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Leumund

Verfasst: Mi 26. Okt 2016, 23:02
von jenn10
Hallo liebe Leute.
Ich habe mich auch für den gehobenen Dienst beworben.
Nun meine Frage:
Ich wurde mit 14 (2005) gerichtlich verurteilt wegen schwerer Köperverletzung.
Habe mir im Rathhaus mein Führungszeugnis beantragt und das ist leer.
Es gibt ja aber noch ein weiteres Führungszeugnis. Steht das da dann noch drin?
falls nicht, kann man es überhaupt noch irgendwo sehen?

Über eine Antwort wäre ich äußerst erfreut.

Liebe Grüße

Re: Leumund

Verfasst: Do 27. Okt 2016, 00:22
von MICHI
Nutze doch bitte einmal die Suchfunktion. Es gibt zig Beträge und Antworten zu diesem Thema.

Re: Leumund

Verfasst: Do 27. Okt 2016, 08:58
von SchoenerThunfisch
Das EB sieht deine vergangenen Straftaten alle noch, auch wenn sie nicht mehr im Führungszeugnis stehen.
Schwere Körperverletzung ist allerdings ein Verbrechen. Ich glaube, deine Chancen angenommen zu werden, liegen bei 0.

Re: Leumund

Verfasst: Do 27. Okt 2016, 09:16
von Proud
Hab ein Bekannten der sich damals auch beworben hat (Allerdings mD). Seine einzige Vorstrafe war auch schwere Körperverletzung.
Hatte damals auch alle Tests bestanden, wurde allerdings im Vorstellungsgespräch abgelehnt.

Kann dir nur meine Erfahrung schildern und dennoch viel Glück wünschen.

Re: Leumund

Verfasst: Do 27. Okt 2016, 09:41
von IndianaBln
Proud hat geschrieben:Hab ein Bekannten der sich damals auch beworben hat (Allerdings mD). Seine einzige Vorstrafe war auch schwere Körperverletzung.
Hatte damals auch alle Tests bestanden, wurde allerdings im Vorstellungsgespräch abgelehnt.

Kann dir nur meine Erfahrung schildern und dennoch viel Glück wünschen.
Deine Erfahrung sind nicht grade hilfreich.
Ist dein Freund, denn wegen der Straftat beim Vorstellungsgespräch gescheitert?
Wäre noch eine wichtige Info um das Bild zuvervollständigen.

Re: Leumund

Verfasst: Do 27. Okt 2016, 09:53
von jenn10
Danke für eure schnellen Antworten. Schade das es trotzdem noch zählt obwohl es so lange her ist und nur eine Backpfeife war :(

Re: Leumund

Verfasst: Do 27. Okt 2016, 10:01
von IndianaBln
Ruf beim Einstellungsberater an und frag nach. Die können dir eine 100%ige Antwort geben.

Re: Leumund

Verfasst: Do 27. Okt 2016, 10:08
von Franconia
jenn10 hat geschrieben:Danke für eure schnellen Antworten. Schade das es trotzdem noch zählt obwohl es so lange her ist und nur eine Backpfeife war :(
Dann war es aber eine ordentliche... wenn eine schwere KV angenommen wurde.

Re: Leumund

Verfasst: Do 27. Okt 2016, 10:11
von SchoenerThunfisch
Wenn es "nur" eine Backpfeife gewesen ist, wäre es wohl kaum eine schwere KV geworden.

Re: Leumund

Verfasst: Do 27. Okt 2016, 10:13
von Proud
Felix B. hat geschrieben:
Proud hat geschrieben:Hab ein Bekannten der sich damals auch beworben hat (Allerdings mD). Seine einzige Vorstrafe war auch schwere Körperverletzung.
Hatte damals auch alle Tests bestanden, wurde allerdings im Vorstellungsgespräch abgelehnt.

Kann dir nur meine Erfahrung schildern und dennoch viel Glück wünschen.
Deine Erfahrung sind nicht grade hilfreich.
Ist dein Freund, denn wegen der Straftat beim Vorstellungsgespräch gescheitert?
Wäre noch eine wichtige Info um das Bild zuvervollständigen.
Sorry, hab ich vergessen zu ergänzen.
Er wurde zum Gespräch eingeladen und dort abgelehnt auf Grund der Straftat. Es kommt auf die Umstände drauf an (Tatzeit, Alter, geplante Aktion usw) und wahrscheinlich auch darauf wie man sich dazu äußert bzw. es "verkauft".

@jenn10 ruf beim EB an und frag nach wie es aussieht, wichtig ist in 1.Linie das du es angegeben hast, der Rest ist Einzelprüfung.

Viel Glück

Re: Leumund

Verfasst: Do 27. Okt 2016, 10:28
von 19effi
keine Chance !

Re: Leumund

Verfasst: Do 27. Okt 2016, 10:32
von knochi
Ne Backpfeife die zur schweren KV wird?

Re: Leumund

Verfasst: Do 27. Okt 2016, 12:00
von TSB
Hast ihm mit der Backpfeife das Auge kaputt geschlagen, oder was? Müsstest vielleicht mal ein bisschen mehr hier erzählen wenn du was genaueres wissen willst.

Allerdings kann dir hier niemand eine konkrete Antwort geben und wenn es denn tatsächlich eine Schwere KV war, schließe ich mich den Vorschreibern mal an.

Re: Leumund

Verfasst: Do 27. Okt 2016, 19:11
von jenn10
ja tut mir Leid das war sehr ungenau.
Ich glaube es galt unter schwere Körperverletzung weil es in einer Gruppe war und 2 Jungs ihn dann noch vom Fahrrad geschubst haben.
Oh man es ist mega peinlich das hier zu erzählen...

Re: Leumund

Verfasst: Do 27. Okt 2016, 19:38
von PotionMaster
Wahrscheinlich meinst du eine gefährliche Körperverletzung und nicht die schwere Körperverletzung.