www.morgenpost.deGericht: Wer kifft, darf in Berlin nicht Polizist werden
Berlin. Wer Marihuana raucht oder andere Cannabisprodukte konsumiert, darf in Berlin nicht Polizist werden.
[...]
Der Mann war gerichtlich gegen die Entscheidung der Polizei vorgegangen. Das Gericht stellte aber fest, die Einstellung setze „die umfassende Eignung eines Bewerbers“ voraus. Die Polizei habe dabei einen „weiten Einschätzungsspielraum“. Der Cannabiskonsum könne die Eignung zum Autofahren einschränken. Dies zähle zu den Aufgaben von Polizisten. Ein solcher Bewerber sei daher nicht uneingeschränkt fähig für den Polizeidienst, wenn der Konsum weniger als ein Jahr zurückliege.
[...]
Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
- schutzmann_schneidig
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Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
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Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Ich bin erfreut, dass die Nichteignung als Kraftfahrer ein ausreichendes oder vielleicht gar das einzige Argument gewesen ist, was einen BTM-Konsumenten vom Polizeidienst ferngehalten hat (wenn ich jetzt nur den Text der zuvor geposteten Meldung nehme).
Wenn dem Mann der Beruf sehr am Herzen liegt, wird er sich ja bestimmt so lange in Enthaltsamkeit üben können, bis seine Werte unauffällig sind.
Danach liegen ihm in Berlin hoffentlich keine weiteren Steine im Weg, wenn er sich erneut bewerben sollte.
Wenn dem Mann der Beruf sehr am Herzen liegt, wird er sich ja bestimmt so lange in Enthaltsamkeit üben können, bis seine Werte unauffällig sind.
Danach liegen ihm in Berlin hoffentlich keine weiteren Steine im Weg, wenn er sich erneut bewerben sollte.
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Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Ich glaube gelesen zu haben,dass der Bewerber mittlerweile 40 Jahre ist.
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Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Nachvollziehbar, aber dennoch irgendwie komisch. Im öffentlichen Dienstrecht hat man meinen Kommilitonen vermittelt, dass kiffen unproblematisch sei und nicht gegen die Wohlverhaltenspflicht verstoße. Ich finde die Entscheidung natürlich gut, aber halt etwas merkwürdig.
Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Sicher? Das klingt...fragwürdigIm öffentlichen Dienstrecht hat man meinen Kommilitonen vermittelt, dass kiffen unproblematisch sei und nicht gegen die Wohlverhaltenspflicht verstoße.
Kein Cop
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Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
hm
wenn der Eigengebrauch nicht mehr sanktioniert wird ?
Zu Hause in seiner Freizeit - da wird es beim Dienstvergehen schwer
wenn der Eigengebrauch nicht mehr sanktioniert wird ?
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- schutzmann_schneidig
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Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Zu betrachten wäre in einem solchen Fall ein Verhalten außerhalb des Dienstes gem. § 47 (1) S. 2 BeamtStG. Richtig ist, dass hier im Vergleich zu einem innerdienstlichen Verhalten gesteigerte Anforderungen an die Qualität des potentiellen Dienstvergehens zu stellen sind (z.B. entfällt die Achtung, die der Beruf erfordert, und es ist nur das Vertrauen zu prüfen).
Dazu ist es allerdings nicht erforderlich, dass z.B. die Bevölkerung von diesem Verhalten tatsächlich Kenntnis nimmt. Vielmehr geht es um die abstrakte Erwartungshaltung, also wie würde die Bevölkerung im Hinblick auf das genannte Vertrauen reagieren, wenn sie von diesem Verhalten Kenntnis nehmen würde.
Die Schwelle "in besonderem Maße geeignet" bilden hier neben sonstigen gravierenden Ausfällen regelmäßig Straftaten. Insofern kommt es letztlich nicht darauf an, ob der Eigengebrauch sanktioniert wird, sondern darauf, ob dieser (bzw. das sich beschaffen zum Konsum) eine Straftat darstellt. Einmal vorausgesetzt, dass dieser vorangegangene Erwerb/Besitz in D stattfand, wäre das hier gegeben.
Im Ergebnis ließe sich hier, wenn auch sicherlich im "unteren Bereich", eine Nichterfüllung von Pflichten und damit ein Dienstvergehen feststellen. Insofern sehe ich die hier genannte Vermittlung einer pauschal gegenteiligen Ansicht im öDR kritisch, weiß aber auch nicht, welcher konkrete Sachverhalt dem zugrunde lag.
Dazu ist es allerdings nicht erforderlich, dass z.B. die Bevölkerung von diesem Verhalten tatsächlich Kenntnis nimmt. Vielmehr geht es um die abstrakte Erwartungshaltung, also wie würde die Bevölkerung im Hinblick auf das genannte Vertrauen reagieren, wenn sie von diesem Verhalten Kenntnis nehmen würde.
Die Schwelle "in besonderem Maße geeignet" bilden hier neben sonstigen gravierenden Ausfällen regelmäßig Straftaten. Insofern kommt es letztlich nicht darauf an, ob der Eigengebrauch sanktioniert wird, sondern darauf, ob dieser (bzw. das sich beschaffen zum Konsum) eine Straftat darstellt. Einmal vorausgesetzt, dass dieser vorangegangene Erwerb/Besitz in D stattfand, wäre das hier gegeben.
Im Ergebnis ließe sich hier, wenn auch sicherlich im "unteren Bereich", eine Nichterfüllung von Pflichten und damit ein Dienstvergehen feststellen. Insofern sehe ich die hier genannte Vermittlung einer pauschal gegenteiligen Ansicht im öDR kritisch, weiß aber auch nicht, welcher konkrete Sachverhalt dem zugrunde lag.
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Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Ich bezog mich mehr auf diesen Satz:
die Erwartungshaltung ist, die die Bevölkerung nun wohl zu haben hat.
Sie unterliegt einem ständigen Wandel, siehe Haar und Bärte, Körperschmuck, Bemalung und Modifikation.
Von daher habe ich es mir abgewöhnt aufgrund einer Zeitungsmeldung auf ein Urteil zu schließen,
ohne dies selbst und natürlich die Begründung dazu, gelesen zu haben.
wobei es immer im Auge des Betrachters liegt, wasIm öffentlichen Dienstrecht hat man meinen Kommilitonen vermittelt, dass kiffen unproblematisch sei und nicht gegen die Wohlverhaltenspflicht verstoße.
die Erwartungshaltung ist, die die Bevölkerung nun wohl zu haben hat.
Sie unterliegt einem ständigen Wandel, siehe Haar und Bärte, Körperschmuck, Bemalung und Modifikation.
Von daher habe ich es mir abgewöhnt aufgrund einer Zeitungsmeldung auf ein Urteil zu schließen,
ohne dies selbst und natürlich die Begründung dazu, gelesen zu haben.
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Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Wobei es hier um eine Einstellung geht und nicht um eine Entlassung. Gleichwohl wäre eine seriöse Quelle für diese Einschätzung auch nicht schlecht.
Gehört wird nämlich außerordentlich viel. I.d.R. ist es falsch, das Gehörte.
Gehört wird nämlich außerordentlich viel. I.d.R. ist es falsch, das Gehörte.
- schutzmann_schneidig
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Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Das stimmt. Bei dem genannten Beispiel des Kiffens war mit dem in Rede stehenden Verhalten jedoch auch eine Straftat verbunden (Erwerb/Besitz BtM), was bei allem gesellschaftlichen Wandel in diesem Zusammenhang durchaus noch als "harte Konstante" betrachtet werden darf.Controller hat geschrieben: ↑Di 17. Jul 2018, 17:25wobei es immer im Auge des Betrachters liegt, was
die Erwartungshaltung ist, die die Bevölkerung nun wohl zu haben hat.
Sie unterliegt einem ständigen Wandel, siehe Haar und Bärte, Körperschmuck, Bemalung und Modifikation.
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Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
japp
wie gesagt ich bezog mich auf naturian und ahab
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- Rantanplan
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Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Mir wurde zu Bundeswehrzeiten mal beigebracht, dass Cannabiskonsum aufgrund des uneinheitlichen Abbaus eine Eignung als Schusswaffenträger ausschließt, da bei abendlichem Konsum nicht sicher gesagt werden könne, dass beim Dienst am nächsten Tag nicht noch berauschende Stoffe im Blut sind. Daher wundert mich, dass das Gericht nur auf die Eignung zum Autofahren eingeht, nicht aber auf die Eignung zum Führen von Schusswaffen.
Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Das ist nur das, was ich gehört habe. Ich war zu dem Zeitpunkt nicht in der Studiengruppe. In meiner alten wurde das nicht behandelt, ich hak da aber nochmal gerne nach.
Re: Keine Eignung für den Polizeidienst nach Konsum von Cannabis
Das stimmt nicht zwangsläufig: der reine Konsum ist straflos. Wenn z.b. in geselliger Runde ein Joint geraucht wird und man nimmt einen Zug, stellt dies keine Straftat dar. Ich denke, dass ein solcher Fall auch in der oben erwähnten Vorlesung behandelt wurde.schutzmann_schneidig hat geschrieben: ↑Di 17. Jul 2018, 19:02Das stimmt. Bei dem genannten Beispiel des Kiffens war mit dem in Rede stehenden Verhalten jedoch auch eine Straftat verbunden (Erwerb/Besitz BtM), was bei allem gesellschaftlichen Wandel in diesem Zusammenhang durchaus noch als "harte Konstante" betrachtet werden darf.Controller hat geschrieben: ↑Di 17. Jul 2018, 17:25wobei es immer im Auge des Betrachters liegt, was
die Erwartungshaltung ist, die die Bevölkerung nun wohl zu haben hat.
Sie unterliegt einem ständigen Wandel, siehe Haar und Bärte, Körperschmuck, Bemalung und Modifikation.
Einmalig einen Joint mitrauchen oder regelmäßig, sind unterschiedlich zu behandelnde Sachverhalte. Bei regelmäßigem Konsum wird einem ja schon von der zuständigen Behörde die Fahrerlaubnis entzogen und diese kann nur mit dem Nachweis, dass man ein Jahr clean war, zurückerlangt werden. Kann mir daher nicht vorstellen, dass Cannabiskonsum für PVB grundsätzlich gestattet ist.
Dies zeigt auch der Fall aus Berlin: Einstellung ist erst möglich, wenn der Konsum mindestens ein Jahr zurückliegt. Dies wird sicher immer eine Einzelfallentscheidung sein, denn Cannabis begünstigt schwere psychische Erkrankungen. Wird leider von den hippen Konsumenten ausgeblendet.
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