Bewerbung für die Einstellung im Herbst 2017

Auswahlverfahren und Ausbildung
SchoenerThunfisch
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Re: Bewerbung für die Einstellung im Herbst 2017

Beitragvon SchoenerThunfisch » Do 7. Sep 2017, 12:20

Vielleicht hast du die Aussagen missverstanden. Oder vielleicht hast du mit jemandem geredet, der gar nicht dafür zuständig ist und das nicht entscheidet. Ich glaube eher, dass du es vermutlich missverstanden hast. Oder du hast denen beim Fragen nicht alle Details ausführlich erläutert, weshalb die Antwort kam, dass das kein Problem sein sollte. Dafür ist ja die ausführliche Stellungnahme da gewesen.

Und worauf sollte sich das EB denn sonst beziehen? Voraussetzung sind geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, nach Prüfung und Beurteilung deiner Situation wurde entschieden, dass dein Insolvenzverfahren das nicht erfüllt, aufgrund der Gefahr der Bestechlichkeit. Was soll man denn noch sagen?

mistam
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Re: Bewerbung für die Einstellung im Herbst 2017

Beitragvon mistam » Do 7. Sep 2017, 12:44

anwaerter hat geschrieben:Noch vor meiner Bewerbung bei der Polizei, erkundigte ich mich beim Einstellungsbüro, ob ein Insolvenzverfahren ein Ausscheidungsgrund für das Berwerbungsverfahren wäre. Dort hieß es ganz klar ,,Nein"! Und auch beim persönlichen Gespräch, wurde das Thema eher belächelt und in keinster Weise auf ein mögliches Ausscheiden aus dem Bewerbungsverfahren hingewiesen:
Eine solche unsinnige Auskunft würde das Einstellungsbüro nie erteilen. Insolvenzverfahren sind fast immer ein Ablehnungsgrund.
Im persönlichen Gespräch hat das Thema ganz einfach nichts zu suchen, weil die Bewerter mit einer diesbezüglichen Entscheidung nichts zu tun haben.

mistam
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Re: Bewerbung für die Einstellung im Herbst 2017

Beitragvon mistam » Do 7. Sep 2017, 12:52

anwaerter hat geschrieben: Werde ich dann aber noch um eine ausführliche Stellungnahme gebeten und sich das Einstellungsbüro bei meiner Absage aber auf die Allgemeinen Ansprüche an Polizeibeamte bezieht, dann ist das 1. keine Einzelfallentscheidung und hätte somit 2. schon viel früher im Bewerbungsverfahren zu einem Ausschluss führen müssen! .
Es geht immer um die allgemeinen Ansprüche an Polizeibeamte. Die ändern sich im Einzelfall nicht. Im Einzelfall ist aber zu entscheiden, ob jemand diesen Ansprüchen genügt. Dafür kann eine Stellungnahme hilfreich sein.
Offenkundig warst Du nicht in der Lage, den Gesamtsachverhalt so darzustellen, dass in Deinem speziellen Fall anders entschieden werden konnte. Von Bedeutung sind dabei viele Umstände wie die Restschuld, die Umstände, die zur Insolvenz führten, Bemühungen, diese zu vermeiden und viele andere.

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Re: Bewerbung für die Einstellung im Herbst 2017

Beitragvon SirJames » Do 7. Sep 2017, 13:48

Moin Anwaerter,

auch wenn man Deine Enttäuschung sicherlich ein Stück weit nachvollziehen kann, so wird eine objektive Beurteilung Deines Falles an dieser Stelle schwerlich möglich sein. Darüber hinaus halte ich die Wortwahl in Deinem Beitrag ggü. der Behörde für teilweise unangebracht, auch wenn sie vermutlich Deinem Ärger geschuldet ist.

Nichtsdestotrotz stünde Dir ja ggf. der Rechtsweg offen, auf welchen zu prüfen wäre, inwieweit die Entscheidung der Behörde a) rechtmäßig ist (wovon ich pers. ausgehe), b) ob sie früher hätte getroffen werden müssen und c) Dir dadurch ggf. irgendwelche anderen Ansprüche erwachsen sind.

Gruß


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Re: Bewerbung für die Einstellung im Herbst 2017

Beitragvon mistam » Do 7. Sep 2017, 16:37

Gut, dass wir das mal festgestellt haben ...

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Re: Bewerbung für die Einstellung im Herbst 2017

Beitragvon Servus1999 » Sa 9. Sep 2017, 21:53

Moin,
hat jemand Erfahrungswerte wie viele Bewerber jetzt noch ca. aus der Rangliste wegfallen werden. :lupe:

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Re: Bewerbung für die Einstellung im Herbst 2017

Beitragvon Benut » So 1. Okt 2017, 21:54

Allen angehenden Kommissaren und Kommissarinnen viel Spaß bei der Ernennung morgen.

Und allen bei denen es dieses Mal nicht geklappt hat: Nicht aufgeben.

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Re: Bewerbung für die Einstellung im Herbst 2017

Beitragvon HerthaBSC » Fr 6. Okt 2017, 17:53

Hallo,

wenn man alle drei Ja's in der Rangliste hat und auf die Antwort von der Beschäftigtenvertretung noch fehlt, kann man davon ausgehen, dass man angenommen ist ? Oder ist es immernoch möglich aus dem Einstellungsverfahren ausgeschlossen zu werden ? Was genau macht die Beschäftigtenvertretung ?
Danke.

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Re: Bewerbung für die Einstellung im Herbst 2017

Beitragvon Benut » Fr 6. Okt 2017, 21:18

Beschäftige dich mal mit der Suchfunktion. Die fühlt sich von dir vernachlässigt. ;-(

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Re: Bewerbung für die Einstellung im Herbst 2017

Beitragvon freddy3001 » So 4. Mär 2018, 20:04

Kann mir hier jemand was zur Abschlussuntersuchung sagen? wie läuft die ab? Muss man große Angst haben wenn nichts weiteres vorgefallen ist?

IndianaBln
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Re: Bewerbung für die Einstellung im Herbst 2017

Beitragvon IndianaBln » So 4. Mär 2018, 20:24

Du gehts zu der vorgegebenen Zeit zur Radelandstraße und schleichst dich durch die Vertreter der Gewerkschaften und stellst dich in der Schlange an (siehst du dann schon 😉). Dann wartest du bist du dran bist, gibst deine Erklärung zum Leumund ab und antwortest auf die Frage ob irgendwelche medizinische Vorfälle seit der letzten Untersuchung vorgefallen sind und sagst Danke zur Aussage des Arztes "Herzlich Willkommen bei der Polizei".
Danach muss man noch zu einem kurzen Vortrag und muss 1-2 Vordrucke ausfüllen.
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

Bertolt Brecht


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