Überprüfung der ZOS Entgeldgruppe/ höher Gruppierung

Auswahlverfahren und Ausbildung
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Re: Überprüfung der ZOS Entgeltgruppe/ Höhergruppierung

Beitragvon Zostler » Mi 3. Jul 2019, 10:52

Es hat sich mittlerweile etwas getan. Das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 20.11.2018 (AZ 11 Sa 593/16 ) bezüglich der E6 ist rechtskräftig. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt vor. Der Kollege wird rückwirkend ab dem 01.06.2012 in die E6 (zuvor E5) höher gruppiert. Ausschlaggebend ist der Stichtag 31.10./01.11.2006 (Stichwort Bewährungsaufstieg BAT/BAT-O). Alle Kollegen, die später eingestellt wurden und sich heute in der E4 befinden, haben einen Anspruch auf die E5.

Für das andere Musterverfahren beim LAG Berlin-Brandenburg bezüglich der E8, welches vom BAG zurückverwiesen wurde, existiert noch kein Termin zur mündlichen Verhandlung.

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Re: Überprüfung der ZOS Entgeltgruppe/ Höhergruppierung

Beitragvon Zostler » Do 4. Mai 2023, 10:56

Mahlzeit, die letzte Info bezüglich Klageverfahren ist schon eine ganze Weile her. Nun gibt es aktuelle Neuigkeiten. Das schriftliche Urteil vom BAG zum Revisionsverfahren aus dem Jahr 2022 liegt vor:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/ent ... zr-195-22/

Die Revision vom Land Berlin wurde abgewiesen. Das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg ist rechtskräftig.

Demnach setzt die Tätigkeit beim ZOS gründliche Fachkenntnisse voraus. Somit ergibt sich eine Eingruppierung nach E 5 TV-L.

In dem besagten Verfahren ist der Kollege nach E 6 TV-L eingruppiert, da er bereits zu BAT Zeiten beim ZOS war und damals noch den Bewährungsaufstieg durchlief.

Ich hoffe, das Thema ist nach all den Jahren endlich geklärt.

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Re: Überprüfung der ZOS Entgeldgruppe/ höher Gruppierung

Beitragvon BBBln » Mo 5. Jun 2023, 22:33

Und das bedeutet jetzt was? Auf wieviel Brutto kommt man denn so als Neuling Stufe 1. Auf der ZOS Seite unter Verdienst steht was von E4.

Mit welchen Zuschlägen kann ich denn so rechnen? Wechselschicht 105€, Nachtzuschläge und noch irgendwas?

Viele Grüße


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