit dem Lattenzaun.
Und du Emperie lehrt uns, dass manche das eben doch nicht tun. Deshalb der Wink mit dem Lattenzaun.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Hey wie siehts in Berlin mit der Leumundsprüfung bei Ordnungswidrigkeiten aus?
Hatte aufgrund unentschuldigtem Fehlens des Unterrichts eine Geldbuße von 180 Euro zu zahlen, was als Ordnungswidrigkeit geführt worden war. Habe bereits mein polizeiliches Führungszeugnis beordert und nun gesehen, dass nichts drin steht. Muss man das mit den 180 euro für Berlin trotzdem angeben?
Hatte aufgrund unentschuldigtem Fehlens des Unterrichts eine Geldbuße von 180 Euro zu zahlen, was als Ordnungswidrigkeit geführt worden war. Habe bereits mein polizeiliches Führungszeugnis beordert und nun gesehen, dass nichts drin steht. Muss man das mit den 180 euro für Berlin trotzdem angeben?
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Ich glaube es bei der Leumundsprüfung nur um die Straftaten. Ordnungswidrigkeiten sind irrelevant aber eventuell kann mistam die Frage konkret beantworten
"Hinter den Wolken scheint immer die Sonne"
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
HIER kannst du mal schauen was ins polizeiliche Führungszeugnis kommt und was nicht.ekkel04 hat geschrieben:Hey wie siehts in Berlin mit der Leumundsprüfung bei Ordnungswidrigkeiten aus?
Hatte aufgrund unentschuldigtem Fehlens des Unterrichts eine Geldbuße von 180 Euro zu zahlen, was als Ordnungswidrigkeit geführt worden war. Habe bereits mein polizeiliches Führungszeugnis beordert und nun gesehen, dass nichts drin steht. Muss man das mit den 180 euro für Berlin trotzdem angeben?
Gib die Owi einfach an, dann bist du auf der sicheren Seite. Berlin wird dir sicherlich dankbar sein für die 180 Euro, ein Einstellungshindernis wird man dadurch eher nicht begründen.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Alles klar, mach ich. Danke euch für die schnelle Antwort.
Lebe übrigens in Heidelberg (BaWü) und würde für das Studium/Beruf nach Berlin ziehen. Von dem Geld hat Berlin deswegen whr wenig gesehen
Lebe übrigens in Heidelberg (BaWü) und würde für das Studium/Beruf nach Berlin ziehen. Von dem Geld hat Berlin deswegen whr wenig gesehen
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Hey, da dies der einzige Thread ist, hol ich den mal aus der Versenkung..
Ich habe mich jetzt für das WS beworben und mir fehlt nur noch der Haken beim Leumund. Ich hatte August 2010 mal ein eingestelltes Verfahren gegen 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Dabei ging es um StGB 315b, sprich gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor dem Jugendgericht. Wie gesagt, wurde eingestellt. Ich hab nur irgendwie bange, dass mir das irgendwie in den Rücken fällt. Seitdem ist auch, bis auf eine Owi, die ich angegeben habe, nichts passiert.
Ich weiß, ich muss das jetzt noch abwarten, was ich sowieso schon seit mehreren Monaten tue. Aber vielleicht hat da ja jemand ne Referenz, oder so. Ich würde mich zumindest sehr freuen. Mir fehlt nur noch das "ja" dort und dann bin ich durch.
Beste Grüße
Ich habe mich jetzt für das WS beworben und mir fehlt nur noch der Haken beim Leumund. Ich hatte August 2010 mal ein eingestelltes Verfahren gegen 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Dabei ging es um StGB 315b, sprich gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor dem Jugendgericht. Wie gesagt, wurde eingestellt. Ich hab nur irgendwie bange, dass mir das irgendwie in den Rücken fällt. Seitdem ist auch, bis auf eine Owi, die ich angegeben habe, nichts passiert.
Ich weiß, ich muss das jetzt noch abwarten, was ich sowieso schon seit mehreren Monaten tue. Aber vielleicht hat da ja jemand ne Referenz, oder so. Ich würde mich zumindest sehr freuen. Mir fehlt nur noch das "ja" dort und dann bin ich durch.
Beste Grüße
-
- Corporal
- Beiträge: 517
- Registriert: Di 9. Aug 2011, 23:24
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Ich glaube es haben schon ein, zwei, drei, vier, fünf ... neunhunderteinundzwanzig Leute vor mir geschrieben:
Es ist eine Entscheidung über den konkreten Einzelfall, die nicht von den Personen hier im Forum vorweg genommen werden kann.
Betrachtet wird:
Wann war der Vorfall, wieviel Zeit ist seitdem vergangen?
Ist der Bewerber seitdem nicht mehr aufgefallen?
Ordnungswidrigkeiten dürften im Regelfall keine Rolle spielen, außer evtl. Sachen wie §111 OwiG.
Um welche Art Vorfall handelt es sich (Straftatbestand)?
Wie lautet der Verfahrensabschluss?
Abwarten, Tee trinken.
Es ist eine Entscheidung über den konkreten Einzelfall, die nicht von den Personen hier im Forum vorweg genommen werden kann.
Betrachtet wird:
Wann war der Vorfall, wieviel Zeit ist seitdem vergangen?
Ist der Bewerber seitdem nicht mehr aufgefallen?
Ordnungswidrigkeiten dürften im Regelfall keine Rolle spielen, außer evtl. Sachen wie §111 OwiG.
Um welche Art Vorfall handelt es sich (Straftatbestand)?
Wie lautet der Verfahrensabschluss?
Abwarten, Tee trinken.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Ich weiß Otto
Bei der Owi weiß ichs nicht mehr genau, nach welchem Paragraphen. Ich hab die jedenfalls angegeben (war Juni 2011 IMHO). Zumindest keine 111 . Ich glaube das war irgendwie ne genommene Vorfahrt. Das ding wurde vor dem Gericht ausgetragen und ich hab 2 Punkte und 110 Euro Strafe aufgebrummt bekommen.
Bei der 315b war das ne blöde Sache mit nem Auto, das zu schnell für mich war. Wurde meines Wissens nach aufgrund mangelnder Beweislage eingestellt.
Bei der Owi weiß ichs nicht mehr genau, nach welchem Paragraphen. Ich hab die jedenfalls angegeben (war Juni 2011 IMHO). Zumindest keine 111 . Ich glaube das war irgendwie ne genommene Vorfahrt. Das ding wurde vor dem Gericht ausgetragen und ich hab 2 Punkte und 110 Euro Strafe aufgebrummt bekommen.
Bei der 315b war das ne blöde Sache mit nem Auto, das zu schnell für mich war. Wurde meines Wissens nach aufgrund mangelnder Beweislage eingestellt.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Ach ja, mit Sozialstunden?
Eher nicht. Da ist das aGericht offenkundig von Deiner Täterschaft ausgegangen und wollte Dich als Ersttäter ohne Verurteilung davon kommen lassen. Für die Bewertung des Leumunds spielt die Einstellung praktisch keine Rolle.
Eher nicht. Da ist das aGericht offenkundig von Deiner Täterschaft ausgegangen und wollte Dich als Ersttäter ohne Verurteilung davon kommen lassen. Für die Bewertung des Leumunds spielt die Einstellung praktisch keine Rolle.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Hm.. Okay..
Naja gut, ich werd's ja jetzt sehen, was passiert.. Sollte ja nicht mehr allzulang dauern. Schade wäre es, aber gut. Die Sache war damals etwas verzwirbelt und verzwickt..
Ich mach's jetzt einfach wie Otto sagt:
Abwarten, Tee trinken.
Naja gut, ich werd's ja jetzt sehen, was passiert.. Sollte ja nicht mehr allzulang dauern. Schade wäre es, aber gut. Die Sache war damals etwas verzwirbelt und verzwickt..
Ich mach's jetzt einfach wie Otto sagt:
Abwarten, Tee trinken.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Guten Tag,
ich bin hier neu und hoffe dass mir jemand weiterhelfen kann.
Es geht um folgendes ich habe mich beim ZOS für November 2016 beworben. Vor einer Woche habe ich eine vorbehaltliche Einstellungszusage bekommen worüber ich mich freue.
Das Problem ist jetzt aber dass ich zum dritten Mal jetzt schon an diesen Punkt bin.
Ich habe 2012 unter Alkoholeinfluss vor Wut gegen ein Auto getreten. Außen vor gelassen wie es dazu gekommen ist bereue ich es bis heute. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt und ich habe mich mit dem Geschädigten auf privater Ebende geeinigt.
Meine Frage ist jetzt ob mir das wieder zum Verhängnis wird ich bin jetzt 27 und der Vorfall liegt 4 Jahre zurück.
Danke im voraus
ich bin hier neu und hoffe dass mir jemand weiterhelfen kann.
Es geht um folgendes ich habe mich beim ZOS für November 2016 beworben. Vor einer Woche habe ich eine vorbehaltliche Einstellungszusage bekommen worüber ich mich freue.
Das Problem ist jetzt aber dass ich zum dritten Mal jetzt schon an diesen Punkt bin.
Ich habe 2012 unter Alkoholeinfluss vor Wut gegen ein Auto getreten. Außen vor gelassen wie es dazu gekommen ist bereue ich es bis heute. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt und ich habe mich mit dem Geschädigten auf privater Ebende geeinigt.
Meine Frage ist jetzt ob mir das wieder zum Verhängnis wird ich bin jetzt 27 und der Vorfall liegt 4 Jahre zurück.
Danke im voraus
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Aus Erfahrung kann ich Dir nur sagen: abwarten. Entweder melden die sich und du musst dich dazu äußern (meine Erfahrung) oder du bist raus. Diese beiden Optionen hast du. Ich vermute mal ersteres. ;)
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Kannst du mir bitte sagen was du mit “aus Erfahrung“ meinst sprich wie ist es bei dir ausgegangen.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Ohne die Einzelheiten zu kennen, würde ich weiter auf eine Ablehnung tippen. Unbeherrschtheit und Polizei passen schlecht zusammen.
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