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Kann man etwas gegen die charakterliche Nichteignung tun?

Verfasst: So 12. Nov 2017, 13:22
von jacuzzi3
Aufgrund eines nicht so schönem Eintrag in meinem Amnesabogen habe ich bangen, eine Absage wegen einer charakterlichen Nichteignung zu kriegen.
Das man Widerspruch gegen eine Absage einlegen darf ist mir bewusst, nur frage ich mich wie. Muss man sich selbst um Gutachten etc. kümmern oder ist bei einem Widerspruch die Polizei verpflichtet sich in einem persönlichen Gespräch vom Gegenteil überzeugen zu lassen?

Re: Kann man etwas gegen die charakterliche Nichteignung tun?

Verfasst: So 12. Nov 2017, 13:26
von Franconia
Nein, du musst deinen Widerspruch entsprechend untermauern, sprich Gegengutachten etc. Um Widerspruch einzulegen gilt es eine Frist zu beachten, die auf dem Ablehnungsschreiben vermerkt ist.

Sprichst du von gesundheitlicher oder charakterlicher Nichteignung? Das sind zwei Paar Schuhe.

Re: Kann man etwas gegen die charakterliche Nichteignung tun?

Verfasst: So 12. Nov 2017, 13:37
von jacuzzi3
Franconia hat geschrieben:
So 12. Nov 2017, 13:26
Nein, du musst deinen Widerspruch entsprechend untermauern, sprich Gegengutachten etc. Um Widerspruch einzulegen gilt es eine Frist zu beachten, die auf dem Ablehnungsschreiben vermerkt ist.

Sprichst du von gesundheitlicher oder charakterlicher Nichteignung? Das sind zwei Paar Schuhe.
Charakterliche Nichteignung. Ist da etwas anderes zu beachten?

Re: Kann man etwas gegen die charakterliche Nichteignung tun?

Verfasst: So 12. Nov 2017, 13:44
von Franconia
Kommt auf den Grund deiner Bedenken an. Was auf dem Anamnesebogen könnte denn auf eine charakterliche Nichteignung hinweisen? Alkoholexzesse? Um was geht es denn genau? So rät man in's Blaue hinein.

Re: Kann man etwas gegen die charakterliche Nichteignung tun?

Verfasst: So 12. Nov 2017, 14:05
von jacuzzi3
Franconia hat geschrieben:
So 12. Nov 2017, 13:44
Kommt auf den Grund deiner Bedenken an. Was auf dem Anamnesebogen könnte denn auf eine charakterliche Nichteignung hinweisen? Alkoholexzesse? Um was geht es denn genau? So rät man in's Blaue hinein.
Drogenexzesse als Jugendlicher. Eine Sucht hatte ich nicht und es wurde keine festgestellt.
Dadurch habe ich leider vermutlich auch keinen tippy toppen Leumund.

Re: Kann man etwas gegen die charakterliche Nichteignung tun?

Verfasst: So 12. Nov 2017, 14:39
von Franconia
Mit Drogenexzessen wirst du vermutlich keine Chance haben.

Re: Kann man etwas gegen die charakterliche Nichteignung tun?

Verfasst: So 12. Nov 2017, 15:14
von vladdi
Niemand wird dir hier beantworten können, wie sich deine Vergangenheit konkret auswirken wird.

Es geht immer um die Vergangenheit, um das Jetzt und um die Zukunft.
Deine Vergangenheit kann jedoch tatsächlich ein Ausschlussgrund sein. Hoffentlich schauen die Einsteller nicht nur allein auf die Vergangenheit, sondern auch, was man daraus und damit gemacht hat.

Jedoch ist es im Leben manchmal so, dass einzelne Handlungen sich auf die Zukunft auswirken. Manche Vergangenheit spricht gegen eine Zukunft bei der Polizei.

Es gibt 16 Länderpolizeien, eine Bundespolizei, Zoll und BKA. Wenn deine Vergangenheit ein Fehler deiner Vergangenheit war, dann kann es sein, dass eine Behörde das Positive in dir sieht. Du kannst jedoch wie jeder andere auch, auch ohne Blick auf deine Vergangenheit, ungeeignet sein.

Wie gesagt, niemand hier weiß es. Eins ist nur gewiss: du kannst dich nicht so unbesorgt bewerben, wie manch anderer und wenn es gut ausgeht, solltest du dieses Gefühl dein Leben nicht vergessen. Wenn es nichts wird, dann gibt es andere Wege im Leben zum Glück.

Re: Kann man etwas gegen die charakterliche Nichteignung tun?

Verfasst: So 12. Nov 2017, 21:50
von Ghostrider1
Denke heute schon an das Morgen...

Wie man einen Widerspruch richtig formuliert, sagt dir ein Anwalt ( aber bitte mit entsprechender Fachausrichtung )

Meine Meinung dazu.
Was sind Drogenexzesse?
Was für Drogen?
Begleitstraftaten begangen?
Wie lange her ?

Da sind so viele Fragen, da kann dir hier keiner sagen, wo du den Hebel beim Widerspruch ansetzen musst.

Re: Kann man etwas gegen die charakterliche Nichteignung tun?

Verfasst: Mo 13. Nov 2017, 05:35
von Syzygy
Im Einzelfalle kann die Bewerbung in anderen Bundesländern oder schlicht Zeit helfen. Und natürlich eine ausführliche eigene Auseinandersetzung mit den Handlungen der Vergangenheit. Kann ich mich z.B. mit 27, abgeschlossener Berufsausbildung und geordneten Verhältnissen glaubhaft von einer - hoffentlich sehr kurzen - Phase mit 15/16 distanzieren, dann kommt da deutlich seltener eine "charakterliche Nichteignung" heraus als wenn Du mit 18 zur Polizei willst nach dem Du mit 17 Stammkunde in der Notaufnahme warst, wo Dich stets 2 PVB hinbegleiten mussten, weil Du im Suff alles kurz und klein schlagen wolltest.

Und bei Einträgen im Anamnesebogen kann man die o.g. Selbstreflektion schon mal dazu nutzen, drüber nachzudenken, wie man dahingehende Fragen ehrlich beantwortet. Stichwort: Bagatellisierung, Externalisierung der Schuldfrage. Würde ich von einem Bewerber z.B. nicht hören wollen.