Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
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Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Hätte ja durchaus sein können, dass die FH Polizei das anders sieht. Zumal ich nach wie vor denke, dass es hier von der Seite der Nebentätigkeit ein Problem geben könnte. Es ist durchaus nicht von der Hand zu weisen, dass ein Zweitstudium eben vom Erststudium ablenkt. Für das erste Studium wird er bezahlt und der Dienstherr hat ein berechtigtes Interesse daran, dass es auch erfolgreich abgeschlossen wird. Dunkel meine ich mich zu erinnern, dass man bei uns bestimmte Noten vorweisen musste, um ein zweites Studium aufnehmen zu dürfen. Was dann auch bedeuten würde, dass es zumindest die Pflicht zur Anmeldung gegenüber dem Dienstherrn im Rahmen des Studiums gab.
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Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Mir ist kein Fall bekannt, in welchem das Beamtenverhältnis aufrecht gehalten wurde, während man als Referendar im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis war. Ich kann auch spontan nicht sagen, ob das überhaupt möglich ist, sehe hier jedoch diverse Probleme. Das Interesse des Dienstherren dürfte an so einer Regelung auch überschaubar sein. Was hat er davon?Crawford hat geschrieben: ↑So 8. Dez 2019, 19:10Wie schaut es denn aus, wenn man als Beamter beschäftigt ist und das 1. Staatsexamen bestanden hat und einen Wechsel zwecks des 2-jährigen Referendariats anstrebt? Wie ist da der weitere Werdegang als Polizeibeamter in Berlin? Müsste ich dann kündigen oder wird man für 2 Jahre "freigestellt"?
Was muss man da alles beachten?
Grüße
Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
http://gesetze.berlin.de/jportal/?quell ... l&max=true(2) Wer
1.
in einem zum angestrebten Studiengang fachlich ähnlichen Beruf eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat und
2.
im erlernten Beruf mindestens drei Jahre tätig war,
ist berechtigt, ein seiner bisherigen Ausbildung entsprechendes grundständiges Studium an einer Hochschule aufzunehmen
Mal eine andere Frage. Könnte sich ein Beamter des mD - ohne Abitur - nach 3 Jahren Berufserfahrung extern für den gD bewerben und als PKA/KKA anfangen?
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Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Was möchtest du mit dem Gesetzesabschnitt zum Ausdruck bringen?
Ah...mit Mistams Einwurf fiel es mir wie Schuppen von den Augen Ich war gedanklich bei den Zeilen zuvor.
Ah...mit Mistams Einwurf fiel es mir wie Schuppen von den Augen Ich war gedanklich bei den Zeilen zuvor.
Zuletzt geändert von PotionMaster am Mi 11. Dez 2019, 08:41, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Nein, kann er nicht, weil das ein Umgehen der hierfür vorgesehenen speziellen Aufstiegsverfahren darstellen würde.
Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Also nur um Missverständnisse auszuschließen. Ich spreche nicht von einer internen Bewerbung oder einem Aufstieg nach den internen Vorschriften/Beamtenrecht. Was ich eher meine ist, ob man theoretisch kündigen kann, an dem Auswahlverfahren zum PKA teilnehmen darf und bei einer Zusage dann auf Widerruf eingestellt werden kann (ohne Anspruch auf POM Besoldung)
Danke im Voraus.
Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Kann dir davon nur abraten. Möglich hin oder her, dir wird die Zeit fehlen. Löblich, dass du das anstrebst - insbesondere für unseren Job ist das sehr förderlich.
Ich kenne niemanden, der nebenher ein Zweitstudium gemacht hat. Aber ich kenne viele, die nach ihrem Abschluss an der HWR ein Fernstudium begonnen haben - das funktioniert auch einwandfrei.
Ich kenne auch Kollegen, die nach ihrem Abschluss an der HWR ein Vollzeitstudium - neben dem Job (ja, vollzeit) absolvieren. Das funktioniert, insbesondere wenn dort ein dienstlicher Bezug ist. In meinen Fällen war das jeweils Jura. Allerdings klagen besagte Fälle auch darüber, dass Sie dadurch sehr wenig Privatleben haben - aber das wollten sie am Ende so.
Ich sehe bei allen, dass das schon einen enormen Vorteil bringt, vorallem rechtliche Sachverhalte kannst du dabei ganz gut einordnen und du wirst durch so ein Studium auch Straftaten erkennen, die Andere möglicherweise übersehen.
Ich kenne niemanden, der nebenher ein Zweitstudium gemacht hat. Aber ich kenne viele, die nach ihrem Abschluss an der HWR ein Fernstudium begonnen haben - das funktioniert auch einwandfrei.
Ich kenne auch Kollegen, die nach ihrem Abschluss an der HWR ein Vollzeitstudium - neben dem Job (ja, vollzeit) absolvieren. Das funktioniert, insbesondere wenn dort ein dienstlicher Bezug ist. In meinen Fällen war das jeweils Jura. Allerdings klagen besagte Fälle auch darüber, dass Sie dadurch sehr wenig Privatleben haben - aber das wollten sie am Ende so.
Ich sehe bei allen, dass das schon einen enormen Vorteil bringt, vorallem rechtliche Sachverhalte kannst du dabei ganz gut einordnen und du wirst durch so ein Studium auch Straftaten erkennen, die Andere möglicherweise übersehen.
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Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Auch hier würde ich überlegen, ob das Sinn macht. Strafrecht ist im Rahmen des Jurastudiums maximal 1/3 des Stoffes, in den meisten Bundesländern sogar noch weniger. Meistens dominiert das Zivilrecht, gefolgt vom Verwaltungsrecht. Ob es dann Sinn macht, dass man Jura studiert um im polizeilichen Alltag bei den Straftatbeständen fitter zu werden? Wäre es da nicht einfacher, sich selbst mit ein paar Büchern im Strafrecht fitter zu machen und Zivilrecht links liegen lassen zu können?
Natürlich schadet Bildung nie. Aber man sollte sich doch überlegen, was man auf die Zukunft gerichtet erreichen mag. Braucht es dafür ein Jurastudium? Muss an sich die Quälerei antun und auf so viel anderes verzichten?
Natürlich schadet Bildung nie. Aber man sollte sich doch überlegen, was man auf die Zukunft gerichtet erreichen mag. Braucht es dafür ein Jurastudium? Muss an sich die Quälerei antun und auf so viel anderes verzichten?
Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Nein, da hast du absolut Recht. Das war auch nur ein Beispiel mit den Tatbeständen. Aber ich denke wir koennen uns ausmalen welche Studiengänge für den Alltag sinn machen und welche nicht. Jura ist definitiv ein Studiengang der in unserem Job nicht falsch sein kann. Natürlich hast du da viele Dinge, die wir auch nicht benötigen. Wenn du aber Ambitionen hast in den hD zu gehen, ist so ein Studium sicherlich kein negativer Aspekt, sondern spricht eher für dich an irgend einer Stelle.
Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Grundsätzlich ist auch nur eine Immatrikulation zur selben Zeit zulässig.
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Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Nein, "falsch" sicher nicht. Aber ich frage mich, ob es nicht einfacher ist über gute Leistungen im Studium zum gD die Grundlagen für den hD zu schaffen und so auf regulärem Aufstiegsweg in den hD zu gelangen.scw hat geschrieben: ↑So 15. Dez 2019, 18:08Nein, da hast du absolut Recht. Das war auch nur ein Beispiel mit den Tatbeständen. Aber ich denke wir koennen uns ausmalen welche Studiengänge für den Alltag sinn machen und welche nicht. Jura ist definitiv ein Studiengang der in unserem Job nicht falsch sein kann. Natürlich hast du da viele Dinge, die wir auch nicht benötigen. Wenn du aber Ambitionen hast in den hD zu gehen, ist so ein Studium sicherlich kein negativer Aspekt, sondern spricht eher für dich an irgend einer Stelle.
Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Wie schaut es denn aus, wenn man als Beamter beschäftigt ist und das 1. Staatsexamen bestanden hat und einen Wechsel zwecks des 2-jährigen Referendariats anstrebt? Wie ist da der weitere my ip birthday wishes tneb Werdegang als Polizeibeamter in Berlin? Müsste ich dann kündigen oder wird man für 2 Jahre "freigestellt"?
Zuletzt geändert von PIKILATY am Sa 28. Dez 2019, 23:21, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Jura Fernstudium nebst Vorbeitungsdienst gD HWR
Die Frage ist ja, wofür man das Studium machen möchte. Will man in den hD? Oder möchte man einfach im gD bleiben und sich fortbilden. Nicht jeder, der ein Studium noch anstrebt, möchte auch in den hD.
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