BEWERBUNG in Hamburg-Grundvoraussetzungen LA 1
Verfasst: So 21. Dez 2008, 14:24
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich überhaupt bei der Polizei als Polizeibeamtin/ter bewerben zu können:
Alter:
16-34 Jahre
Schulbildung:
- Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder
- Realschulabschluss oder
- studierfähige Fachhochschulreife oder
- Abitur
Dazu:
Schulische Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte, Politik und Sport im Bewerbungszeugnis mindestens mit der Note "ausreichend"
Guter gesundheitlicher Allgemeinzustand, keine chronischen Erkrankungen
Sehleistung beträgt ohne Sehhilfe mindestens 30% (bei unter 20-Jährigen mindestens 50%)
Eine kieferorthopädische Behandlung muss spätestens bis drei Monate vor der geplanten Einstellung abgeschlossen sein
Der so genannte „Body- Maß-Index“ liegt zwischen 18 und 27,5
Mindestkörpergröße 160 cm
Vorhandene Körpermodifikationen (u.a. Tätowierungen) dürfen beim Tragen der Uniform (kurzärmeliges Diensthemd) nicht sichtbar sein (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich)
Fahrerlaubnis der Klasse B muss spätestens bis zum Ende der Ausbildung vorliegen
Schwimmnachweis (Abzeichen „Freischwimmer“ oder Bronze)
Polizeidiensttauglichkeit-wird durch den PÄD festgestellt
Erfolgreiche Teilnahme am Einstellungsverfahren
Verfassungstreue
Achtung:
Bei Vorstrafen oder aktuell laufenden Ermittlungsverfahren, sollte man sich vor Einreichen seiner Bewerbungsunterlagen mit der Einstellungsstelle in Verbindung setzen.
Ich denke, dass sich damit diverse Fragen, die hier immer wieder auftauchen, erübrigen.
Alter:
16-34 Jahre
Schulbildung:
- Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder
- Realschulabschluss oder
- studierfähige Fachhochschulreife oder
- Abitur
Dazu:
Schulische Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte, Politik und Sport im Bewerbungszeugnis mindestens mit der Note "ausreichend"
Guter gesundheitlicher Allgemeinzustand, keine chronischen Erkrankungen
Sehleistung beträgt ohne Sehhilfe mindestens 30% (bei unter 20-Jährigen mindestens 50%)
Eine kieferorthopädische Behandlung muss spätestens bis drei Monate vor der geplanten Einstellung abgeschlossen sein
Der so genannte „Body- Maß-Index“ liegt zwischen 18 und 27,5
Mindestkörpergröße 160 cm
Vorhandene Körpermodifikationen (u.a. Tätowierungen) dürfen beim Tragen der Uniform (kurzärmeliges Diensthemd) nicht sichtbar sein (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich)
Fahrerlaubnis der Klasse B muss spätestens bis zum Ende der Ausbildung vorliegen
Schwimmnachweis (Abzeichen „Freischwimmer“ oder Bronze)
Polizeidiensttauglichkeit-wird durch den PÄD festgestellt
Erfolgreiche Teilnahme am Einstellungsverfahren
Verfassungstreue
Achtung:
Bei Vorstrafen oder aktuell laufenden Ermittlungsverfahren, sollte man sich vor Einreichen seiner Bewerbungsunterlagen mit der Einstellungsstelle in Verbindung setzen.
Ich denke, dass sich damit diverse Fragen, die hier immer wieder auftauchen, erübrigen.