Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderatoren: Old Bill, coco_loco

InspektorClouseau
Cadet
Cadet
Beiträge: 18
Registriert: Do 17. Feb 2011, 19:16

Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung

Beitragvon InspektorClouseau » Do 17. Feb 2011, 19:20

Hallo, alle miteinander!

Habe Montag meine EAV in Bremen und habe zuvor noch zwei Fragen, die mir weder das WWW, noch die SuFu beantworten wollen: Wie lange ist die Mindesverweildauer in Bremen nach Abschluss der Ausbildung? Und setzt die Besoldung auch wie in anderen Bundesländern erst mit Beendigung des "Vor-Studiums" (kenne den passenden Fachterminus nicht ;)) ein?

Vielen, lieben Dank im Vorraus!
Gruß!

Sturmi90
Constable
Constable
Beiträge: 77
Registriert: Di 18. Aug 2009, 00:00
Wohnort: Bremen

Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung

Beitragvon Sturmi90 » Do 17. Feb 2011, 20:00

Die Besoldung beginnt zum 1. Oktober.

Von einer "Mindestverweildauer" hab ich noch nie etwas gehört. Wenn du aber in ein anderes Bundesland möchtest, dann bewirb dich doch gleich da. Denn du musst auch immer noch einen Tauschpartner finden.

Wobei du - zuweit ich das beurteilen kann - mit Bremen nichts falsch machen kannst.

Viel Erfolg bei dem Einstellungstest.


Edit: Ich habe deinen anderen Beitrag zum BKA gelesen. Unterschätze den Einstellungstest nicht, denn den bestehen auch nur die Besten :!:
"Wenn die anderen glauben, man ist am Ende, so muss man erst richtig anfangen."Konrad Adenauer

InspektorClouseau
Cadet
Cadet
Beiträge: 18
Registriert: Do 17. Feb 2011, 19:16

Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung

Beitragvon InspektorClouseau » Do 17. Feb 2011, 20:19

Danke für die schnelle Antwort! Top-Forum hier!

Es geht mir nur um die reine Information, ich will zu 100% Wissen was mich erwartet ;) Also in NRW muss ich (soweit ich das gehört habe) 4 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einer Stadt innerhalb des Landes verweilen, ehe ich woanders hin kann. Ist das nicht so ähnlich in Bremen?

Und noch eine dumme Frage zum Schluss: Was meinst du mit: "Mit Bremen kannst Du nichts falsch machen."?

Gruß und Dank!

Benutzeravatar
DocSnuggles
Lieutenant
Lieutenant
Beiträge: 1376
Registriert: Sa 17. Apr 2010, 20:24

Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung

Beitragvon DocSnuggles » Do 17. Feb 2011, 20:33

Überschaubares Gebiet, irgendwann kennt man nahezu alle Kollegen, keine langen Srecken,....

... denke ich mir nach einem Blick auf die Landkarte.
"Oft ist "kritisch" eine gute Eigenschaft, manchmal aber auch ein Synonym für "keine Ahnung, aber für alles eine Meinung"."
Hessen78

Sturmi90
Constable
Constable
Beiträge: 77
Registriert: Di 18. Aug 2009, 00:00
Wohnort: Bremen

Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung

Beitragvon Sturmi90 » Do 17. Feb 2011, 21:07

InspektorClouseau hat geschrieben:(...) (soweit ich das gehört habe) 4 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einer Stadt innerhalb des Landes verweilen, ehe ich woanders hin kann. Ist das nicht so ähnlich in Bremen?(...)
Wie es in NRW ist, das kann ich dir nun nicht sagen.
Wenn du in Bremen deine Ausbildung/Studium abgeschlossen hast, kommst du in die Hundertschaften. Im Schnitt dauert das 2 (?) Jahre. Es sei denn, du wirst für Bremerhaven eingestellt.

Als Bremer Beamter kannst du innerhalb der Stadtgemeinde Bremen wechseln, als Bremerhavener innerhalb der Stadtgemeinde Bremerhaven. Der Übergang ist nicht ohne Weiteres möglich.

Solltest du das Bundesland wechseln wollen, dann sollte das mit Abschluss deiner Ausbildung möglich sein. So wird es sich auch in NRW verhalten, nur das dein Tauschpartner dann eben auch mindestens deine "Restzeit" in der besagten Stadt absolvieren muss - aber das ist nur eine Vermutung.
InspektorClouseau hat geschrieben: Und noch eine dumme Frage zum Schluss: Was meinst du mit: "Mit Bremen kannst Du nichts falsch machen."?
Gruß und Dank!
Diese Frage wurde ja nun auch von Snuggles beantwortet. Ansonsten kann ich dir zumindest noch sagen, dass die Ausbildung top ist.
"Wenn die anderen glauben, man ist am Ende, so muss man erst richtig anfangen."Konrad Adenauer

InspektorClouseau
Cadet
Cadet
Beiträge: 18
Registriert: Do 17. Feb 2011, 19:16

Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung

Beitragvon InspektorClouseau » Do 17. Feb 2011, 21:47

Vielen lieben Dank für die Antwort. Ich freue mich auf das EAV am Montag und hätte diesbezüglich noch eine weitere Frage (man muss ja nicht immer ein neues Thema aufmachen): Habe nicht die Unterlagen zur Vorbereitung von Hesse & Schrader, sondern die von Guth & Mery. Besteht da ein großer Unterschied, außer, dass der H&S einen auch auf Auswahlgespräch etc. vorbereitet?

Ich habe mich zuvor auch in NRW beworben (komme aus der Nähe Bielefeld), da aber nichts mehr von gehört (aus was für Gründen auch immer). War erst "unzufrieden" mit Bremen, aber jetzt, nach dem kurzen Diskurs mit euch, haben sich meine Zweifel gelegt. Dankeschön ;)

Dutzi
Cadet
Cadet
Beiträge: 12
Registriert: Di 11. Jan 2011, 15:55

Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung

Beitragvon Dutzi » Do 17. Feb 2011, 22:21

Ob Hesse&Schrader oder Guth&Mery...du kannst auch ohne beides bestehen;)...
ich denke in jedem Buch findet man grundsätzlich dieselben Aufgabentypen...der Test wird ja nich jedesmal neu erfunden;)...

InspektorClouseau
Cadet
Cadet
Beiträge: 18
Registriert: Do 17. Feb 2011, 19:16

Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung

Beitragvon InspektorClouseau » Fr 18. Feb 2011, 20:40

Und noch eine weitere Frage: Habe, wie man im BKA-Forum nachlesen kann, auch vor mich beim BKA zu bewerben. Einsendeschluss ist ja der 31. April, gemäß dem Fall, dass ich es in Bremen schaffe und dann bei dem BKA eingeladen werde, überschneidet sich dann der Einstellungstermin in Bremen (01.10.11), mit den Tests etc. beim BKA? Sprich, muss ich in Bremen zusagen, bevor ich weiß, ob mich das BKA nimmt?

Gruß und wieder Dank im Vorraus :polizei2:

Se7eneleven
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 191
Registriert: Mo 1. Nov 2010, 11:37

Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung

Beitragvon Se7eneleven » Fr 18. Feb 2011, 21:17

ich meine man kann sogar am 1.10. noch sagen, dass man doch nicht will.
falls sich tests überschneiden sollten bittest du einfach nach einem ersatztermin (entweder beim bka oder bei der polizei bremen.. natürlich nicht bei beiden ;) )

lg

InspektorClouseau
Cadet
Cadet
Beiträge: 18
Registriert: Do 17. Feb 2011, 19:16

Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung

Beitragvon InspektorClouseau » Fr 18. Feb 2011, 21:19

Danke :) Ich meine ja nur, nicht, dass ich in Bremen zusage und mir dann beim BKA was dadurch verbaue. Meint ihr, ich würde schon vor dem 10.1. (Einstellungstermin Bremen) Bescheid wissen, ob man mich beim BKA genommen hat? Ich will nur halt im optimalen Fall beides als Option haben :)

Gruß und Dank :zustimm:

canuck
Corporal
Corporal
Beiträge: 294
Registriert: Mi 2. Dez 2009, 20:49
Wohnort: "Stellt euch ein langes, schönes Thal vor"

Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung

Beitragvon canuck » Fr 18. Feb 2011, 22:48

Derzeit können Sie sich bis zum 31.03.2011 für den Einstellungstermin 01.04.2012 bewerben.
Für April 2011 sahen die Testtage so aus: (Beispiel!)
Bei der letztjährigen Bewerbung gab es folgende Beispieltermine:
- Einladungsschreiben und Termin für ersten Testtag im August
- Einladungsschreiben und Termin für zweiten Testtag im Oktober
- Einladungsschreiben und Termin für dritten Testtag im November
Du wärest also beim BKA noch gar nicht mit den Tests fertig, falls du in Bremen eine Zusage bekommst und diese annimmst, denn im Studium abbrechen geht zwar, aber dann musst du einen Teil der Anwärterbezüge zurück zahlen, und ganz ehrlich, so was find ich asig und unfair demjenigen gegenüber, der bei deiner Absage deinen Platz bekommen hätte.

Liebe Grüße :hallo:
"We have only one mouth but two ears for a good reason" Judith Sheindlin

Benutzeravatar
Tackleberry911
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 105
Registriert: Mo 20. Jul 2009, 00:00

Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung

Beitragvon Tackleberry911 » Sa 19. Feb 2011, 00:53

Du wärest also beim BKA noch gar nicht mit den Tests fertig, falls du in Bremen eine Zusage bekommst und diese annimmst, denn im Studium abbrechen geht zwar, aber dann musst du einen Teil der Anwärterbezüge zurück zahlen, und ganz ehrlich, so was find ich asig und unfair demjenigen gegenüber, der bei deiner Absage deinen Platz bekommen hätte.
Genau sowas ist schon vorgekommen. Man sollte sich also vorher im Klaren sein, ob man nun nach Bremen bzw. zur Landespolizei gehen will oder zum BKA !

FlashBang
Corporal
Corporal
Beiträge: 281
Registriert: Mi 11. Jan 2006, 00:00
Wohnort: Bayern / RLP

Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung

Beitragvon FlashBang » Sa 19. Feb 2011, 01:03

Naja, aber Jungs, sind wir doch mal ehrlich... Klar wird ihm, wenn er das EAV gut genug übersteht, der Platz in der jeweiligen Laufbahn des PVD angeboten werden. Dafür hat er aber auch "gekämpft" und ihn durch seine überzeugende Leistung auch "gewonnen". Da wäre er doch blöd, anders kann ich das nicht sagen, wenn er den sicheren Platz in Bremen nicht annimmt und dann, falls das beim BKA dann doch nicht klappt, mit leeren Händen dasteht; sowas ist nämlich sicher auch schon mal vorgekommen... Also ich würde eine sichere Zusage, außer ich habe eine Wahlmöglichkeit, nicht so einfach aufgeben.

InspektorClouseau
Cadet
Cadet
Beiträge: 18
Registriert: Do 17. Feb 2011, 19:16

Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung

Beitragvon InspektorClouseau » Sa 19. Feb 2011, 04:51

Nein, nein, nein! Davon habe ich ja auch nicht geredet! Das ganze war eine theoretische Frage und die wurde mir beantwortet ;) Also entweder oder, beide als Option geht nicht, Danke für die schnelle Antwort :)

Benutzeravatar
Wild-Ferkel
Corporal
Corporal
Beiträge: 398
Registriert: Fr 8. Jan 2010, 20:18
Wohnort: RLP

Re: Mindestverweildauer und anfängliche Besoldung

Beitragvon Wild-Ferkel » Sa 19. Feb 2011, 09:38

InspektorClouseau hat geschrieben:Und noch eine weitere Frage: Habe, wie man im BKA-Forum nachlesen kann, auch vor mich beim BKA zu bewerben. Einsendeschluss ist ja der 31. April, gemäß dem Fall, dass ich es in Bremen schaffe und dann bei dem BKA eingeladen werde, überschneidet sich dann der Einstellungstermin in Bremen (01.10.11), mit den Tests etc. beim BKA? Sprich, muss ich in Bremen zusagen, bevor ich weiß, ob mich das BKA nimmt?

Gruß und wieder Dank im Vorraus :polizei2:
31. April???

Bist du da ganz sicher? ;D

Ich würde die Unterlagen sicherheitshalber einen Tag vorher zuschicken :polizei2:
-Keine PVB-


Zurück zu „Bremen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende