Akzeptiere deine Meinung, das sagt jedoch nichts über meinen Charakter aus. Den habe ich im Persönlichen Gespräch bewiesen und eine 2te "Chance" zu erhalten würdest du sicher auch gut finden. Die du sicherlich auch oft schon im Leben erhalten hast !JonJones hat geschrieben:Um ehrlich zu sein finde ich das nicht richtig, dass du trotz wegen "schweren Diebstahls" dich noch im Eignungsauswahlverfahren befindest und es zudem nicht angegeben hattest. Ob du jetzt Volljährig warst oder "nur" ein Mitläufer, spielt für mich persönlich in erster Linie keine Rolle. Das ist meiner Meinung nach nicht vereinbar mit der charakterlichen Eignung der Polizei. Es gibt hinter dir noch zig andere Leute, die eine saubere Weste haben und charakterlich geeigneter wären.
Ob die anderen jetzt meine Meinung befürworten, ist mir egal. Es ist meine Haltung zu der Sache und dabei bleibt's!
Bewerbung für Einstellung Frühjahr 2017
Re: Bewerbung für Einstellung Frühjahr 2017
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Re: Bewerbung für Einstellung Frühjahr 2017
Nur aufgrund eines Fehlverhaltens die charakterliche Eignung in Frage zu stellen finde ich falsch (je nach Art des Fehlverhaltens und Zeitpunkt). Find ehr die Tatsache des runter Spielens, Schuldabwendung und verheimlichen der Tat beim EB als Grund die charakterliche Eignung in Frage zu stellen.JonJones hat geschrieben:Um ehrlich zu sein finde ich das nicht richtig, dass du trotz wegen "schweren Diebstahls" dich noch im Eignungsauswahlverfahren befindest und es zudem nicht angegeben hattest. Ob du jetzt Volljährig warst oder "nur" ein Mitläufer, spielt für mich persönlich in erster Linie keine Rolle. Das ist meiner Meinung nach nicht vereinbar mit der charakterlichen Eignung der Polizei. Es gibt hinter dir noch zig andere Leute, die eine saubere Weste haben und charakterlich geeigneter wären.
Ob die anderen jetzt meine Meinung befürworten, ist mir egal. Es ist meine Haltung zu der Sache und dabei bleibt's!
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“
Bertolt Brecht
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Re: Bewerbung für Einstellung Frühjahr 2017
Nur um das mal Richtig zu stellen. Ich nehme jede Schuld von damals auf mich nur habe ich hier die Wahrheit geäußert um vllt andere Ratschläge zu bekommen. Und ich habe das nicht Mit ABSICHT verheimlicht sondern einfach nur als Minderjährige Sünde gesehen. Ich wusste nicht das es wichtig ist.Felix B. hat geschrieben:Nur aufgrund eines Fehlverhaltens die charakterliche Eignung in Frage zu stellen finde ich falsch (je nach Art des Fehlverhaltens und Zeitpunkt). Find ehr die Tatsache des runter Spielens, Schuldabwendung und verheimlichen der Tat beim EB als Grund die charakterliche Eignung in Frage zu stellen.JonJones hat geschrieben:Um ehrlich zu sein finde ich das nicht richtig, dass du trotz wegen "schweren Diebstahls" dich noch im Eignungsauswahlverfahren befindest und es zudem nicht angegeben hattest. Ob du jetzt Volljährig warst oder "nur" ein Mitläufer, spielt für mich persönlich in erster Linie keine Rolle. Das ist meiner Meinung nach nicht vereinbar mit der charakterlichen Eignung der Polizei. Es gibt hinter dir noch zig andere Leute, die eine saubere Weste haben und charakterlich geeigneter wären.
Ob die anderen jetzt meine Meinung befürworten, ist mir egal. Es ist meine Haltung zu der Sache und dabei bleibt's!
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Re: Bewerbung für Einstellung Frühjahr 2017
Vllt hast du es ja übersehen. (erster Absatz)Felix B. hat geschrieben:Weiß den genauen Wortlaut in dem Schreiben leider nicht mehr, aber wenn da steht "Geben Sie alle Ermittlungsverfahren an die jemals gegen Sie geführt wurden" , sollte doch jedem klar sein das alles angegeben werden muss. Ob Jugendlicher oder nicht.Missmo92 hat geschrieben:Also um wie immer erlich zu sein dachte ich nicht das dies eine Rolle spielen würde bzw ich ja nichteinmal Volljährig war ! Also nein ich habe das nicht angegeben gehabt. Und ich war bei der Tat auch nur ein "Mitläufer" was nicht bedeutet das ich dazu nicht stehe ! Mitgehangen Mitgefangen :(
So wie ich das in der Vergangenheit hier gelesen habe ist es normalerweise ein Grund dir eine Absage zu schicken, aber anscheind ist dem nicht mehr so. Glück gehabt.
Ansosnten weiterhin viel Erfolg
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Re: Bewerbung für Einstellung Frühjahr 2017
Nein habe ich nicht. Und ja du hast Recht es ist sicherlich ein Grund der Absage. Nur habe ich die Chance bekommen Stellung zu beziehen, vllt weil einfach alles andere sehr gut war, oder warum auch immer. Deswegen wollte ich nur offene Ratschläge dazu wie ich diese am Besten beziehe von Erfahrenen Kollegen. Ob das hier Leute gerechtfertigt finden oder nicht sollte doch kein Thema sein.Felix B. hat geschrieben:Vllt hast du es ja übersehen. (erster Absatz)Felix B. hat geschrieben:Weiß den genauen Wortlaut in dem Schreiben leider nicht mehr, aber wenn da steht "Geben Sie alle Ermittlungsverfahren an die jemals gegen Sie geführt wurden" , sollte doch jedem klar sein das alles angegeben werden muss. Ob Jugendlicher oder nicht.Missmo92 hat geschrieben:Also um wie immer erlich zu sein dachte ich nicht das dies eine Rolle spielen würde bzw ich ja nichteinmal Volljährig war ! Also nein ich habe das nicht angegeben gehabt. Und ich war bei der Tat auch nur ein "Mitläufer" was nicht bedeutet das ich dazu nicht stehe ! Mitgehangen Mitgefangen :(
So wie ich das in der Vergangenheit hier gelesen habe ist es normalerweise ein Grund dir eine Absage zu schicken, aber anscheind ist dem nicht mehr so. Glück gehabt.
Ansosnten weiterhin viel Erfolg
Denn im Endeffekt geht es hier um die Einstellung für die Polizei und Fragen und hilfen rund um das Thema und nicht wer das verdient hat und wer nicht oder ?
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Re: Bewerbung für Einstellung Frühjahr 2017
lasst uns das nicht weiter breit treten. ;)
"Nur auf das Ziel zu sehen, verdirbt die Lust am Reisen."
Re: Bewerbung für Einstellung Frühjahr 2017
Ganz deiner Meinung, danke übrigens für die offenen Vorschläge zu dem Thema bzw deinem Rat !The-Funky-Beast hat geschrieben:lasst uns das nicht weiter breit treten. ;)
Re: Bewerbung für Einstellung Frühjahr 2017
Schildere einfach sachlich den Hergang. Natürlich hat das EB auch die Akte dazu, da bin ich mir sicher. Sie wollen eben nur deine Sicht der Dinge geschildert bekommen, um so einschätzen zu können, ob dir nicht doch nochmal irgendwelche Fehltritte gelingen. Nichts Emotionen(!!!!!!!)
Re: Bewerbung für Einstellung Frühjahr 2017
Hallo Missmo92
Du kannst froh sein das du nicht schon rausgeflogen bist aus dem Einstellungsverfahren, da in den letzten Jahren viele Bewerber gekickt wurden, die solche Sachen verheimlicht haben.
Schau mal in den Foren von 2015 da stehen solche Beispiele die Ermittlungsverfahren nicht angegeben haben.
Denn die Einstellungsberater bekommen alles raus. Auf dem Bewerbungsbogen wirst du nämlich genau nach solchen Verfahren gefragt.
Deswegen nimm dazu Stellung und schreib alles auf wie es war und dann darfst du nur noch hoffen.
Wünsche dir ganz ganz viel Glück.
Du kannst froh sein das du nicht schon rausgeflogen bist aus dem Einstellungsverfahren, da in den letzten Jahren viele Bewerber gekickt wurden, die solche Sachen verheimlicht haben.
Schau mal in den Foren von 2015 da stehen solche Beispiele die Ermittlungsverfahren nicht angegeben haben.
Denn die Einstellungsberater bekommen alles raus. Auf dem Bewerbungsbogen wirst du nämlich genau nach solchen Verfahren gefragt.
Deswegen nimm dazu Stellung und schreib alles auf wie es war und dann darfst du nur noch hoffen.
Wünsche dir ganz ganz viel Glück.
Re: Bewerbung für Einstellung Frühjahr 2017
weiss jemand wieviel wochen vorher man seine zusage bekommt für den gehobenen dienst?
Re: Bewerbung für Einstellung Frühjahr 2017
Die bekommst du, wenn Alles geregelt ist. Wann das ist, ist abhängig vom Einzelfall.
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Re: Bewerbung für Einstellung Frühjahr 2017
Hast du denn schon drei Häkchen?Wölffchen hat geschrieben:weiss jemand wieviel wochen vorher man seine zusage bekommt für den gehobenen dienst?
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Re: Bewerbung für Einstellung Frühjahr 2017
Hallo,
weiß jemand wann man ungefähr, wann man von der Beschäftigungsvertretung hört und eine Zusage kriegt? Weil es ja nicht mehr so lange zum Einstellungstermin hin ist.
Danke im Vorraus
weiß jemand wann man ungefähr, wann man von der Beschäftigungsvertretung hört und eine Zusage kriegt? Weil es ja nicht mehr so lange zum Einstellungstermin hin ist.
Danke im Vorraus
Zuletzt geändert von BLNPOL am Mi 11. Jan 2017, 13:19, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Bewerbung für Einstellung Frühjahr 2017
Schau mal 3 Beiträge vorher und auf die Antwort von Mistam. Die Aussage lässt sich auf alle Laufbahnen übertragen.BLNPOL hat geschrieben:Hallo,
weiß jemand wann man ungefähr, wann man von der Beschäftigungsvertretung hört und eine Zusage kriegt? Weil es ja nicht mehr so lange zum Einstellungstermin hin ist.
Danke im Vorraus
@Mistam korrigiere mich, wenn ich falsch lieg.
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Re: Bewerbung für Einstellung Frühjahr 2017
Warum hat sich denn heute alles aktualisiert, außer die Rangliste für mD Schutzpolizei bis 29 Jahre ?
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