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Re: Leumund

Verfasst: Do 27. Okt 2016, 19:41
von vladdi
Wie sich das auswirkt, zeigt sich im Bewerbungsverfahren.


Die Frage in dem Bewerbungsunterlagen ist nicht, ob etwas im Führungszeugnis steht. Frage lesen und beantworten.

Re: Leumund

Verfasst: Do 27. Okt 2016, 20:07
von jenn10
ja eins von beiden.
Ich werde dann morgen mal zum EB gehen. Wusste nicht das es sowas gibt.
Danke für den Tipp

Re: Leumund

Verfasst: Do 27. Okt 2016, 20:09
von jenn10
ja @vladi da hast du schon recht, Ehrlichkeit punktet wohl meist besser...

Re: Leumund

Verfasst: Sa 12. Nov 2016, 13:58
von IndianaBln
Hab bezüglich Leumund auch eine Frage.

Folgender Sachverhalt:
Ich habe gestern einen gelben Brief bekommen.
Betreff: Bußgeldverfahren gegen XXX geb. XXX wg. Verkehrsordnungswidrigkeit.

weiter im Text: Auf Anordnung des Gerichts werden Sie zur Hauptverhandlung über Ihren Einspruch geladen.

Was ist passiert?
Ich bin Mitte des Jahres geblitzt worden. Erlaubt waren 80km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 102 km/h (Autobahn+Baustelle).
Ich habe gegen diesen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und habe nun, wie oben erwähnt, eine Anordnung zu Hauptverhandlung erhalten.

Meine Frage nun ist, ob Bußgeldbescheide bzw. Verkehrsordnungswidrigkeiten dem EB gemeldet werden müssen?
Hab derzeit einen Einstellungsrang und möchten diesen natürlich nicht aufs Spiel setzen.

Vielen Dank

Re: Leumund

Verfasst: Sa 12. Nov 2016, 14:09
von Pablo3
Felix B. hat geschrieben:Hab bezüglich Leumund auch eine Frage.

Folgender Sachverhalt:
Ich habe gestern einen gelben Brief bekommen.
Betreff: Bußgeldverfahren gegen XXX geb. XXX wg. Verkehrsordnungswidrigkeit.

weiter im Text: Auf Anordnung des Gerichts werden Sie zur Hauptverhandlung über Ihren Einspruch geladen.

Was ist passiert?
Ich bin Mitte des Jahres geblitzt worden. Erlaubt waren 80km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 102 km/h (Autobahn+Baustelle).
Ich habe gegen diesen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und habe nun, wie oben erwähnt, eine Anordnung zu Hauptverhandlung erhalten.

Meine Frage nun ist, ob Bußgeldbescheide bzw. Verkehrsordnungswidrigkeiten dem EB gemeldet werden müssen?
Hab derzeit einen Einstellungsrang und möchten diesen natürlich nicht aufs Spiel setzen.

Vielen Dank

Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten, also somit nicht anzugeben

Re: Leumund

Verfasst: Sa 12. Nov 2016, 18:13
von mistam
@jenn: Nachfrage im EB hilft gar nicht. Wenn es dir da jemand sofort sagen könnte, hätte man es dir auch schon mitgeteilt bzw das Häkchen in der Liste gesetzt. Und nur aufgrund deines Anrufs wird dein "Fall" auch nicht vorgezogen. Also warte einfach ab!

Re: Leumund

Verfasst: So 13. Nov 2016, 11:39
von Beverly Hills Cop
@jenn bzw. auch an alle neuen Bewerber:

https://www.berlin.de/polizei/verschied ... .90228.php

So könnt ihr raus bekommen was alles bei der Polizei über euch gespeichert ist.

https://datenschutz-berlin.de//content/ ... verfolgung

Hier findet ihr auch entsprechende Muster, für die Polizei und für die StA für die Auskunftserteilung.

Viele Ermittlungen, die Jahre zurück liegen, müssten normalerweise gelöscht sein, kann man auch dann beantragen das diese gelöscht werden sollen, von alleine werden sie leider ab und an nicht gelöscht, was eigentlich sein sollte... :polizei1: Und wenn dort nichts über euch gespeichert ist...dann könnt ihr auch mitteilen das ihre eine "reine" Weste habt.

Beispiel Diebstahl mit 14 und man bewirbt sich mit z.b. 24 bei der Polizei...normalerweise dürfte dieser Fall der Polizei nicht mehr vorliegen..."wenn" sie ihn gelöscht haben.

Also macht euch nicht immer so einen Kopf...

Achso...bis die jeweiligen Behörden Antworten kann einige Zeit in Anspruch nehmen...ich glaube mit ca. 4-6 Wochen muss man rechnen.

Re: Leumund

Verfasst: So 13. Nov 2016, 11:50
von Pablo3
Beverly Hills Cop hat geschrieben:@jenn bzw. auch an alle neuen Bewerber:

https://www.berlin.de/polizei/verschied ... .90228.php

So könnt ihr raus bekommen was alles bei der Polizei über euch gespeichert ist.

https://datenschutz-berlin.de//content/ ... verfolgung

Hier findet ihr auch entsprechende Muster, für die Polizei und für die StA für die Auskunftserteilung.

Viele Ermittlungen, die Jahre zurück liegen, müssten normalerweise gelöscht sein, kann man auch dann beantragen das diese gelöscht werden sollen, von alleine werden sie leider ab und an nicht gelöscht, was eigentlich sein sollte... :polizei1: Und wenn dort nichts über euch gespeichert ist...dann könnt ihr auch mitteilen das ihre eine "reine" Weste habt.

Beispiel Diebstahl mit 14 und man bewirbt sich mit z.b. 24 bei der Polizei...normalerweise dürfte dieser Fall der Polizei nicht mehr vorliegen..."wenn" sie ihn gelöscht haben.

Also macht euch nicht immer so einen Kopf...

Achso...bis die jeweiligen Behörden Antworten kann einige Zeit in Anspruch nehmen...ich glaube mit ca. 4-6 Wochen muss man rechnen.


Vor 2 Jahren gab es bei mir einen Vorwurf wegen Diebstahls, dieser wurde durch meine Aussage dann eingestellt, war halt ein Missverständnis, hatte mich auch entschuldigt... hab den Im Selbstauskunftsbogen auch angegeben.. Meinst du dass das EB ein Problem damit hat? Hab im
August,meine Stellungnahme auch per E-Mail angegeben.. weiss auch nicht wie lange die Prüfung noch dauert..

Re: Leumund

Verfasst: So 13. Nov 2016, 12:00
von Beverly Hills Cop
Wenn es, wie Du es sagst, ein "Missverständnis" war, also Du nicht schuldig warst, dann brauchst Du dir keinen Kopf machen. Aber es dauert halt bis die Behörde ihr "Ja" gibt, da sie das ja prüfen müssen, Akten anfordern usw.

Re: Leumund

Verfasst: So 13. Nov 2016, 13:49
von SchoenerThunfisch
Beverly Hills Cop hat geschrieben: Und wenn dort nichts über euch gespeichert ist...dann könnt ihr auch mitteilen das ihre eine "reine" Weste habt.
Die Frage ist aber nicht, ob irgendwas noch gespeichert ist, sondern ob je Ermittlungsverfahren gegen einen geführt wurden. Wer da wissentlich falsche Angaben macht (also eine weiße Weste), der wird rausfliegen.
Ich empfehle es keinem, diesem Rat zu folgen. Spielt mit offenen Karten und disqualifiziert euch nicht mit so einer Sache.

Das EB findet alles raus, ob's gelöscht ist, oder nicht.

Re: Leumund

Verfasst: Di 13. Dez 2016, 08:59
von mycal
SchoenerThunfisch hat geschrieben:
Beverly Hills Cop hat geschrieben:
Das EB findet alles raus, ob's gelöscht ist, oder nicht.


Mag sein,
Ich dachte auch zuerst, das Ehrlichkeit weiter kommt.

Re: Leumund

Verfasst: Di 13. Dez 2016, 09:13
von mistam
Nun ja. Unehrliche fliegen allein schon wegen der Unehrlichkeit raus. Ehrlichkeit macht andererseits frühere Verfehlungen nicht ungeschehen.

Re: Leumund

Verfasst: Di 13. Dez 2016, 10:05
von mycal
Gibt es denn schon eine grobe Vermutung, wann die Leumundsüperprüfungen abgeschlossen sind oder kann es sich in Einzelfällen noch bis kurz vor Einstellungstermin ziehen? Dies wäre evtl. für den Ein oder Anderen ein Problem bzgl. Absprachen mit "alten" Arbeitgeber oder Dienstherren.

Re: Leumund

Verfasst: Di 13. Dez 2016, 11:07
von naturian
Es gibt keine fixen Zeiten darüber. Wenn Bewerber einen einewandfreien Leumund haben, werden diese natürlich in der Regel schneller ihr "ja" bekommen. Aber das ist alles abhängig von der Masse der Bewerber. Einige haben ihres schon bei der Veröffentlichung der Ranglisten, andere erst 1-2 Monate vor Beginn

Re: Leumund

Verfasst: Mo 25. Sep 2017, 17:05
von Cosywash
Hallo Leute,
ist es möglich eingestellt zu werden, obwohl man vor zwei Jahren nicht eingestellt wurde, wegen der charakterlichen Eignung und darauf noch eine Sperre bekommen hat.