Hallo Freunde der Sonne
Letztes Jahr wurde aufgrund der Leumundsprüfung mir vom Einstellungsbüro attestiert, dass ich "charakterlich nicht geeignet wäre". Für den einen oder anderen, der sich fragt "warum ?": Zwischen 2010 und 2016 wurden 55 Ermittlungsverfahren gegen mich geführt. Dir meisten wegen Körperverletzung oder gefährlicher Körperverletzung. Ja ! Das sind eine ganze Menge. Wie die zustande gekommen sind ? - Als Ladendetektiv an kriminalitätsbelastenden Orten. Obwohl alle Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft restlos eingestellt worden sind, nach § 170 II StPO, wurde dennoch über mich gesagt, dass ich charakterlich ungeeignet bin. In einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland, wird nunmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, auch wenn man in Notwehr handelt. Das ist meiner Meinung nach richtig und wichtig, damit Polizei, Security etc. sich nicht wie die wilde Axt im Wald benehmen können. Letztlich wird in so einem Ermittlungsverfahren geprüft, ob man auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt hat. So viel dazu. Ich habe versucht das EB der Polizei Berlin ohne eine Anwalt von mir zu überzeugen. Allerdings habe ich nur negative Antworten bekommen. Man ist dort fest davon überzeugt, dass ich keine deeskalierende Haltung oder genügende Kompetenz mitbringe.
Seit Beginn meines Lebens immer rechtstreu geblieben (obwohl das nicht immer einfach war), mit der Polizei sowie Justiz immer kooperativ gewesen und es geschafft nicht als Beschuldigter vor Gericht zu landen, obwohl ich dir meiste Zeit meines Lebens von Kriminalität umgeben war.
Die Antwort des EB's war wie ein Schlag ins Gesicht für mich.
Das einzige was ich an meiner Haltung geändert habe ist, dass ich eine Hausrechtmaßnahme nicht mehr konsequent durchsetze. Klar, weiß ich wie es geht, jemanden des Objektes zu verweisen, für welchen ich eingesetzt bin, ohne ihm/ihr weh zu tun. Ich überlasse dieses jedoch der Polizei. Die sind darüber meistens nicht erfreut, dass ich sie Anrufe, damit sie eine Person 5 Meter weiter bringen müssen, damit das Hausrecht durchgesetzt ist, allerdings kann man sich denke ich mal gut vorstellen, warum ich eher die 110 Anrufe, anstatt selber mit verhältnismäßiger körperlicher Gewalt, agiere.
So viel zu der Vergangenheit - kommen wir zu der Zukunft
Man sagte also im Jahre 2017: Nein, aufgrund der Fälle in meinem Beruf zwischen 2010-2016.
Ich habe es dabei belassen und hoffe eigentlich nur darauf, dass man mal eine neue Bewertung meines Leumundes erzielt. Ich meine und denke, dass es unverhältnismäßig ist, eine Person aufgrund der genannten Vorfälle auf "Lebenszeit" oder ähnliches von dem Beruf eines Ordnungshüters auszuschließen.
Ah, das EB habe ich diesbezüglich auch gefragt, aber da kam genau diese Antwort: Die Antwort auf Ihre Bewerbungen, wird aufgrund der Akte die ich hier habe, wohl die selbe sein.
Ich danke jetzt Schonmal allen und auch später für die Antworten
Liebe Grüße
Five-O