Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, in welcher Stufe man nach dem Studium/der Ausbildung eingruppiert wird?
A9 / Stufe 1 oder A9 / Stufe 2? Werden einem die Jahre Ausbildungszeit als Erfahrungsstufe angerechnet?
Weiß außerdem jemand, ob im Vorfeld erbrachte kaufmännische Tätigkeiten in der Erfahrungsstufe angerechnet werden? Kann für die Arbeit bei der Kripo ja auch von Nutzen sein...
Vielen Dank.
Eingruppierung nach dem Studium
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Re: Eingruppierung nach dem Studium
A9 Stufe 1
Stufe 2 dann zwei Jahre nach Ernennung zum Kommissar.
Vorangegangene Tätigkeiten können angerechnet werden. Ist allerdings ne Einzelfallentscheidung.
Bsp.: Bundeswehr bspw. funktioniert meistens.
Jurastudium (für Polizei auch von Nutzen) eher nicht
Tischlerlehre auch nicht
Stufe 2 dann zwei Jahre nach Ernennung zum Kommissar.
Vorangegangene Tätigkeiten können angerechnet werden. Ist allerdings ne Einzelfallentscheidung.
Bsp.: Bundeswehr bspw. funktioniert meistens.
Jurastudium (für Polizei auch von Nutzen) eher nicht
Tischlerlehre auch nicht
Re: Eingruppierung nach dem Studium
Zeiten der Ausbildung werden regelmäßig nicht angerechnet. Anders sieht es bei hauptberuflichen Tätigkeiten aus.
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