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Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Verfasst: Fr 21. Okt 2016, 20:59
von very
Pablo3 hat geschrieben:Diag hat geschrieben:Wie ist denn die Frage auf dem Bogen genau?
"Wurde gegen Sie polizeilich, gerichtlich (und noch was mit finanzen) jemals ermittelt"?
Und noch was mit finanzen.
Dir ist schon klar, dass Diag Dir helfen wollte?!
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Verfasst: Fr 21. Okt 2016, 21:40
von Pablo3
very hat geschrieben:Pablo3 hat geschrieben:Diag hat geschrieben:Wie ist denn die Frage auf dem Bogen genau?
"Wurde gegen Sie polizeilich, gerichtlich (und noch was mit finanzen) jemals ermittelt"?
Und noch was mit finanzen.
Dir ist schon klar, dass Diag Dir helfen wollte?!
Ja ist mit klar, oder hast du gedacht das der Ton meiner Schreibweise unhöflich wäre?
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Verfasst: Fr 21. Okt 2016, 21:53
von Kaeptn_Chaos
Nee...aber wenn man dich bittet, die Frage genau zu beantworten und du dann noch immer nicht präzise wirst....
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Verfasst: Fr 21. Okt 2016, 21:57
von Pablo3
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Nee...aber wenn man dich bittet, die Frage genau zu beantworten und du dann noch immer nicht präzise wirst....
Ich denke es ist präzise genung! Owi's haben nichts mit Finanzen zu tun, deshalb ist der Punkt irrelevant
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Verfasst: Fr 21. Okt 2016, 22:01
von Kaeptn_Chaos
Na...denn. Viel Erfolg.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Verfasst: Fr 21. Okt 2016, 22:02
von Diag
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Verfasst: Fr 21. Okt 2016, 22:03
von mistam
Ok Pablo, die Frage richtet sich auf "strafrechtliche Ermittlungsverfahren".
Ob das mit der Owi abgeschlossene Verfahren möglicherweise auch mal ein Strafverfahren war (z.B. fahrlässige Körperverletzung) kann hier niemand außer Dir wissen.
Irrelevant ist übrigens, ob etwas vor Gericht verhandelt wirde.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Verfasst: Fr 21. Okt 2016, 22:06
von naturian
Echt? Also ich wurde dazu befragt. Ich meine: Es gab anscheinend ja ein Hauptverfahren. Also muss es ja auch n Vor- und Zwischenverfahren gegeben haben. Aber gut, dann wie mistam sagt.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Verfasst: Fr 21. Okt 2016, 22:12
von Pablo3
mistam hat geschrieben:Ok Pablo, die Frage richtet sich auf "strafrechtliche Ermittlungsverfahren".
Ob das mit der Owi abgeschlossene Verfahren möglicherweise auch mal ein Strafverfahren war (z.B. fahrlässige Körperverletzung) kann hier niemand außer Dir wissen.
Irrelevant ist übrigens, ob etwas vor Gericht verhandelt wirde.
Es geht bei mir um
Owi's im Strassenverkehr!!! Meine Frage war ob ich das angeben sollte oder nicht? eine ganz einfache Ja oder Nein antwort reicht !!!!!!!
Ich persönlich denke: Nein! Da diese keine Straftaten sind oder sonstiges.. Es ging ja schliesslich auf dem Fragebogen um Ermittlungsverfahren
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Verfasst: Fr 21. Okt 2016, 22:17
von mistam
Ich habe dir die Antwort so klar gegeben, wie es möglich ist. Die fahrlässige Körperverletzung hätte ja z.B. durch eine Verletzung beim Verkehrsunfall entstanden sein können.
Einfach nur ja/Nein ist in Rechtsangelegenheiten selten mögluch.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Verfasst: Fr 21. Okt 2016, 22:18
von Diag
Maria, es schmeckt ihm nicht!!11elf!!
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Verfasst: Fr 21. Okt 2016, 22:18
von Pablo3
mistam hat geschrieben:Ich habe dir die Antwort so klar gegeben, wie es möglich ist. Die fahrlässige Körperverletzung hätte ja z.B. durch eine Verletzung beim Verkehrsunfall entstanden sein können.
Einfach nur ja/Nein ist in Rechtsangelegenheiten selten mögluch.
Es gab keine Verletzen beim Unfall
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Verfasst: Fr 21. Okt 2016, 23:49
von DerLima
Weil ich sehr geduldig bin, eine letzte Antwort und Chance für dich:
- steht dort "gab es Ermittlungsverfahren gegen Sie." -> OWi, Straftat, Steuerermittlung angeben
- steht dort "gab es ein Strafverfahren gegen Sie?" -> OWi dann interessant, wenn sie aus einem Strafverfahren 'übrig' geblieben ist.
Das kann nach Verletzten bei einem Unfall sein, jedoch auch nach einer Gefährdung des Straßenverkehrs nach §315c der Fall sein.
- gleiches gilt bei "strafrechtlichen Ermittlungsverfahren"
Daher ist der Wortlaut der Frage interessant und die OWi. Nur aus beiden zusammen kann dir hier eine fundierte Antwort gegeben werden.
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Verfasst: So 23. Okt 2016, 16:25
von Pablo3
DerLima hat geschrieben:Weil ich sehr geduldig bin, eine letzte Antwort und Chance für dich:
- steht dort "gab es Ermittlungsverfahren gegen Sie." -> OWi, Straftat, Steuerermittlung angeben
- steht dort "gab es ein Strafverfahren gegen Sie?" -> OWi dann interessant, wenn sie aus einem Strafverfahren 'übrig' geblieben ist.
Das kann nach Verletzten bei einem Unfall sein, jedoch auch nach einer Gefährdung des Straßenverkehrs nach §315c der Fall sein.
- gleiches gilt bei "strafrechtlichen Ermittlungsverfahren"
Daher ist der Wortlaut der Frage interessant und die OWi. Nur aus beiden zusammen kann dir hier eine fundierte Antwort gegeben werden.
Danke erstmal für die einfache Erklärung!!! Ich zitiere nun was auf dem Bogen stand:
"Ich erkläre wahrheitsgemäß und vollständig, dass gegen mich keine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Ermittlungsverfahren wegen der Begehung von Straftaten geführt oder. jemals geführt wurden"
Habe da ein kleines Detail übersehen, ich nehme an das Owi's mit Bußgeld nicht angegeben werden müssen bzw diese garnicht gefragt sind
Re: Eingestellte Ermittlungsverfahren
Verfasst: So 23. Okt 2016, 18:02
von fox3-13
Ja und was ist daran nicht zu verstehen? Davon abgesehen, das sicherlich sowas wie eine Erklärung irgendwo aufgedruckt war?
Eine Owi ist kein Strafverfahren. Sondern, wie es der Name schon sagt, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Andere Baustelle.
Wenn allerdings gegen dich in einem Strafverfahren ermittelt wurde und du quasi mit einer Owi davon kamst, dann musst du es angeben.
Wurde dir aber hier schon 3x versucht zu erklären.